Ich hatte letztes jahr den kindes unterhalt

… um ca. 20 euro gekürzt wegen kurzarbeit!
für ca ein halbes jahr!
hatte dann lohnpfändung weil ich nicht auf post reagiert habe!
es ging um ca 100 euro,also nur den gekürzten teil!
da aber bei unterhalt keine teilpfändungen vorgenommen werden sondern nur der komplette unterhalt gepfändet wird!

aber ich habe den unterhalt 2 mal trotzdem überwiesen(dauerauftrag) bis ich es gemerkt habe(447 euro monatlich)!
also habe ich 2 mal doppelt bezahlt bis ich es gemerkt habe!

sie sagt sie zahlt es in raten zurück 10 euro weisse!
paar tage später kam sms sieh zahlt nix zurück!

wenn man ein bisschen zuviel unterhalt bezahlt bekommt man nix zurück das ist mir schon klar!

meine frage:an wen wende ich am besten und am preiswertesten?
es handelt sich ja eindeutig um unterschlagung!

Hallo,

am besten fragst du einen Anwalt.

Gruß, DC

Hallo,

nun ja, Post sollte man öffnen und auf Anfragen reagieren und seine Kontoauszüge sollte man mehr als regelmäßig kontrollieren. Man muss schon sehr viel Geld verdienen, wenn man nicht bemerkt, dass einem zwei Monate lang soviel Geld fehlt.

Ob man deswegen das zuviel bezahlte Geld zurückbekommt, ist daher fraglich. Am besten mal zum eigenen Amtsgericht gehen und dort bei einem Rechtspfleger fragen.

Gruß

Hallo ,
war ja wohl dein Fehler.
würde die Überzahlung von den Überweisungen abziehen wenn nicht wende dich an das Jugendamt. Die haben zwar auch wenig Lust aber vielleicht können sie einen Kompromiss erreichen.
Gruß marco
Mit Unterschlagung wäre ich vorsichtig.

www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com

Hallo,

wenn zuviel Unterhalt gezahlt wurde, einfach beim nächsten mal Abziehen. Un der Kindesmutter das schriftlich vorher mitteilen.

Gruß
blackdaniel

hallo ,tut mir leid das ich mich jetzt erst melde ,

was die pfändung angeht solltest du dich mit dem jenigen in verbindung setzen der die pfändung veranlasst hat …

des weiteren hast du leider nicht das recht den unterhalt einfach eigenhändig zu kürzen ,vorallem nicht wenn ein unterhaltstitel besteht …du hättest dich mit dem jungendamt /gericht (ich weiss ja nicht wie das bei euch läuft und wer die beistandschaftfür die kinder hat -in der regel das jugendamt) in verbindung setzen müssen und eine herabsetzung des unterhaltes beantragen müssen !

alles gute und liebe grüsse nancy