Ich hoffe das ist das richtige Brett

Wir wohnen in einer reihenhausähnlich angelegten Wohnanlage auf dem Land und unser direkter Nachbar ist einer der Katzen nicht mag. Neben einigen anderen seltsamen Verhaltensweisen - z. B. eine Anzeige gegen einen anderen Nachbarn - versucht er regelmäßig, sowohl unsere als auch mindestens vier weitere freilaufende Katzen aus der direkten Nachbarschaft von seinem Grundstücksteil zu vertreiben. Als neueseten Gag (oder bewußte Schikane?) hat er sich jetzt einen (winzig kleinen) Gartenteich angelegt und selbstverständlich auch zwei Goldfische hineingesetzt. Natürlich hat sich unsere Katze das bereits interssiert angesehen und wurde von ihm vertrieben. Jetzt meint er, wir sollten darauf achten, daß unsere Katze nicht an
seine Fische geht. Ganz abgesehen davon, daß ich es für ziemlich hirnrissig halte, einen Goldfischteich anzulegen, wenn es in den
drei direkt benachbarten Wohnungen bereits 5 freilaufende Katzen gibt, in der weiteren Umgebung noch einige weitere sowie darüber hinaus auch Graureiher und vermutlich auch andere fleischfressende Tiere, frage ich mich nun, wie die rechtliche Lage aussieht. Kann dieser Nachbar uns (und die anderen Nachbarn)verpflichten, unsere Katzen von seinem Grundstücksteil fernzuhalten oder uns regreßpflichtig machen, falls einer von seinen Fischen verschwindet?
Ich meine, in Zeischriften von entsprechenden Gerichtsurteilen gelesen zu haben, die diese Frage im Endeffekt verneinen. Leider habe ich keinerlei Fundstellen oder Aktenzeichen dazu vorliegen. Kann mir irgendjemand
verbindliche Auskunft dazu geben oder entsprechende Fundstellen angeben?
Ich würden mich erheblich wohler fühlen, wenn wir uns auf juristisch sicheren Terrain bewegen würden.
Herzlichen Dank!

Hallo Dagma,

in Bundesgesetzen steht gar nichts. Da ich nicht weiß, in welchem Bundesland Du wohnst, kann ich Dir leider auch nicht mitteilen, daß ich das Nachbarrecht in Deinem Bundesland nicht kenne.

Die Gerichte urteilen völlig unterschiedlich. Man scheint sich aber einig zu sein, daß eine Katze sich auf dem Nachbargrundstück herumtreiben darf. Wenn die fünf Katzen also verschiedenen Grundstückseigentümern gehören, dann hat der Nachbar so gut wie keine Chance. Soll er sich doch einen Zaun bauen oder einen Hund zulegen.

Das Urteil des höchsten Gerichts, das ich auf die Schnelle gefunden habe, war das OLG Köln (NJW 1985, 2338). Das OLG Köln hat ausgeführt, daß der Nachbar das Betreten seines Grundstücks durch Katzen verbieten darf. Allerdings müsse er aus Gründen des „nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses“ eine Katze dulden. Fünf Katzen hat das OLG allerdings verboten.

Für alles, was Deine Katze anrichtet, haftest Du (sogenannte Tierhalterhaftung). Wenn sie den Goldfisch des Nachbarn frißt, mußt Du den Goldfisch ersetzen. Dafür muß der Nachbar beweisen, daß das Deine Katze war, und eventuell trägt er ein bißchen Mitschuld, wenn er der Katze längere Zeit beim Fischen zugesehen hat oder keine Vorsichtsmaßnahmen gegen diesen naheliegenden Schaden getroffen hat.

Also, ruhig Blut bewahren
ralph

… neueseten Gag (oder bewußte Schikane?)

hat er sich jetzt einen (winzig kleinen)
Gartenteich angelegt und
selbstverständlich auch zwei Goldfische
hineingesetzt.

… Ganz abgesehen davon, daß ich es für

ziemlich hirnrissig halte, einen
Goldfischteich anzulegen, wenn es in den
drei direkt benachbarten Wohnungen
bereits 5 freilaufende Katzen gibt…

Hi,

ich habe zwar keine rechtlich fundierte Meinung zu dem Thema, möchte mich aber als „Betroffene“ trotzdem äußern. In unserer Nachbarschaft sind sehr viele Katzen (eine Nachbarin hat ca. 6 Stück, ansonsten jeder Nachbar fast eine Katze).

  1. Meinst du es, ich finde es schön, wenn ca. 10 Katzen regelmäßig in meine Blumenbeete, sogar auf den Rasen und in meinen Kiesvorgarten kacken?

  2. Von daher erlaube ich mir durchaus das Recht, die Katzen von meinem Grundstück zu vertreiben (natürlich nicht mit Gewalt, sondern z.B. mit einer Wasserpistole o.ä.) mit der (wohl unberechtigten) Hoffnung, dass die unerträglichen Verschutzungen so irgendwann mal aufhören.

  3. Die regelmäßigen (nächtlichen) lautstarken Kämpfe vor meinem Schlafzimmer tragen nicht gerade zur Zufriedenheit bei.

Darüber hinaus: Ich kann als Grundstückseigentümer (wie wohl dein Nachbar auch) auf meinem Stück Land wohl immer noch machen was ich will, also auch durchaus mal einen Teich anlegen *ohgraus* (auch wenn der bösen Nachbarin das irgendwie gegen den Strich geht). Du hältst dir die Katzen doch auch, weil du das einfach irgendwie möchtest, dein Nachbar könnte das im Sinne deines Postings dann durchaus auch als Schikane betrachten.

Zur Klarstellung: ich bin bestimmt kein Tierhasser (im Gegenteil), aber die Dinge, die ich hier selber erlebe, tragen wohl eher dazu bei, dass ich die Situation deines Nachbarn gut verstehen kann. Ich habe übrigends keine rechtlichen Schritte eingeleitet (hat ja eh keinen Zweck), auch im Sinne einer weiterhin (ansonsten) guten Nachbarschaft. Sollten sich meine guten Nachbarn allerdings weitere 2 Dutzend Haustiger ins Haus holen würde ich mir das wohl auch überlegen.

Zu letzt: Ich finde, das ein verantwortungsvoller Tierhalter auch für die Schäden aufkommen muss, die sein Tier verursacht, ist ja wohl selbstverständlich. Darum willst du dich ja wohl mit mit allen Mitteln drücken. Na dann GUTE NACHT Welt, wenn alle Tierhalter so tolerante und verantwortungsvolle Menschen wären wie Du

Nichts für Ungut
Jeanny

Hi,
Jeanny hat mir schon alles vorweg genommen.
Sie sprach mir aus der Seele.
Gruß
roma

Hi !

Das ist wohl nicht Dein Ernst !
Eher sind doch wohl diese Katzenviecher eine Plage als ein dämlicher Nachbar.

Ich habe dasselbe Problem wie Dein Nachbar. Ich mag keine Katzen. Einige Nachbarn haben allerdings welche, die dann auch noch regelmäßig meine Wagen mit ihren Krallen zerkratzen.
Nun habe ich einen jungen, schnellen Hund. Der Hund liebt mich und er hasst Katzen…
…habe seit Wochen keine Katze mehr bei mir gesehen, nur deren Besitzer, die die Viecher nun kontrolliert halten.

Gruß,

Mathias

Wie wäre es wohl, wenn der böse Nachbar sich einen kleinen Jagdhund anschaffen würde, der auf seinem (!) Grundstück frei herumläuft - und eine zufällig eindringende Katze reißt … dann haben die Katzen Pech gehabt.

Im übrigen ist die Rechtslage wie folgt: Tierhalter von Katzen haften für den Schaden, den diese anrichten, unabhängig vom Verschulden. Dazu bräuchte der Mann aber schon einen Zeugen, der bestätigen kann, daß es Deine Katze war, die den Goldfisch fraß. Im übrigen kann er rechtlich nichts gegen die Katzen tun, wenn es nicht mehr als zwei pro Besitzer sind. Er kann aber schon wie oben beschrieben verfahren auf seinem eigenen Grund. Vor allem kann er die Katze daran hindern, sein Eigentum zu beschädigen - also im Notstand die Katze auch „gewaltsam“ von der Sachbeschädigung abhalten. Vielleicht legt er es ja gerade darauf an …