… Frage: Ich habe eine Tochter die 18 Jahre ist und noch zur Schule geht, seit ca. 4 Wochen ist sie von zu Hause ausgezogen und lebt bei ihren Opa und ihrer Oma. Meine Tochter möchte Unterhalt von mir sie hat derzeit das Kindergeld und die Waisenrente von ihrer Mutter meine Frage bin ich ihr gegenüber Unterhaltspflichtig obwohl sie nicht mehr bei mir wohnt.
Ein Kind hat nur Anspruch auf Unterhalt sofern es außerstande ist sich selbst zu unterhalten. In der Regel hat das Kind keine eigenen Einkünfte. Halb-Waisenrente der Kinder:
Theoretisch ist es Einkommen der Kinder und darf nicht mit gerechnet werden. Stimmt nicht ganz, denn wenn Kinder eigenes Einkommen haben müssen sie es zum Unterhalt verwenden! Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Ein unverheiratetes Kind kann von seinen Eltern, auch wenn es Vermögen hat, die Gewährung des Unterhalts insoweit verlangen, als die Einkünfte seines Vermögens und der Ertrag seiner Arbeit zum Unterhalte nicht ausreichen!
Ein auszog von zu Hause endet nicht damit gleich keinen Unterhaltsanspruch mehr zu haben!
Kindergeld und die Waisenrente müsste (eventuell) dann verrechnet werden mit den Unterhalt.
Also einfach ca. 10,- € für eine Rechtsberatung beim Gericht ausgeben.
Gruß schnappi
PS: Bitte mal das Ergebnis mitteilen, danke!