Ich kann doch in meinen Cognac tun

…was ich möchte, sprach Lord Cavershott und schüttete ein Schlafmittel hinein, um es an einem ahnungslosen aber diebischen Diener auszuprobieren.

Hai, Auskenner,

diese Filmszene führte zu wilden Überlegungen, wie man sich an Leuten rächen könnte, die hier zunehmend Autos aufbrechen, um die Zigaretten zu klauen.

Ich bin mir ziemlich sicher, daß Lord Cavershotts Argument vor deutschen Gerichten nicht ziehen würde und es irgendwo verboten ist, seinen eigenen Cognac (Zigaretten, Essen, sonstiges) zu vergiften, ohne fett draufzuschreiben, daß es sich um Ungeniesbares handelt (der Aufdruck, daß Zigaretten schädlich sind, reicht da wohl kaum).

Also - wofür und nach welchem Paragraphen würde Lord Cavershott verurteilt, wenn sich tatsächlich jemand an seinem Cognac/Zigaretten vergiften würde?

Gruß
Sibylle

§ 223, 224 I Nr. 1 StGB (owT)

.

Denkbar auch § 212, 211, 222 StGB u. a. (owT)
.

1 „Gefällt mir“