Mein Nachbar lagert Asbestplatten auf der Grundstücksgrenze. Ich habe zwei Kinder (6 und 8 Jahre) die dort jeden Tag spielen. Mein Schwiegervater ist an Rippenfellkrebs erkrankt und hat nur noch wenige Monate zu leben. Er ist als Schweißer früher viel mit Asbest in Berührung gekommen. Seine Krankheit wurde von der Berufsgenossenschaft als Berufskrankheit anerkannt.
Ich weiß seit ein paar Wochen dass diese Platten Asbest enthalten. Besteht für mich eine Meldepflicht? Kann ich Ihn dazu zwingen, diese Platten fachmännisch zu entsorgen?
Ich weiß, dass eine einzige Faser ausreichen kann, um nach einer Zeit von 20 bis 30 Jahren, diesen aggressivsten aller Krebsarten aus zu lösen. Mein Nachbar sagt, wenn man das nicht bewegt, passiert auch nichts. Ich sehe das völlig anders. Wenn mein Sohn einen Fussball dagegen schiesst, können sehr wohl Fasern durch die Luft fliegen und . . .
Was kann ich tun und was muss ich vielleicht sogar tun?
Hallo Ralf,
für Asbest besteht eine Entsorgungs- und Andienungspflicht, das Lagern in nicht zugelassenen Einrichtungen ist strafbar. Sie als unmittelbar Betroffener sollten sich mit ihrer Umweltbehörde bzw. den Ordnungsamt in Verbindung setzen, damit diese Gefährdung beseitigt wird.
Nebenbei: Die Aussage ihres Nachbarn: „Es passiert ja nicht“ ist blauäugig, da u.a. durch Witterungseinflüsse bei den offensichtlich offen gelagerten Platten eine Freisetzung nicht auszuschliessen ist.
siehe auch: http://www.brennecke-partner.de/50887/Ordnungswidrig…
Naja, Asbest ist sozusagen eine der Baustoff-Sünden des 20. Jahrhunderts und gehört wie FCKW-haltige Werkstoffe z.B. ein defekter (weil Aggregat-leckender) alter Kühlschrank - fachgerecht entsorgt. Ein bestehendes Wohnhaus mit verbauten Asbestplatten wäre juristisch gesehen eine andere Dimension des Problems. Da wäre ein Auszug wahrscheinlich sinnvoller, auch ohne Rechtstreit.
Wenn
mein Sohn einen Fussball dagegen schiesst, können sehr wohl
Fasern durch die Luft fliegen und . . .
Was kann ich tun und was muss ich vielleicht sogar tun?
Definitiv mal beim zuständigen Landratsamt anrufen und bei der Umweltbehörde nachfragen, Montag ist der beste Tag dafür.
Die können sich das bei Gelegenheit ja mal persönlich anschauen, ob das „falls“ erlaubt fachgerecht gelagert ist
Hallo Ralf,
ob Meldpflicht besteht, weiß ich nicht genau.
Mein Nachbar hat solche Platten verarbeitet und IM GARTEN GESCHNITTEN!!! Ich habe ihm mit der Umweltbehörde gedroht und er hat es bleiben lassen. Das Verhältnis ist aber sehr getrübt.
Da es sehr teuer ist, das Zeug zu entsorgen, ist es eine persönliche Frage, wie Du damit umgehst. Wenn es Dir egal ist, schalte die Umweltbehörde ein, oder versuche eine Lösung mit ihm zu finden, dass die Platten von ihm komplett eingepackt werden.
Mit der Nachbarschaft ist es schwierig. wenn Du neu hinzugezogener Eigentümer bist, könntest Du es Dir mit allen Alteingesessenen verscherzen. Eine gemeinsame Lösungssuche wäre geschickter.
Da solche Platten meist sehr alt sind, löst sich nicht unbedingt etwas.
Abdecken wäre ein Kompromiss… die harte Linie: zur Entsorgung zwingen über Umweltamt.
(Mich würde Deine Entscheidung interessieren)
Gruß Jutta
Ja besser melden…
Mein Nachbar sagt, wenn das also bekanntermassen Asbestos sind und diese Teile nicht abgedeckt sind, bzw. „fachgerecht“ zur Zwischenlagerung, ist das ein Unding… bleibt natürlich die Frage welche Asbestform vorliegt. Chrysotil wäre am wahrscheinlichsten und ist auch am gefährdentsten.
Besser nochmal mit dem Nachbarn reden und ihm den Wikipedia Ausdruck mitbringen und dann Spezialfirma mit Anzug und eintüten und ab in die !Entsorgung! ja. gutes Thema, ist leider ein riesen Problem auf der Welt.
Moin,
warum ich nun in dieser Frage „Experte“ sein soll -das weiß ich nicht! Aber vielen Dank! Wie auch immer - ich würde, wenn es mein Nachbar wäre, mal bei dem kommunalen Entsorger (in HH wäre das die Stadtreinigung) mal nachfragen. Die haben bestimmt einen Servioce, der da eine Antwort hat! Dann kannst man sicher sein, was zu tun ist!
Gruß aus Hamburg
Frank J.=====
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Ausführliche Informationen unter http://www.hamburg-frage.de/app/faqs/classic?entries…
Danke, dieser Beitrag hat sehr geholfen, vor allem mit dem Link zu brennecke-partner. Ich habe einen Brief an meinen Nachbarn geschrieben und warte jetzt auf dessen Antwort. Bis jetzt haben wir seit 9 Jahren ein gutes Nachbarschaftsverhältnis. Ich denke, dass es hier eine vernünftige Lösung geben wird.
Danke noch mal.
Gruß
Ralf
Hallo Ralf,
ich gebe dir recht im Interesse einer guten Nachbarschaft erstmal auf die Vernunft deines Nachbarn zu setzen, allerdings lass dich da nicht hinhalten oder abwimmeln. Da ich nicht weiss welche Menge dein Nachbar auf seinem Grundstück „gelagert“ ha,t kann ich natürlich auch nichts zu den Kosten sagen, aber ganz billig wird der Spaß nicht. Dein Nachbar sollte sich bei der örtlichen Abfallbehörde informieren wie der Entsorgungsweg bei euch geregelt ist. Falls die Möglichkeit der Anlieferung an eine Abfallsammelstelle oder Deponie besteht sollte er sich dort informieren wie die Anlieferungsbedingungen sind. In der Regel können dort Bigbacks erworben werden die es speziell für die Asbestentsorgung in Plattenform gibt. Diese sind sehr reissfest. Das Asbest darf nur befeuchtet gehandelt werden und, nochmals in Folie eingeschlagen, in die Bigbacks verpackt werden. Zum Eigenschutz sollte ein „Papieranzug“, Handschuhe und Staubmaske getragen werden die anschließen mit in die Asbestsäcke entsorgt werden sollten (Man weiss ja nie). Ich füge noch weitere Informationsquellen an.
Übrigens ist der Weiterverkauf und auch das Weiterverschenken oder die anderweitige Nutzung strafbar.
www.stuttgart.de/img/mdb/publ/15161/22878.pdf
http://www.vis.bayern.de/produktsicherheit/technik_c…
https://wwwsapp1.suva.ch/sap/public/bc/its/mimes/zwa…
beste Grüße
Jürgen
Hallo Ralf,
meine rein persönliche Meinung ist, daß es auf alle Fälle gemeldet gehört. Denn ich denke auch, daß ein Fußball, der dagegen gekickt wird, schon Fasern löst. Das ist eine Zumutung. Wie es rechtlich aussieht, da bin ich mir nicht ganz sicher, ich frage aber gleich meinen Mann, der auch in der Entsorgung arbeitet und das wissen könnte. Ich bleibe dran und melde mich so schnell es geht.
Viele Grüße
Heidi Kannapinn
Hallo Ralf P.,
ich habe nun mit meinem Mann und meinem Schwager (der war auf einem Asbestlehrgang) gesprochen. Mein Schwager meinte, im Gewerbebereich dürften die Dinger auf keinen Fall so gelagert werden, er weiß aber nicht, wie es im privaten Bereich ist. Ich habe ein bißchen gegoogelt und bin der Meinung, daß die Lagerung so verboten ist. Man soll sich an die örtliche Umwelt- oder Baubehörde wenden. Das würde ich auf alle Fälle tun.
Da mein Vater vor 9 Jahren (in meinem Beisein) an Pleurakrebs verstorben ist, kann ich verdammt gut nachfühlen, wie es Ihnen geht. Und lieber einmal zu viel die Behörden angerufen, als daß den Kindern was passiert. Das merkt man dann ja erst viel später. Zu spät.
Ich hoffe, daß ich ein bißchen helfen konnte.
Viele Grüße
Heidi Kannapinn
Mein Nachbar lagert Asbestplatten auf der :Grundstücksgrenze.
Besteht für mich eine Meldepflicht? Kann ich Ihn
dazu zwingen, diese Platten fachmännisch zu entsorgen?
Es besteht für Sie keine Meldepflicht. Es steht Ihnen jedoch frei das Abfallwirtschaftsamt über die nicht sachgerechte Abfallablagerung der Asbestplatten zu informieren.
Infos zum Thema Asbest finden Sie u.a. unter:
http://www.schadstofffrei.de/Schadstoff-Asbest.php