Ich komme auf den buchhaltungsserver ohne passwort

hallo,

mir ist letzens aufgefallen das sich auf unserem firmen server, ein ordner names „buchhaltung“ befindet… dort kann ich abmahnung anderer mitarbeiter anschauen ohne das ich jemals nach einem passwort gefragt werde…
ich kann sogar arbeitsverträge einsehen ohne ein passwort einzugeben…
ein paar arbeitsverträge haben ein word-passwort aber nicht alle…
jetzt wollte ich fragen ob das überhaupt legal ist?!

ich mein… ich kann ohne das mich jemand hindert, nachsehen ob meine kollegen abmahnungen bekommen haben… und wegen was?!

Das ist keinesfalls okay, ich würde das umgehend mitteilen, das kann nur ein Fehler sein.

Gruß Bettina

Hallo,
ich kann Dir leider nicht weiterhelfen. Mein Fachgebiet sind Münzen.
Viele Grüße
Sjuuul

Nein, das ist nicht legal, das verstößt gegen die Datenschutzrichtlinien. Es sei denn Deine berufliche Position erlaubt den Zugriff.
Auf jeden Fall ist es schlampige Buchführung.

Guten Morgen,

in dem Fall ist es ein Versäumnis des Arbeitgebers / der Personalabteilung, die Daten so zu schützen, dass Unbefugte keinen Zugriff haben und das Datengeheimnis gewahrt wird.

Ich würde Ihnen raten, das der Personalabteilung zu melden.

Nachteile entstehen Ihnen daraus aber keine.

Ihre Anfrage ist meines Erachtens kein Thema des Arbeitsrechts, sondern des Datenschutzes.
Wenden Sie sich an Ihren Datenschutzbeauftragten im Unternehmen. Wenn es keinen gibt, oder Sie ihn nicht kennen, wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten. Am besten schriftlich, zu Ihrer Absicherung.
Ihr Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass kein Unbefugter auf diese sensiblen, persönlichen Daten Zugriff hat.
Desweiteren empfehle ich Ihnen, ab sofort auf diese Daten nicht zuzugreifen.
Viele Grüße
H.-J. Brockerhoff

Grob gesagt, ist das nicht in ordnung. Es müsse jemandem in deiner Betrieb geben das gennant ist als ‚Datenschutzbeauftragter‘, dejenige musse es nachgehen.

Jason

Hallo,
die Antwort ist denkbar einfach. Laut Bundesdatenschutzgesetz ist es verboten, persönliche Daten ohne Zustimmung des/die Betroffenen öffentlich preiszugeben. Ich würde an Ihrer Stelle die Verantwortlichen zu Rechenschaft ziehen. Als Chef würde ich die Verantwortlichen dieser Sauerei sofort entlassen.
J. Dietrich

Hallo, ich grüße Dich.
Du bewegst Dich da auf ziemlich dünnen Eis. Natürlich ist es nicht korrekt, wenn Du Einsicht in die Personalakten anderer Kollegen/innen hast. Es sei den Du bist Personaler.
Ich gehe mal davon aus, dass dies nicht der Fall ist.
Ein gewiefter IT-Mensch kann sehen, was Du so auf dem Firmen-PC treibst.
Also, gib mal Deinem Chef einen Tipp, sag ihm das Du zufällig darauf gekommen bist Daten anderer einsehen zu können. Sag auf keinem Fall, dass Du mal nur so mit dem PC gespielt hast. Also bringe den Zufall ins Spiel aber melde den Vorfall.
Gruß, Kaktus*1

Hallo,

legal ist was anderes. Wer bei Ihnen die EDV betreut hat sich seine Abmahnung redlich verdient!
Jetzt aber vorsicht, wer dies bemerkt und sich nicht meldet handelt sich ebenso eine ein! Der letzte Zugriff kann und wird immer protokolliert. So ist die eindeutige Signatur in der Datei hinterlegt. Bitte sofort Meldung an die Geschäftsführung! Den EDV Betreuer muss man ersetzen!
Hoffe ich konnte helfen und auf keinen Fall weiter stöbern!

Viele Grüße
stepfis

Hallo,
auf gar keinen Fall ist das zulässig. Es verstößt gegen das Datenschutzgesetz und muss abgestellt werden!!! Beschwer dich beim Datenschutzbeauftragten in deiner Firma, oder beim Betriebsrat oder gleich beim Chef.

Schöne Grüsse
Horst58

Ahoi,
im Allgemeinen gilt…
eine Personalakte ist streng vertraulich zu behandeln. Die personenbezogenen Daten sind mit geeigneten Mitteln gegen unbefugte Einsichtnahme durch Dritte zu sichern.
Ab einer MAzahl von 20 muss der Betrieb (gemäß § 4f Bundesdatenschutzgesetz)einen Datenschutzbeauftragten stellen.
Alle mit der Bearbeitung personenbezogener Daten betraute Personen müssen nach § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet werden und haben personenbezogenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Besonders sensible persönliche Daten, die den AN betreffen und im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis Bestandteil der Personalakte darstellen sind ebenfalls in besonderer Weise vor *zufälliger Einsicht* zu schützen…
vergleiche BAG Urteil vom 12.9.2006 (9 AZR 271/ 06)
Jack

Hallo,
als loyaler Mitarbeiter meldest du das dem Personalbüro.