Ich mache meine Einkommensteuererklärung immer selber. Für die Jahre 2006 und 2007 habe ich aus Nich

Ich mache meine Einkommensteuererklärung immer selber. Für die Jahre 2006 und 2007 habe ich aus Nichtwissenheit den Kauf von Computer und Zubehör nicht angesetzt.Eine nachträgliche Geltendmachung wurde mit der Begründung „die Erklärung ist rechtskräftig“ abgelehnt.
Kann ich die vorgenannten Kosten anteilig für die Erklärung 2008 noch geltend machen? Wenn ja, anteilmäßig oder prozentual?
Außerdem habe ich nachträglich die Erstattung Nebenkosten für Vermietung in der Anlage V geltend gemacht. Hier erfolgte auch eine Ablehnung wie vorstehend.
Meine Begründung, ich habe es nicht besser gewusst, dieses geltend zu machen. Was kann ich tun, um eine nachträgliche Erstattung zu erreichen ?.

Hallo Grünfink,

bei Deinem Computer mit Zubehör tust Du so, als ob Du in 2006 und 2007 die Abschreibung angesetzt hättest und machst dann einfach die Abschreibung 2008 und folgende in Deinen Steuererklärungen 2008 und folgende geltend.
Du kannst die Jahre 2006 und 2007 aber nicht aufholen. Die Abschreibung, die auf diese Jahre entfällt, ist verloren.

Wenn die Abrechnung Deiner Nebenkosten bei VuV tatsächlich im Jahr 2007 geflossen ist, dann ist es wirklich zu spät, daß Du das noch nachreichen kannst.
Es gibt zwar jede Menge Ausnahmen, wann man trotz Rechtskraft einer Veranlagung noch was nachreichen oder ändern kann, aber bei einfachem „Vergessen“ oder „Nichtwissen“ fällt mir kein Trick ein.

Tut mir leid, da kann ich Dir gar nicht weiterhelfen.

Bei Fragen, darfst Dich gerne nochmals melden.

Gruß
Andrea

tut mir leid, kann dir nicht weiterhelfen.