Hallo Ihr da draußen… Hätte gerne gewusst, ob bei Immobilien nebst Grundstück, Wertermittlungstag und Qualitätsstichtag , zeitnah erstellt werden müssen… Oder dürfen gar Jahre dazwischen liegen…
Danke schonmal vorab für Antworten ![]()
ein qualitätsstichtag muss gar nicht erstellt werden.
ich würde an deiner stelle mal das komplette problem schildern, um eine sinnvolle antwort zu erhalten. aber ist ja nicht mein problem.
Sorry falsch formuliert… meine Wertermittlungstag und schriftliche Beurteilung des selben
Hallo,
Grundsätzlich liegt zwischen Erhebung und der Beurteilung immer eine Zeitspanne, so ein Bericht muss erst mal erstellt werden.
Allerdings beschreibt der Bericht, auch wenn er erst Jahre später erstellt wird, den Zustand zum Zeitpunkt der Erhebung. Hat also u.U. rein gar nichts mit dem jetzigen Zustand zu tun (Die Bude kann z.B. zwischenzeitlich abgebrannt sein).
Kommt jetzt auch darauf an, wofür der Bericht benötigt wird?
Wenn es z.B. um eine Steuergeschichte aus dem Erhebungsjahr geht, interessiert die Steuerbehörde deine jetzigen Vermögensverhältnisse erst mal nicht.
Bei einem aktuellen Verkauf sieht dies etwas anders aus. Da ist es uninteressant, was die abgebrannte Bude früher mal wert war.