Ich möchte aus einer Bibel, gedruckt 1965, zitieren. Muss ich, den Rat der evangl. Kirche um Erlaubnis fragen, obwohl dieser nicht der Urheber ist?

In der Bibel steht, das ohne Genehmigung nicht zitiert werden darf. Ich verstehe das nicht.

Nimm die Lutherübersetzung, die ist gemeinfrei…

Hallo HJBO,

was steht denn da wirklich, und was möchtest Du? Für ein kurzes Zitat, z.B. einen Satz, brauchst Du keine Genehmigung. Ansonsten enthält die Bibel sicher sowohl selbst erstellten Text als auch Überarbeitungen, die man natürlich nicht so einfach nachdrucken darf.

Hallo!

Wobei ein Nachdruck etwas komplett anderes ist als ein Zitat:


http://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html

Gruß
Falke

Stimmt so nicht. Die Bibel ist in Teilen sicherlich bald 3000 Jahre alt. Die urheberrechtlich geschützte ÜBERSETZUNG dagegen nicht. Und um die geht es.

Viele Grüße

Bombadil

Es kommt auf drauf an, wozu Du wie viel und in welchem Kontext zitieren willst!

Wissenschaftliche Publikation, mit der Du kein Geld machst? Darfst Du normalerweise ohne vorherige Anfrage.

Willst Du das Zitat in eine Rede einbauen, die du im privaten Rahmen bei einer Hochzeit hältst? Darfst Du normalerweise auch ohne Anfrage.

Willst Du das Zitat in ein Theaterstück einbauen, das Du öffentlich aufführst, und es kommen Leute, die Eintritt zahlen: Da musst du beim herausgebenden Verlag um Erlaubnis fragen. Schulaufführungen sind wieder ein Sonderfall …

Willst Du das Zitat in einen Roman einbauen, der verlegt und verkauft wird: Musst Du auch um Erlaubnis fragen.

Sprich: Wenn es sich um eine neue Übersetzung handelt, an der der Pbersetzr noch Rechte hat, kommt es darauf an, ob Du damit finanziellen Gewinn machst. Ansonsten nimm einfach eine ältere Übersetzung, am besten eine von vor 1900, bei der Du davon ausgehen kannst, dass der Übersetzer nicht mehr lebt. Da bist Du ganz auf der sicheren Seite. :smile:

Beste Grüße
AB

Hallo!

Mich interessiert, an welcher Stelle dem UrhG zu entnehmen ist, dass die ungenehmigte Nutzung fremder Texte vom Gewinn abhängig ist.

Um die Frage gleich selbst zu beantworten: Ist ein Irrtum, der schon vielen Leuten zum teuren Verhängnis wurde, die sich um anderer Leute Urheberrechte nicht scherten. Urheberrechte gelten unabhängig davon, ob man mit dem Plagiat Gewinnerzielungsabsichten verfolgt oder nicht.

Gruß
Wolfgang

Hallo zurück,

einschränkend kann ich erstmal vorweg schicken, dass ich keine Juristin bin und sich meine Antwort nur aus der praktischen Erfahrung der zeitweiligen Arbeit in einem Verlag speist. :smile: Also: dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, ich schreibe hier nur hin, was ich mir eben zusammengesucht habe.

Ich würde das jetzt mal folgendermaßen herleiten:

Also: Ein Übersetzer ist auch ein Urheber. (Urheberrechtsgesetz, Teil 1, § 3). http://dejure.org/gesetze/UrhG/

Der Urheber genießt für sein „Werk“ (definiert als eine „persönliche geistige Schöpfung“, UrhG Teil 1, § 2), also die Übersetzung, Urheberrechtsschutz. Ein wichtiger Teil dieses Schutzes ist die Selbstbestimmung über die Verwertung des Werks. Der Übersetzer entschließt sich dann, für seine gelungene Neuübersetzung einen Verlag zu suchen. Sobald er den Verlag gefunden hat, schließen Übersetzer und Verlag einen Verlagsvertrag ab. In diesem überträgt der Übersetzer normalerweise einen bestimmten Teil der Verwertungsrechte oder alle Verwertungsrechte an den Verlag, in diesem Fall die herausgebende Institution, die normalerweise im Impressum genannt sein sollte ( z. B. „Deutsche Bibelgesellschaft Stuttgart“ oder ähnliches).

Der Verlag ist dann dafür zuständig, sich bestmöglich um die Verwertung des Textes zu kümmern, im Optimalfall zugunsten des Autors wie auch zugunsten des Verlags selbst. Der Autor hat aber einen Anspruch auf eine Vergütung (UrhG Teil 1, § 32: http://dejure.org/gesetze/UrhG/32.html). Es steht dem Verlag dazu dann frei, Dritten (also Dir in diesem Fall) die Erlaubnis zum Abdruck / einer weiteren Vervielfältigung zu geben oder auch nicht.

Damit der Verlag aber kein Alleinherrscher wird und das Leben aller nicht durch sinnlos kleine Anfragen und Verbote erschwert wird, gibt es gewisse Schranken im Urheberrecht, d. h., der Verlag muss der Nutzung in bestimmten Fällen auf jeden Fall zustimmen, ohne dafür eine Lizenzgebühr zu verlangen.

Dazu gehören:

  • die aktuelle Berichterstattung über ein Tagesereignis in den Medien (wenn Du über eine Opernaufführung einen Fernsehnachrichtenbeitrag machst, darfst Du ein paar Sekunden zeigen, wie die Schauspieler den Text proklamieren)
  • wenn die Nutzung deiner Ausbilung, Berufsbildung, dem Studium oder der Wissenschaft dient (du willst einen Textabschnitt in der Doktorarbeit, die veröffentlicht wird, zitieren bzw. du willst einen Psalm in einem Schulbuch für den Relitionsunterricht abdrucken = erlaubt).
  • Wenn das Werk nur für den persönlichen Gebrauch vervielfältigt wird und das keinen Erwerbszwecken dient (UrhG, Teil 1, § 53: http://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html )
  • Zitatfreiheit: Man darf einen Abschnitt zitieren, wenn es z. B. in einem selbstständigen wissenschaftlichen Werk dessen Inhalt erläutert (UrhG, Teil 1, § 51: http://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html )
  • und noch weiteres.

In der Bibel, die ich hier rumliegen habe, steht ebenfalls: „Nachdruck nur mit Genehmigung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland.“ Da das Copyright in meinem Fall aber bei der Bibelgesellschaft liegt, würde ich immer bei dieser direkt anfragen, auch wenn es sich um eine Form der Verwertung handelt, die diese genehmigen muss. Ist einfach eine Frage der Höflichkeit.

Beantwortet das die Frage? Wie gesagt, nochmal: ich bin KEINE Juristin, das hier ist keine Rechtsberatung und ich fordere dich hiermit auch in keiner Weise auf, im einen oder anderen Sinne zu handeln.

Beste Grüße

AB

Hallo,

zwar bin ich kein Bibelexperte, aber ich denke, die Bibel ist ja schon mehr als xxx Jahre alt.
Und wenn da um 1500 oder früher noch irgendwer welche Ansprüche hätten?
Ich glaubt nicht!
Also einfach rein!
Grüße, jo_enn

Hallo Falke,

darum

und die Frage, was da wirklich steht. „Abdruck, auch auszugsweise …“ oder sowas, ok, aber „dass ohne Genehmigung nicht zitiert werden darf“?

Also:

Zuerst solltest Du schauen, welcher Text abgedruckt wurde. Das steht auf den ersten Seiten irgendwo. Der Luther-Text wird nämlich alle paar Jahrzehnte überarbeitet, um Übersetzungsfehler und überholten Sprachgebrauch zu korrigieren.
Danach richtet sich dann das Urheberrecht.

Wenn Du - nicht unwahrscheinlich - eine 1912er Übersetzung hast, darfst Du Dich freuen. Dann kannst Du das komplette Werk frei nutzen.

Ansonsten liegt das Urheberrecht nicht bei „der Kirche“ sondern ist konkret bei der „Deutschen Bibelgesellschaft“ in Stuttgart. Wenn Du also den aktuellen Standardtext von 1984 bzw. in neuer Rechtschreibung von 1999 verwenden will, liegt das Recht bei denen.
Wenn es um „bekannte“ Lutherzitate geht, ist das manchmal identisch mit dem 1912er Text, weil die Menschen sich an den vertrautem Text behalten wollten und man deshalb 1984 viel zurückgeändert hat, was als Menschen als Tauf-, Konfirmations- oder Trauspruch hatten.

Den aktuellen Text kannst Du online bei der Bibelgesellschaft ansehen.
https://www.die-bibel.de/online-bibeln/luther-bibel-1984/bibeltext/

Den völlig frei verwendbaren Text gibt es z.B. hier
http://www.bibel-online.net/buch/luther_1912

Die Bibelgesellschaften haben das Interesse, die Bibel verbreitet zu sehen. Die interessieren sich aber nur dafür, wenn Du riesige Anteile kopieren möchtest. Kleinere Absätze wie Kapitel oder gar Verse fallen unter das Zitatrecht.

Wenn Du beispielsweise ein ganzes Buch der Bibel nutzen willst, um es z.B. mit eigenen Bildern zu ergänzen, schreibe der Bibelgesellschaft eine E-Mail, wie viel Du ohne formelle Vereinbarung zitieren darfst. Die freuen sich schon, dass überhaupt jemand daran denkt zu fragen. Und noch Mal, weil Du den Text nutzt.

Ciao, Allesquatsch

Nein brauchst Du nicht … die haben den Unfug ja selbst irgendwo abgeschrieben.

„Die Bibel“ ist ein Open Source Werk, wenn in deiner Bibel ein Author benannt ist unterliegt diese Bibel dem Urheberrecht