Ich möchte wissen, ob Prostitution in einem Mietshaus zulässig ist?

ich wohne in einem 5stöckigen Mietshaus und habe nach Einzug erfahren, dass hier auch mehrere Prostituierte ihrem Gewerbe nachgehen. In diesem Haus mit 40 Wohnparteien gibt es für alle Mieter nur eine Waschmaschine, die auch von diesen Damen benutzt wird. Eine Waschmaschine in den Wohnungen aufzustellen ist wegen Platzmangel unmöglich. Diese Vorstellung allein macht mich schon verrückt. Aber dennoch möchte ich nun wissen, ob Prostitution in einem Mietshaus zulässig ist. Das Gewerbe wird den ganzen Tag über angeboten und ausgeführt.

Wenn die Wohnungen für gewerbliche Zwecke genutzt werden dürfen und ordnungsrechtlich nichts dagegen spricht, dann durchaus möglich.

Eine gemeinsame Waschmaschine für 40 Parteien?
Das klingt im hiesigen Kontext ein wenig nach Cilit Gang Bang?

Gruß
F.

Generell ja. Kommt immer auf den Einzefall an. Prostitution im Wohnhaus

Jetzt hab dich mal nicht so. So viel zu waschen haben die Damen ja wohl nicht.

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Hallo!

Die Gerichte urteilen unterschiedlich, in einer Großstadt anders als im reinen Wohngebiet einer Kleinstadt.

Kopfkino reicht nicht, zumal der Einwand mit einer gemeinsam genutzten Wama nicht stichhaltig ist. Es sähe sicherlich anders aus, würde Sex auf der für alle Mieter vorgesehen Wama angeboten. Sind Mieter von konkreten Auswirkungen durch den Bordellbetrieb betroffen, gibt es eine Handhabe (siehe u. a. Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.09.2012, Az. XII ZR 122/11). Früher versuchten es manche Leute mit moralischer Entrüstung, aber solches Brett wird zusehends schmaler.

Gruß
Wolfgang

Wohngebiet?
Gewerbegebiet?
Mischgebiet?
Nicht Miete und nicht Hoehe des Gebaeudes.

Da könnte eine Mietminderung in Höhe der Mehrkosten für einen Salon schon drin sein.
Aber ob das jetzt Prostituierte oder Familien mit Kleinkindern oder der Opa der nicht mehr so ganz dicht ist oder der Nachbar mit Waschzwang ist irgendjemand wäscht immer deutlich mehr 1 WaMa für Wohnparteien ist zu wenig.

Hi!

Danke für das Kopfkino :smiley:

VG
Guido

Gewerbsmäßige Prostitution ist ein Gewerbe wie andere auch. Die Waschmaschine ist ein ganz anderes Ding. Wenn Dich nur die stört (Prostituierte sind mit Sicherheit nicht so unsauber wie viele andere Mitmenschen und außerdem wäscht das Ding ja bekannterweise) hilft nur Waschsalon oder Klärung mit dem Vermieter.
Wenn Du was gegen gewerbsmäßige Prostitution in Deinem Wohnhaus hast, kann ich das durchaus verstehen, ginge mir auch so.
Wenn Du ernsthafte Belege dafür hast, kannst Du Dich bei der Gemeinde/Stadt erkundigen, ob das in Eurem Wohngebiet überhaupt zulässig ist und bei „Nein“ werden die schon von sich aus tätig.