Ich möchte, dass unser Sohn zum Vater zieht

Hallo,

ich habe ein Anliegen, welches mich möglicherweise als Rabenmutter dastehen läßt…
Mein Ex-Freund und ich haben das gemeinsame Sorgerecht unseres 12-jährigen Sohnes. Wir sind seit 10 Jahren getrennt, das Kind lebt bei mir.
Welche Möglichkeit habe ich, mich quasi aus der Verantwortung zu ziehen - zumindest vorübergehend? Mein Sohn und ich haben überhaupt keinen guten Draht zueinander, es war schon immer schwierig, jetzt eskaliert es. Zudem bin ich mit meinen Arbeitsmöglichkeiten stark eingeschränkt; evtl. steht ein Umzug in den Süden an. Mein Sohn ist alle 2 Wochen über das Wochenende bei seinem Vater. Das Verhältnis ist gut. Sein Vater arbeitet Vollzeit - was ich aus finanziellen Gründen auch gerne wieder machen würde. Ich würde meinen Sohn gerne eine Zeit lang bei seinem Vater einquartieren; der Vater wird das vermutlich nicht für machbar halten. So. Welche Möglichkeitem habe ich jetzt?

Hallo,

ich sehe schon mal ein Problem, wenn der Vater auch eine Vollzeitstelle hat, dann kann er sich wohl auch nicht richtig um den Junior kümmern, oder?

Wie wäre es mit einem Internat?

Dann kommt er in regelmäßigen Abständen nach Hause.

Auch würde ich das Jugendamt ansprechen um Probleme zu vermeiden, da gibt es ja ein Sorgerecht und die Aufenthaltsbestimmungen die man nicht einfach ändern kann und soll.

Was möchte der Sohn denn? Den Wunsch soll man auch berücksichtigen, evtl. mal Vater und Sohn den Urlaub gemeinsam verbringen lassen?

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen und würde mich auf eine Rückmeldung freuen.

Viel Erfolg Euch

Tja, grundsätzlich bin ich da überfragt. Ich weiß nur von Fällen, in denen das Kind seinen Lebensmittelpunkt zum anderen Elternteil verlegen wollte. Wie steht er also dazu? Möchte er lieber beim Vater wohnen? Will er evtl. nicht umziehen? Über diese Schiene könnte man es versuchen… allerdings weiß ich nicht, wie es sich darstellt, wenn der Vater sich weigert. Dazu müsste das Gericht auch die Umstände und Möglichkeiten beim Vater prüfen. Tut mir leid, mehr kann ich dazu nicht sagen. LG Simone

du bist einfach ehrlich - kannst du dich nicht mit dem Vater des Jungen zusammen setzen und nach einer Möglichkeit suchen?
Was anderes fällt mir nicht ein. Vielleicht noch übers Jugendamt eine Pflegefamilie.
grüße,
charlotte

Hallo,

tut mir leid, da kann ich keinen Rat geben. Als kostenlose Ansprechpartner (außer Rechtsanwalt) würde ich mich entweder ans Familiengericht /Jugendamt oder an ein Verbraucherzentrum (die wissen, wer zuständig ist) wenden.

Viel Glück
Armin

Hallo,

machbar ist dies schon, Sie müssten sich zuerst mal mit Ihrem Ex zusammensetzten und drüber reden.Schauen Sie was bei diesem Gespräch raus kommt, das Jugendamt steht in solchen Fällen auch gerne zur verfügung, man könnte auch dort das Gespräch führen, Ihr Sohn sollte dabei auch mitgehen.

Dies wäre mein erster Tipp an Sie.

MfG

Hallo!

Wenn der Vater da nicht mit einverstanden ist,das euer Sohn zu ihm zieht wird es wohl schwierig werden das durch zubekommen.Ich denke mal ein gespräch mit dem Vater und eurem Sohn zusammen wäre angebracht,aber an erster stelle würde ich mich da beim Jugendamt mal genau erkundigen! wenn du das glaubwürdig vorträgst das es für deinen Sohn besser ist wenn er beim Vater ist kannst du vielleicht ne chance haben! Sorry das ich dir da nicht groß helfen kann!

Überdenke nochmal,ob du dich tatsächlich aus der Verantwortung ziehen willst,du ziehst dem Jungen den Boden unter den Füßen weg,er befindet sich in einer schwierigen Phase seines Lebens und er wird sich"abgeschoben"fühlen…hole dir Hilfe bei einer Erziehungsberatungsstelle,(ich weiß wovon ich spreche,hab das gleiche auch zuhause mit meinem Kind),gibt dein Kind nicht auf!
Alles Gute!!

Hallo DrianGrey, du hast viele Fragen auf einmal gestellt. Auf Anhieb kann ich dir anraten, denk an ersten linie an Wohle deines Kindes. Dafür brauchst du Hilfe, wie z.B. Jugendamt oder ein Psychologe. Wichtig ist auch dass Ihr beide elternteil alles machen und tun zum wohle des kindes. Also gemeinsam miteinander reden. Die Reaktion deines Kindes ist der Resultat dessen was er durchmacht. Der HERR Segne Euch.

Liebe Dorian,

zunächst: An Rabenmutter denke ich nicht. Ich bin selbst täglich mit Menschen konfrontiert, die ihre Mitmenschen vor Herausforderungen stellen, kann also durchaus Verständnis aufbringen.
Dennoch wäre die Lösung, die ich Ihnen ans Herz lege, eine etwas andere, als die von Ihnen ins Feld geführte.

Generell ist es nach dem Deutschen Familienrecht nicht möglich, das Sorgerecht sozusagen „zurückzugeben“. Bei Ihnen handelt es sich, wie Sie sagen, um ein gemeinsames Sorgerecht; nach dem Willen des Gesetzgebers - der damit übrigens auch die Bedürfnisse und Interessen Ihres Sohnes zu schützen versucht - haben Sie die Pflicht, sich mit Ihrem Exfreund über die Grundzüge der Erziehung zu einigen. Dazu gehört natürlich auch der Personenaufenthalt. Es handelt sich also nicht nur um ein recht, sondern auch um eine Verpflichtung im Rahmen der gegenseitigen Fürsorge.
Deshalb will ich Ihnen wärmstens ans Herz legen, noch einmal darüber nachzudenken, ob nicht doch eine Regelung zu finden ist, die alle Bedürfnisse und Herausforderungen berücksichtigt - es wäre sicherlich nicht zum Wohl Ihres Sohnes, swenn dieser den Eindruck hätte, dass er zum Vater „abgeschoben“ wird, der ihn eigentlich gar nicht haben will.

Beim Finden von Lösungen kann Ihnen das zuständige Jugendamt Hilfestellung geben. Kann nicht nur: Muss. Die Jugendämter sind gemäß 8. Sozialgesetzbuch verpflichtet, die notwendige Hilfe und Unterstützung bei der Erziehung innerhalb und außerhalb der Familie zu geben. Vielleicht könnte Ihnen zum Beispiel eine Familienhilfe oder eine Erziehungsbeistandschaft etwas Luft verschaffen, um die Beziehung zu Ihrem Sohn wieder zu verbessern.
Aufsässiges und ablehnendes Verhalten kann ein Ausdruck von „Flegeljahren“ sein, kann aber auch das Ergebnis schwerwiegenderer und tiefgreifender Entwicklungsstörungen sein. Wenn es der verzweifelte Versuch ist, die eigene Ohnmacht zu demonstrieren, dann sollten Sie als Mutter für Ihn sorgen, indem Sie ihm die notwendige Hilfe - eventuell auch von einem Dritten - zukommen lassen. Auch hierbei kann das Jugendamt Sie beraten.

Um zum Schluss uach noch Ihre eigentliche Frage zu beantworten: Es wird Ihnen schwer möglich sein, Ihren Exfreund zur Aufnahme des Jungen zu zwingen. Selbst, wenn Sie das gerichtlich versuchen wollten, wird der Familienrichter bei vernünftiger Abwägung wohl eher dazu kommen, dass der junge in seiner gewohnten direkten Umgebung bleiben soll.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne wieder. Bis dahin wünsche ich Ihnen und Ihrem Sohn Zeiten, die eine Annäherung wieder erlauben und die Entdeckung der gegenseitigen Zuneigung.

Herzliche GRüße,

Matthias