… Tasche sticken und verkaufen, darf ich das ? Oder nicht weil das Gebäude Kirche jemanden gehören könnte (Stadt / Kirche als Eigentümer).
… Tasche sticken und verkaufen, darf ich das ? Oder nicht
weil das Gebäude Kirche jemanden gehören könnte (Stadt /
Kirche als Eigentümer).
Achdujeh, da hab ich leider keine Ahnung, aber frag doch die Eigentümer der Kirche ?.. wenn möglich.
Tschö und alles Gute
Enrico
Zur Antwort auf diese Frage müsste man zumindest 2 Dinge wissen:
a) um was für eine Kirche handelt es sich ? Ist es ein bereits an den Umrissen gut zu identifizierendes Bauwerk bestehen sicher urheberrechtliche Bedenken. So ist z.B. der Kölner Dom urheberrechtlich geschützt und darf nicht einfach irgendwo draufgemalt / gestickt / geklebt werden. Ähnliches gilt, wenn das Gebäude durch einen Schriftzug identifiziert wird.
Neben dem Gebäudeeigentümer hat bei vielen Bauwerken auch noch der Architekt als Eigentümer des künstlerischen Konzepts Mitspracherechte.
b)Die zweite Frage ist sicherlich, ob die Sache gewerblicher Natur ist, z.B. solche Taschen als Andenken verkauft werden. Da haben der Gebäudeeigentümer (s. Kölner Dom) und der Architekt sicher Rechte
Also, Eigentümer besser fragen.
… Tasche sticken und verkaufen, darf ich das ? Oder nicht
weil das Gebäude Kirche jemanden gehören könnte (Stadt /
Kirche als Eigentümer).
Hallo,
ich wüßte nicht, was dagegen spricht. Wenn Du natürlich gewerblich hunderte Tasche bestickst und verkaufst, sieht das wieder anders aus. Ich hoffe, ich konnte helfen!
Hallo,wenn es nicht die 100 prozentige detailgetreue Abbildung ist,dürfte es wohl keine Probleme geben.Man sieht es doch immer wieder auf diesen Städte T Shirts - Berlin/Fernsehturm,Köln/Dom usw.,da glaube ich micht,das es da Probleme gibt.schon eher,wenn man ein urheberrechlich geschütztes Foto dazu benutzt.Bei uns gibt er Bierflaschen,da ist das Rathaus in seinen Umrissen mit drauf.Ich glaube nicht,das die ne Gebühr dafür bezahlen.
Grüsse von der Küste
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weil das Gebäude Kirche jemanden gehören könnte (Stadt /
Kirche als Eigentümer).
Hallo Pummel58,
es gibt zwar eine Urheberrecht aber bei Gebäuden die sich an öffentlichen Wegen oder Plätzen befinden greift dieses nicht
§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
„(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
Bei dem Begriff „Grafik“ ist hier ein Sammelbegriff gemeint, darunter fallen meiner Meinung auch Stickereien.
Wenn es sich bei Dir um eine „Dorfkirche“ handelt dann frag zur Sicherheit einfach den Dorfpfarrer, ich kann mir nicht vorstellen das er da was dagegen hat.
Gruß
spacebob
Das darfst Du bestimmt.
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weil das Gebäude Kirche jemanden gehören könnte (Stadt /
Kirche als Eigentümer).
Hallo Pummel 58, soweit ich weiß darf es keine Originale Kopie sein .Laß Deiner Fantasie freien lauf.Gruß Utzilein
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weil das Gebäude Kirche jemanden gehören könnte (Stadt /
Kirche als Eigentümer).
ja
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weil das Gebäude Kirche jemanden gehören könnte (Stadt /
Kirche als Eigentümer).
Ich denke das kommt darauf an wie genau die Kirche werden soll und wie sie verkauft wird. Bei Denkmaelern und Gebaeuden gibt es unterschiedliche copyright bestimmungen. Die statue der kleinen meerjungfrau zum Beispiel ist so geschuetzt dass keine Fotos / Abbilder veroeffentlich werden duerfen
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:The_Littl…
Ich wuerde einfach bei der Kirche direkt anfragen wie es um die Rechte aussieht. Falls es nur „irgendeine“ Kirche ist gibt es sicher kein Problem.
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weil das Gebäude Kirche jemanden gehören könnte (Stadt /
Kirche als Eigentümer).
Vielen dank, Spacebob sie haben mir sehr weiter geholfen.
Sorry du aber das ist eine Rechtfrage denke ich und damit kenn ich mich gar nicht aus !
Ich denke solange es Niemanden stört kann man alles tun aber wehe einer kratzt sich dran !!
Normal sollte es die Institution freuen wenn sie publik gemacht werden !
Ich hoffe du bekommst keinen Ärger.
tschüß
Klar, das ist ja eine öffentliche Aufsicht
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