Also wir haben uns ein Haus angesehen.Das war nichts für uns. Der Makler hat uns gesagt das er noch ein anderes Objekt hat.Ich habe mich mit ihm treffen wollen.Beim ersten mal ist er gar nicht erst erschienen und hat auch nicht angerufen :o(.Beim zweiten mal kam er auch nicht. Ich habe ihn 4 mal angerufen bevor er zurück rief. Dann meinte er och sind wir verabredet ja sie können ja schon mal zum Haus fahren. Bis er da war haben wir schon das gesamte Haus gesehen.
Jetzt meine Frage
Können wir über den Makler hinweg den Mietvertrag unterschreiben wenn der Vermieter einverstanden ist oder müssen wir die Provision bezahlen???
Ich möchte eine Wohnung anmieten die uns ein Markler gezeigt hat,Der Vermieter hat ihn nicht beauftr
Hallo
Zunächst einmal:
Dieses ist eine durchaus schwierige Rechtsfrage. Ich bin nicht Rechtsanwalt, sondern lediglich Bauingenieur und Vermieter von einigen Wohnungen und habe vor sehr vielen Jahren auch eine kurze Zeit als Makler gearbeitet. Somit bin ich in Fragen des Rechts vorbelastet, muß aber aus der Erfahrung antworten:
(und im übrigen: Recht hat in einem Rechtsstaat nichts mit dem Rechtsempfinden des Volkes zu tun - es ist ein Pokerspiel von „zugelassenen“ Profis. 2 Prozesse können zu 2 gegensätzlichen Ergebnissen führen.)
Also:
Ein Makler kennt ein Objekt nicht - und kann es Ihnen nicht anbieten, wenn er sich zuvor nicht bei dem Vermieter und Hauseigentümer - in der Regel als Makler - gemeldet und das Objekt besichtigt hat. Damit bekommt er von dem Vermieter zwar keinen (Allein-)Auftrag zur Vermittlung, aber die Erlaubnis. Für den Vermieter ergeben sich aus dieser Erlaubnis keine Verpflichtungen. Er kann weiteren Maklern eine gleiche Erlaubnis erteilen und auch selber nach Mietern suchen. Der Makler bekommt dann vom Mieter eine Provision, wenn er schneller war als die Konkurrenz oder der Vermieter mit seinen eigenen Bemühungen.
Der Makler hat mit dem Angebot der Wohnung zur Vermietung einen gewissen bis erheblichen Aufwand mit dem Risiko, daß er keine Vergütung für die Arbeit und den Geldaufwand für die Werbung bekommt, wenn ein anderer die Wohnung oder das Haus vermietet (ebenso beim Verkauf).
Der Makler bekommt seine Provision dafür, daß er die (beiden) Interessenten zusammenbringt und es zu einem Vertrag zwischen den beiden kommt.
In Ihrem Fall hat der Makler Ihnen die Möglichkeit der Anmietung des Hauses „nachgewiesen“ und einen ersten Teil seiner Arbeit geleistet. Seine Arbeit ist erfolgreich, wenn es zwischen Ihnen und dem Vermieter zu einem Vertrag kommt. Dann steht dem Makler auch das vereinbarte Honorar zu. Es spielt dabei keine Rolle, daß er zu einem ersten Besichtigungstermin nicht erschienen ist und sich auch sonst hat drängen lassen.
Jetzt kommt es auf den Nachweis an, daß der Makler entscheidend für die Vertragsanbahnung tätig war. Damit, daß Sie sich bei dem Makler gemeldet haben, wurden Sie Kunde bei dem Makler. Damit erkennen Sie auch seine (im allgemeinen bei Maklern üblichen) Geschäftsbedingungen und die Zahlung der Provision im Erfolgsfall an. Der Makler muß aber im Streitfall nachweisen, daß er es war, der Sie auf das Objekt aufmerksam gemacht hat. Dazu wird er Ihnen die Adresse und den Namen des (hier) Vermieters sicherlich nicht am Telefon sagen. Er wird Ihnen die Adresse zumindest in einem Brief mitteilen - falls er sich mit Ihnen nicht an einem „neutralen“ Ort trifft und erst dann zum Objekt geht. Aber auch dann müssen Sie dem Makler bestätigen, daß Sie ein von ihm gezeigtes Objekt gesehen haben.
Sollten Sie das von dem Makler genannte Objekt bereits aufgrund anderer Angebote (z.B. auch vom Vermieter selber) kennen, müssen Sie dieses dem Makler unverzüglich mitteilen - Zum Zwecke der Beweisfähigkeit ebenfalls irgendwie schriftlich oder zu Protokoll, von dem Sie dann aber eine Kopie erhalten müssen. Bei verspäteten Hinweisen dürften Sie Schwierigkeiten haben.
Sie können den Mietvertrag abschließen und zunächst die Maklerprovision nicht bezahlen in der Hoffnung, daß der Makler einen organisatorischen Fehler gemacht hat. so dumm wird er aber kaum sein. Denn, wenn der Makler von Ihnen die Provision fordert, muß er in einem Streitfall beweisen, daß Sie die Kenntnis vom Objekt ausschlaggebend - das heißt als erstes - von ihm erhalten haben.
Ich denke, dem Makler steht die Provision zu.
Machen Sie Ihre Entscheidung aber nicht ausschließlich von der Fälligkeit der Provision abhängig (vermutlich 1 1/2 Monatsmieten zuzüglich MWSt.) Wenn das Haus Ihren Wünschen entspricht, sollten Sie zuschlagen und damit rechnen, daß der Makler auch seine Provision fordert. Andernfalls dürfen Sie sich von Maklern keine Wohnungen oder Häuser anbieten lassen.
Ich hoffe, Sie können mit dieser Auskunft etwas anfangen.
Ich wünsche Ihnen viel Freude - vielleicht ja auch in dem Haus.
Hallo, danke für die Antwort. Der Makler kannte hat uns nicht als erster die Adresse genannt denn die kannte ich bereits aus dem Internet vom Vermieter. Also ich den Makler gefragt habe ob es das Objekt ist hat er nicht geantwortet und abgelenkt. Ich habe dann erst als wir in der nähe des Hauses waren gesehen das es das Haus ist. Er hat uns Telefonisch die Str. genannt die Hausnummer wußte ich aus dem Internet. Also hat er es uns nicht zuerst gesagt sondern ich oder?
Hi
Ich denke Du hast Recht. Der Makler hat dann das Haus nicht nachgewiesen.
Vorsicht ist aber die Mutter der Porzelankiste. Dem Makler trotzdem noch per Bier oder besser mit Mail schreiben, daß die Wohnung bereits bekannt war - mit Datum und Hinweis auf das Internet, ggf. auch Einzelheiten. Das müßte vielleicht reichen - auch wenn schon ein paar Tage vergangen sein dürften.
Bei einer Mail hat man den Ausdruck mit Absendedatum - aber nicht bei einem einfachen Brief.
Aber bei ähnlichen Fällen so etwas gleich bei der Besichtigung sagen.
Also viel Erfolg und eine gute Zeit in dem Haus.
Adi