Ich möchte einen mobiler Imbiss gründen

Hallo zusammen,

ich möchte einen mobilen Imbiss gründen, so wie diese Hähnchen-Wagen, welche genemigungen benötige ich?

Zudem will ich das ganze mit einem Kollegen zusammen angehen, also mit einem Geschäftspartner.
Wie wäre da die sinnvollste Rechtsform, z.B aus steuerlichen gründen usw…

Bin dankbar für viele Informationen…

VG

Hallo!

Ich bin Händler für Gulaschkanonen und Feldküchen und führe auch Existenzgründerseminare durch, kann dir deine Fragen also bestens beantworten:

ich möchte einen mobilen Imbiss gründen, so wie diese
Hähnchen-Wagen, welche genemigungen benötige ich?

  1. Gewerbeanmeldung (Ordnungsamt)
  2. Falls du mal hier mal da stehen willst: Reisegewerbeschein
  3. Hygiene-Belehrung, früher Gesundheitszeugnis (Gesundheitsamt)
  4. (Nicht mehr in jedem Fall Pflicht) Frikadellenschein (IHK)
    Ferner sollte der Wagen vom Gesundheitsamt oder Veterinäramt abgenommen werden. Alles muss sauber und hygienisch sein, kein Schmutz, kein Rost usw. Und es muss ein Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasser vorhanden sein.

Zudem will ich das ganze mit einem Kollegen zusammen angehen,
also mit einem Geschäftspartner.
Wie wäre da die sinnvollste Rechtsform, z.B aus steuerlichen
gründen usw…

Vorab ein obligatorischer Hinweis: Ich bin kein Steuerberater und kein Anwalt, darf also, was diese Fragen betrifft, keine konkrete „Beratung“ geben. Ich kann dir aber sagen, wie es andere machen: Die meisten machen das als Einzelfirma, manche auch als GBR.

Bin dankbar für viele Informationen…

Natürlich kann ich hier nicht den ganzen Inhalt des Buches „Geld verdienen mit der Gulaschkanone“, welches auch Begleitbuch des sechsstündigen Existenzgründerseminares ist, aufführen, aber wenn du konkrete Fragen hast, beantworte ich sie gerne.

Grüße

Andreas

Hi Andreas,

ich möchte einen mobilen Imbiss gründen, so wie diese
Hähnchen-Wagen, welche genemigungen benötige ich?

  1. Gewerbeanmeldung (Ordnungsamt)
  2. Falls du mal hier mal da stehen willst: Reisegewerbeschein
  3. Hygiene-Belehrung, früher Gesundheitszeugnis
    (Gesundheitsamt)
  4. (Nicht mehr in jedem Fall Pflicht) Frikadellenschein (IHK)
    Ferner sollte der Wagen vom Gesundheitsamt oder Veterinäramt
    abgenommen werden. Alles muss sauber und hygienisch sein, kein
    Schmutz, kein Rost usw. Und es muss ein Handwaschbecken mit
    Warm- und Kaltwasser vorhanden sein.

Sollte er keine Spülmaschine in seinem Wagen haben sind mindestens zwei Waschbecken notwendig. Zumindest war das die Begründung der Behörden (RLP) fürs zweite Waschbecken gewesen. Mir wurde gnädigerweise der herausziehbare Wasserhahn für beide Spülbecken genehmigt und abgenommen.

Gruss

Hallo!

Das HAND-Waschbecken ist auf jeden Fall Pflicht. Wenn man es genau nimmt, ist ein HAND-Waschbecken ja kein GESCHIRR-Waschbecken. Wenn er also nicht gerade das übliche Einweg-Geschirr verwendet (das in einigen Orten auch schon verboten ist) und auch nicht genug Vorrat hat, um woanders zu spülen, dann ergibt sich (jedenfalls für Beamte) wohl diese Vermutung, er müsse ein zweites Becken haben. Im Gesetz steht aber, so weit mir bekannt ist, nichts davon, und meine Kunden sagen mir zwar immer wieder, das Handwaschbecken würde tatsächlich kontrolliert, aber ein zweites hat noch nie einer sehen wollen.

Grüße

Andreas

Hi Andreas,

natürlich ist das Humbug und beinhaltet soviel Geschäftssinn wie ein Kühlschrank am Nordpol. Wenn die Beamten in ihrer Langeweile nichts zu tun haben aber unbedingt ihre Macht spielen lassen müssen, dann erfinden sie auch Gründe für zwei oder drei Waschbecken in einer 3 Meter Imbissbude. Denn von einer dritten Spüle hat man aus Kulanzgründen abgesehen.
Diese Gründe können sie sogar in 3 bis 4 seitigen DIN A4 Seiten ausführlich und unverständlich nahe bringen.

Bürokratisch geht der Westen zu grunde…

Super, vielen Dank für die schnellen Antworten.
Dein Angebot mit konkreteren Fragen werde ich gerne in Anspruch nehmen :smile:

VG