Hallo,
ich wohne z.Z noch mit meinem Exfreund zusammen in einer Wohnung. Er will eigentlich kündigen und ausziehen und ich übernehme dann die Wohnung von der Vermieterin, da er bis jetzt der Mieter war. Ich kann den neuen Vertrag, der am 01.01.2011 gültig wird schon jetzt unterschreiben. Ist sein alter Vertrag dann automatisch ungülig? Was passiert, wenn zwei gültige Mietverträge bestehen? Denn eigentlich muss er ja erstmal kündigen, wobei die Vermietrin ihm einen Monat Frist erlässt, da ich ja übernehme.
Und muss er eventuelle etwas von seiner Kaution für Renovierung da lassen, weil in der Wohnung z.B. das Waschbecken kaputt ist?
Vielen Dank und mfg,
Lisa
Hallo, natürlich muss zuerst das alte Mietverhältnis beendet werden. Kündigung oder Aufhebungsvertrag wäre möglich. Wie es sich mit Endrenovierung usw. verhält, sollte im Mietvertrag stehen. Der Vermieter, da er Ihren Exfreund ja evtl. vorzeitig aus den Vertrag entlässt, kann aber auch Bedingungen, im Rahmen des Aufhebungsvertrages, stellen, auch wenn diese nicht im Mietvertrag stehen. Zwei Mietverträge für eine Wohnung, ist natürlich nicht rechtens.
Der Vormietvertrag muß einvernehmlich aufgehoben werden. Der scheidende Mieter zahlt das zerstörte Becken. Sie übernehmen die Wohnung gemäß dem mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag.
Hi Lisa.
genau richtig erfasst das ganze. Er muß kündigen, wenn der Vermieter mit dir einverstanden ist müssen eigentlich keiner von euch beiden eine Frist einhalten also du kannst schon morgen rechtlich verbindlich den neuen Vertrag antreten. Ansonsten 3 MonateFrist. Dann solltest du einen neuen Vertrag machen. Abrechnung der Kaution und Instandsetzung der Schäden. Ihr seid juristisch gesehen 2 unterschiedliche Personen welche dann auch unterschiedliche Verträge abschließen können
Gruß Peter
wenn vermieter 2 mieter für 1 whg. hat, ist es sein problem. wenn dein freund noch mieter ist und du einen neien MV hast, ist das sein problem. kautionsrechte müsst ihr unter euch regeln, umschreibung von kautionen ist ein arg döfliches bürpkratiestück. besser auflösen und neu anlegen.