Ich möchte fristlos kündigen

Meinen derzeitigen Arbeitsvertrag möcht ich fristlos kündigen. 4 Jahre bin ich dort beschäftigt, mußte mein Gehirn täglich zu Hause lassen, bin jetzt 4 Wochen zur Kur gewesen und habe festgestellt, dass ich bei dem Job „sterben“ werde. Habe eine ärztliche Bescheinigung bereits dem Arbeitsamt vorgelegt und grünes Licht erhalten. Also keine Sperrfrist.
Muss also jetzt auf Arbeit, die Kündigung vorlegen, Arbeitssachen abgeben und mir geht der Frack…
Kann es Probleme geben?
Wer hat ähnliche Erfahrungen?

Vielen Dank und liebe Grüße

also ich habe leider keine Erfahrungen dort
aber habe nicht verstanden was arbeiten sie den? was meinen sie mit sterben?

Ich bin gelernte Bibliotheksassistentin, arbeite seit vier Jahren als Küchenhilfe.
Ich gehe dort ein ,wie ein Primel. Fühle mich nicht gefordert, bekomme aber ständig vermittelt, die Arbeit nicht gut zu machen. Zu langsam, soll nach der Kur meine Rollschuhe mitbringen, damit alles schneller geht.

oje das ist ja total dumm!kenne das dass ist mobbing!

Und morgen gehe ich in die „Höhle des Löwen“ und lege meine Kündigung vor. Ich will bloß nix falsch machen, das ich am Ende noch Nachteile habe. L.G.

„Grünes Licht“ vom Arbeitsamt zu einer Kündigung heißt nur, dass es eventuell keine Sperrzeit gibt. Das heißt noch lange nicht, dass eine fristlose Kündigung berechtigt ist. Das kann nämlich nur das Gericht feststellen.

Nach § 626 Abs. 1 BGB ist ein Arbeitsverhältnis auch vom Arbeitnehmer fristlos (außerordentlich) kündbar, wenn ein wichtiger Grund vorliegt! Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist. Das wäre z. B. der Fall bei (grober) Beleidigung und Tätlichkeiten durch den Arbeitgeber, bei Nichtzahlen des Lohnes, bei Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers, bei Mobbing durch den Arbeitgeber, bei Beschäftigen des Arbeitnehmers unter groben Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen, bei dauernder Arbeitsunfähigkeit und bei andauernde Diskriminierung genannt.

Wie gesagt: Ob die Pflichtverletzung so erheblich war, dass sie eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigt, stellt das Gericht im Wege einer Interessenabwägung fest, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.

hallo
warum hast du denn 4 jahre durchgehalten?
ich hätte da keine angst hinzugehn und klaren tisch zu machen. seh es mal so,du hast die stärke gefunden etwas zu beenden, was dir nicht gut tut,das muss dich stolz machen.
diesen schritt gehen nur wenige, nur menschen mit starkem charakter gelingt eine mutige entscheidung.
also …geh mit breiter brust und dem gefühl des überlegen seins dorthin und mach reinen tisch.
mit deutschem gruße

Danke, genau sowas habe ich gebraucht. ich werds schaffen. Meld mich wieder.

L. G.

Guten Morgen,
ich habe selbst einmal fristlos gekündigt. Mein AG fand dies gar nicht toll, habe ihm aber meine Beweggründe erklärt und somit war es auch gut.

Meine Empfehlung wäre dem AG mitzuteilen, dass Arzt und Arbeitsamt der Kündigung bereits zugestimmt haben. Du hättest nun die Möglichkeit fristgerecht zum 30.11. zu kündigen oder aber sofort gehen. Somit würde Deinem AG kein weiterer finanzieller Nachteil bzgl. evtl. Lohnfortzahlungskosten entstehen…

Das wir dieser mit Sicherheit begreifen…

Viel Glück und alles Gute

Daniel

Mahlzeit,

hab es jetzt hinter mir, war auch auf dem Arbeitsamt. Mal sehen, was nun folgt.
Lieben Dank!