Ich möchte gern einen Nebenjob von zu Hause

… ausüben.

Eine Frage an die Experten, ich bin in Vollzeit berufstätig und möchte noch gern einen Nebenjob zu Hause ausüben. Muß ich dann bei meinem Lohn- Steuerjahresausgleich mit einer Nachberechnung rechnen ? Vielen Dank!

Du musst das zusätzliche Einkommen versteuern. Und du musst den Chef/Arbeitgeber der Vollbeschäftigung um sein Einverständnis zu einer Nebenbeschäftigung ersuchen.

Eine Frage an die Experten, ich bin in Vollzeit berufstätig
und möchte noch gern einen Nebenjob zu Hause ausüben. Muß ich
dann bei meinem Lohn- Steuerjahresausgleich mit einer
Nachberechnung rechnen ?

JA!

Hallo zwergnase199,

zur erst mein Rat: lese Deine Arbeitsvertrag !!! Nebenjobs sind in der Regel ausgeschlossen oder bedürfen zumindest die Zustimmung vom Arbeitgeber.

Hier ist höchste Vorsicht geboten, ansonsten Grund zur fristlosen Kündigung !!!

Steuerlich:

  1. Minijob ( € 400,00 Basis ) ohne Bedeutung; der
    Arbeitgeber zahlt die Steuer pauschal, aber auch
    kein Werbungskostenabzug

  2. Nebenjob mit Steuerkarte ( i.d.R. Steuerklasse 6 )
    sollte aufgrund des Einbehaltes zu keiner
    Nachzahlung führen ( Werbungskosten absetzbar )

  3. Selbstständige Tätigkeit:
    Der Überschuß zwischen Einnahmen und Ausgaben ist
    zu versteuern.

Der Arbeitsort spielt keine Rolle.

Für weitere Detailinformationen kannst Du mich gerne direkt anschreiben an [email protected]

MfG

Sdtaefan Seidel

Ja

Hallo,

das hängt davon ab, as Sie tun. Als sog. 400€ Job nicht. Wenn Sie selbstständig sind. Müssen Sie alle Einnahmen und Ausgaben aufschreiben und den Gewinn bzw. Verlust versteuern.

Hallo,

Die Einnahmen werden hinzugerechnet, also aller Vorausicht nach, auf Grundlage der dünnen Informationen, wohl eher: ja!

Grüße, Björn