… verkaufen. Es besteht noch eine Restsumme über eine Immobilienfinanzierung, wobei die Bank eine eingetragene Grundschuld hat. Die Bank will eine ziemlich hohe Vorfälligkeitsentschädigumg haben. Kann ich eigentlich den Kredit weiterlaufen lassen und einfach bis Ablauf weiterhin tilgen oder muss ich kündigen?
Moin Grußlose/r,
Kann ich eigentlich den
Kredit weiterlaufen lassen und einfach bis Ablauf weiterhin
tilgen oder muss ich kündigen?
das wird Dir der/die SachbearbeiterIn der Bank sagen können. Hier greift die Vertragfreiheit.
Gandalf
Hi,
Vorfälligkeitsentschädigumg haben. Kann ich eigentlich den
Kredit weiterlaufen lassen und einfach bis Ablauf weiterhin
tilgen oder muss ich kündigen?
da die Bank die Sicherheit verliert nur dann wenn Du eine andere vergleichbare Sicherheit ran schaffst, die die Bank akzeptiert.
Schon mal die Zinseszinsen für das Restdarlehen ausgerechnet und verglichen? Sind die Zahlen wirklich so weit auseinander?
Grüße
Grundschuld hat. Die Bank will eine ziemlich hohe Vorfälligkeitsentschädigumg haben.
Kein Wunder bei dem heutigen Zinsniveau.
Kann ich eigentlich den Kredit weiterlaufen lassen und einfach bis Ablauf weiterhin tilgen
Nein, weil die Sicherheit futsch ist. Selbst wenn Du eine ERsatzsicherheit hats, die keine Immobilie ist, würdest Du höhere Zinsen zahlen müssen.
oder muss ich kündigen?
Da Du vermutlich lastenfrei verkaufst, wird die bank aus dem Kaufpreis bedient. D.h. Du mußt momentan nichts tun, das macht der Notar.
Ausweg: Verkauf zum Ablauf des Kreditvertrages, vorher Vermietung an den Käufer mit Anrechnung der gezahlten Kaltmiete auf den Kaufpreis.
Hallo Nordlicht,
Ausweg: Verkauf zum Ablauf des Kreditvertrages, vorher
Vermietung an den Käufer mit Anrechnung der gezahlten
Kaltmiete auf den Kaufpreis.
was aber, wenn sich der Käufer bei diesem derzeitigen Zinsniveau bereits einen Kredit „gesichert“ hat, der nach einer Zeit x in Anspruch genommen werden muss?
Fragt eine unwissende
Kathleen
Finger weg von solchen Konstrukten. Das kann nur schiefgehen.
vnA
Hallo Kathleen,
was aber, wenn sich der Käufer bei diesem derzeitigen
Zinsniveau bereits einen Kredit „gesichert“ hat, der nach
einer Zeit x in Anspruch genommen werden muss?
dann hat der Verkäufer Pech gehabt und muß die z.Zt sicherlich erhebliche Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen.
Gruß
Nordlicht
Hallo vnA,
Finger weg von solchen Konstrukten. Das kann nur schiefgehen.
welches Konstrukt meinst Du jetzt?
Kaufpreisabzahlung über Kaltmiete? Kann mit einem guten Notar/Kaufvertrag hervorragend funkionieren. Eine Abschlagssumme ist aber zumeist vorab wünschenswert.
Vorzeitige Zinssicherung eines Kredites, den man erst 6 Monate später in Anspruch nimmt?
Bei beiden Konstrukten (auch in Kombination) sehe ich kein Problem, solange der Kaufvertrag stimmt!
Aber das sind nur Erfahrungswerte!
Viele Grüße
Kathleen
Hi,
ich habe selbes Problem gehabt. Meine Bank hat von mir einen hohen 5-stelligen Betrag verlangt, den ich zähneknirschend bezahlt habe. Da ich keine alternative Anlageform gefunden habe, die mir nach Steuern eine Rendite geliefert hat, die über meinem Kreditzins lag, hätte ich sonst auf Dauer mein Geld vernichtet. Noch dazu, konnte ich Zins und Tilgung nicht mehr steuerlich geltend machen. Also habe ich in den sauren Apfel gebissen und die volle Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt und die gesamte Geschäftsbeziehung mit Bank beendet. Nicht nur, dass die Bank eine recht hohe Flexibilität bei der Forderung hat, hat sie auch die über 30 jährige Kundenbeziehung mit meiner gesamten Familie völlig ignoriert. Auch wenn mittlere siebenstellige Beträge für diese spezielle Bank nichts besonderes sind, finde ich es doch unglaublich wie man Kunden so verprellen kann.
Gruß
S.
Ich meinte Kaufpreiszahlung über Kaltmiete. Wenn alles funktioniert ist das sicher ein gutes Modell. Aber wer trägt das Risiko, wenn es nicht funktioniert? Wenn der Käufer plötzlich den Kaufpreis nicht mehr aufbringen kann, wenn an der Substanz Schäden entstehen, wenn der Marktpreis sich verändert. Oder, oder. Es kommt da natürlich immer auf den Zeitfaktor an. Bei 6 Monaten Restlaufzeit ist das Risiko sicherlich nicht so hoch wie bei 10 Jahren. Aber dann ist die Vorfälligkeitsentschädigung auch erheblich geringer.
vnA
Wenn ein Pfandtausch stattfindet (also eine Wohnung verkaufen und neue/s Wohnung/Haus kaufen), dann kann man das laufende Darlehen umschulden und auf dem neuen Objekt mit einer Grundschuld absichern.
Weitere Möglichkeit: Wenn der Käufer mit der gleichen Bank finanzieren möchte (ist oft bei Banken u. Sparkassen der Fall), dann kann man die Grundschuld abtreten. So entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung und man spart ein Teil der Kosten beim Grundbuchamt.
Gruß
i73
Hallo,
Wenn ein Pfandtausch stattfindet (also eine Wohnung verkaufen
und neue/s Wohnung/Haus kaufen), dann kann man das laufende
Darlehen umschulden und auf dem neuen Objekt mit einer
Grundschuld absichern.
richtig, das geht, sofern der Frager denn eine neues Objekt haben möchte und wenn die Rate plus die Rate für ein eventuelles Darlehen für das neue Objekt tragbar ist.
Weitere Möglichkeit: Wenn der Käufer mit der gleichen Bank
finanzieren möchte (ist oft bei Banken u. Sparkassen der
Fall), dann kann man die Grundschuld abtreten. So entfällt die
Vorfälligkeitsentschädigung und man spart ein Teil der Kosten
beim Grundbuchamt.
Da führt nicht zum gewünschten Ergebnis. Der Käufer kann zwar die GS übernehmen und der Frager und der Käufer hätten einen Teil der Gebühren gespart. Aber die VE wird dennoch fällig. Ausnahme wäre nur, wenn der Käufer auch das Darlehen übernimmt. Bei der momentanen Zinsentwicklung werden die Konditionen den Käufer aber nicht zur einer Übernahme verführen!!
Gruß
i73
Gruss, Harry