Hallo Calvin von Hobbes,
zunächst einmal hört sich Deine Frage ja wie eine technische Frage an und das ist sie ja zum Teil auch. Aber sie berührt eben auch einige rechtliche Bereiche, die Du nicht ausser Acht lassen darfst.
Zur technischen Seite:
In den meisten verwendeten Routern gibt es die Möglichkeit solche Protokoll-Dateien auszulesen, in vielen Fällen sogar, sie sich an eine eMail-Adresse senden zu lassen!
Darüber hinaus sollte es auch möglich sein, sich die „History“ des verwendeten Browsers (auch die in eine, iPod) anzeigen zu lassen.
Vorausgesetzt, der Jugendliche löscht oder manipuliert sie nicht vorher.
Und da sind wir schon mitten im Problem:
Warum willst Du sein Surf-Verhalten kontrollieren?
Willst Du es tun, um zu sehen, auf welchen Seiten er sich tummelt?
Willst Du „Missbrauch“ verhindern?
Erste Frage zielt darauf ab, was Du pädagogisch mit dem NACHverfolgen bezwecken willst, zweite Frage stellt die Antwort der ersten Frage in Zweifel, weil Du mit der Überwachung ja nur den Missbrauch nachweisen, ihn aber ja nicht verhindern kannst.
Wenn Du aber von einer (sagen wir mal) Straftat Kenntnis hast, bist Du als pädagogisch Verantwortlicher (wie jeder Bürger) verpflichtet, sie zur Anzeige zu bringen… Leider haben SozialarbeiterInnen in Deutschland nie das Zeugnisverweigerungsrecht durchsetzen können, so dass Du formaljuristisch dazu gezwungen bist, ihn anzuzeigen…
Hört sich erstmal ziemlich doof an, weil Du ja auch Vertrauensperson des Jugendlichen sein sollst…
In pädagogischen Einrichtungen hat sich daher mittlerweile ein anderer Umgang durchgesetzt, wenn man davon überhaupt sprechen kann - da die meisten Heimeinrichtungen sich durch Verbote des Themas komplett entledigen!- es wird entweder ein öffentlicher Rechner(pool) für alle HeimbewohnerInnen aufgestellt, der mit verschiedenen Proxy-Möglichkeiten versucht wird abzuschotten. Oder, im Falle von WLAN, wird der WLAN-Router in ein LAN eingebunden, was ebenso nur über einen Proxy-Server dann mit dem Haus-LAN verbunden ist. Die Proxy-Lösung gibt Dir die Möglichkeit, über Black- und White-Lists die Seiten oder Begriffe zu sperren oder frei zu geben, die nicht durchgelassen oder durchgelassen werden dürfen.
Problem aller technischer Lösungen ist, dass es immer Wege gibt, diese Sperren zu umgehen und ein fitter Jugendlicher wird sie finden!!!
Kommt es dann zu eine, Strafverfahren, hast Du gleich mehrere Probleme: Du musst nachweisen, dass Du das für den Jugendlichen zugängliche Netzwerk nach bestem Wissen und technischen Möglichkeiten abgesichert hast (immer eine Kostenfrage!). Kommt das Gericht zu der Auffassung, dass Du diesem (hohen) Anspruch gerecht geworden bist, dann steckst Du mit dem anderen Bein schon in der nächsten Schlinge: Du trittst dann plötzlich als Telekommunikationsanbieter auf und hast alle Nachweispflichten (Aufbewahrung ALLER Zugriffsprotokolle Deiner gesamten Telekommuniktionseinrichtung und Zugänglichmachung aller Daten für Sicherheitsbehörden - und zwar so, dass sie auch ohne Dein Wissen Zugriff nehmen können und Du dies nicht überwachen kannst!!!). Das könnte Dir dann spätestens den Hals brechen.
So, ich schreibe gern noch mehr
bin aber gerade in Frankreich und die französische Tastaturbelegung treibt mir so langsam den Schweiss in die Stirn…
Ich warte erstmal ab, ob meine Einlassungen für Dich nicht an der Sache vorbei gehen…
Liebe Grüsse
Georg