Ich möchte kündigen, in der Probezeit

Guten Tag,

ich befinde mich in der 6 monatigen Probezeit. Ich möchte gerne zu einem anderen AG wechseln. In meinem Arbeitsvertrag steht aber nur, dass die Probezeit 6 MOnate beträgt und (Beginn war 15.4.2013) es steht nichts weiter zur Kündigung während der Probezeit drin. Nur unter einem andferen Punkt steht: Das Dienstverhältnis kann jeweils mit einer Frist von 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Hiervon unberührt bleiben weitergehende Kündigungsvorschriften, sowie die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
Meine Frage nun: Kann ich in der Probezeit nun mit einer Frist von 2 Wochen kündigen? Was bedeutet der Satz, hiervon unberührt bleiben weitergehende Kündigungsvorschriften…
Ich könnte woanders anfangen, komme ich irgendwie raus aus dem Vertrag?
Freundlichste Grüße J.Jung

Hallo,

sofern nichts Spezielles zu einer Kü-Fri in einer vereinbarten Probezeit geregelt ist, gilt die Kü-Fri des § 622 Abs. 3 BGB:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

Kündigungszeiten können je nach Branche varriieren. Während der Probezeit kann man aber normalerweise mit 2 Wochen zum Monatsende kündigen. Leider war es mir nicht möglich eher zu antworten, da ich krank war.

LG Rita