Guten Tag,
ich befinde mich in der 6 monatigen Probezeit. Ich möchte gerne zu einem anderen AG wechseln. In meinem Arbeitsvertrag steht aber nur, dass die Probezeit 6 MOnate beträgt und (Beginn war 15.4.2013) es steht nichts weiter zur Kündigung während der Probezeit drin. Nur unter einem andferen Punkt steht: Das Dienstverhältnis kann jeweils mit einer Frist von 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Hiervon unberührt bleiben weitergehende Kündigungsvorschriften, sowie die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
Meine Frage nun: Kann ich in der Probezeit nun mit einer Frist von 2 Wochen kündigen? Was bedeutet der Satz, hiervon unberührt bleiben weitergehende Kündigungsvorschriften…
Ich könnte woanders anfangen, komme ich irgendwie raus aus dem Vertrag?
Freundlichste Grüße J.Jung