ich möchte meiner Frau gerne ein Wohnrecht gegenüber späteren Erben sichern. Dieses soll sie auch gerne wenn sie will veräußern können.
1.)Kann ich - wenn es einmal zu Problemen kommen sollte - dieses Wohnrecht auch wieder entziehen?
2.)Die Immobilie ist auf mich als alleinigen Besitzer eingetragen - aber ich zahle noch ab. Da ein wohnrecht eine Wertminderung bedeutet - was sagt die Bank dazu? Hat sie was zu sagen?
3.)Gibt es andere Wege als die Eintragung ins Grundbuch? Testament?
Guten Tag,
vielen Dank für Ihr Vertrauen. Leider kann ich Ihnen dabei nicht
weiterhelfen. Ich weiß nicht genau wie die rechtlichen Grundlagen in so
einem Fall sind.
Tut mir leid aber weiterhin viel Erfolg
Silke Fritzsch-Maak
mit Wohnrecht kenne ich mich nicht so gut aus,
weis nur wenn Ihre Frau nicht im Grundbuch steht,
und Ihnen passiert etwas dann kommen die Erben, so oder so, am besten Sie machen ein Testament, dann wären Sie auf der sicheren Seite.
Mehr kann ich leider dazu nicht sagen
leider kann ich zu Ihrer Anfrage nichts sagen da ich absolut kein Experte auf diesem Gebiet bin (hatte ich auch nicht angegeben). Ich habe selbst 3 ähnliche Anfragen in diesem Forum gestellt die leider nie beantwortet worden sind.