ICH MÖCHTE MIR MEINE WITWEN RENTE AUSBEZAHLEN ;(abferdigen)lassen

hallo
ich beziehe eine witwen und meine eigene invalieden pension,nun zu meiner frage 
kann ich mir die witwenpension auch ohne neuer eheschliesung abfertigen lassen?
MFG EVELINE

hallo

Hallo,

ich beziehe eine witwen und meine eigene invalieden
pension,nun zu meiner frage 
kann ich mir die witwenpension auch ohne neuer eheschliesung
abfertigen lassen?

Worum geht es denn? Um eine Witwenpension - also eine Pension z.B. nach Beamtenrecht - oder eine Witwenrente - Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung?

Ich bin mir mal wieder nicht sicher wegen FAQ 1129 und versuche mal eine allgemeine Antwort bezogen auf eine mögliche Abfindung einer Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung:

Eine Abfindung ist bei Wiederheirat vorgesehen (§ 107 SGB VI), da die Witwenrente bei einer Wiederheirat wegfällt. Um zu verhindern, dass durch den Wegfall der Witwenrente auf eine mögliche Wiederheirat verzichtet wird, wird mit der Anzeige der Wiederverheiratung die Zahlung der Abfindung beantragt. Weitere Abfindungsmöglichkeiten sind im SGB VI nicht vorgesehen.

Off topic: Diese Regelung ist bei seiner Einführung übrigens auch als „Motorrad-Paragraph“ bezeichnet worden, da in den 70er-Jahren viele junge Ehemänner bei Motorradunfällen ums Leben gekommen sind und die junge Witwe sich wegen der Witwenrentenzahlung einer Wiederverheiratung nicht verschließt … nur mal so … :smile:

MFG EVELINE

Servus,
Robert