Ich möchte wissen, ob ein Gericht zustimmen würde, wenn man beantragen würde, es möge den Prozessgegner auffordern, für den Fall, das dieser verhindert ist, einen Vertreter zu bestimmen. Dürfte man dem Gericht diesen Verdacht mitteilen - der Gegner kommt doch nicht ?
Wir nehmen mal an, ein Dummerchen verklagt jemanden, der in München wohnt und dises Dummerchen wohnte in Niedersachsen.
Nun hätte dieses Dummerchen den Verdacht, der Beklagte erscheint gar nicht …
Er würde, so der leise Verdacht des Dummerchens, ein Attest vom Doc vorlegen, im nachhinein (hat Durchfall) und lässt dieses Dummerchen wieder abreisen aber mit einem (wertlosen???) Versäumnisurteiol in der Tasche.
700 hin und 700 zurück und nochmal bis das Dummchen das leid ist…
geht das? oder was passiert wenn man nicht kommt, weil man kuzfristig erkrankt?
Kann man überhaupt so den anreisenden Prozessgegner „leimen“
Dummchen hat ausgiebig diskutiert keiner weiss es wirklich.