Ich möchte wissen ob ein Gericht zustimmt

Ich möchte wissen, ob ein Gericht zustimmen würde, wenn man beantragen würde, es möge den Prozessgegner auffordern, für den Fall, das dieser verhindert ist, einen Vertreter zu bestimmen. Dürfte man dem Gericht diesen Verdacht mitteilen - der Gegner kommt doch nicht ?

Wir nehmen mal an, ein Dummerchen verklagt jemanden, der in München wohnt und dises Dummerchen wohnte in Niedersachsen.

Nun hätte dieses Dummerchen den Verdacht, der Beklagte erscheint gar nicht …

Er würde, so der leise Verdacht des Dummerchens, ein Attest vom Doc vorlegen, im nachhinein (hat Durchfall) und lässt dieses Dummerchen wieder abreisen aber mit einem (wertlosen???) Versäumnisurteiol in der Tasche.

700 hin und 700 zurück und nochmal bis das Dummchen das leid ist…

geht das? oder was passiert wenn man nicht kommt, weil man kuzfristig erkrankt?

Kann man überhaupt so den anreisenden Prozessgegner „leimen“

Dummchen hat ausgiebig diskutiert keiner weiss es wirklich.

Ich möchte wissen, ob ein Gericht zustimmen würde, wenn man
beantragen würde, es möge den Prozessgegner auffordern, für
den Fall, das dieser verhindert ist, einen Vertreter zu
bestimmen. Dürfte man dem Gericht diesen Verdacht mitteilen -
der Gegner kommt doch nicht ?

Mitteilen wäre machbar, nur welche Auswirkung soll es haben?
Sofern dem Prozessgegener die Klageschrift zugestellt werden konnte und später ggf. die Ladung zum Verhandlungstermin, hat das Gericht alles getan. Er ist geladen. Erscheint er jetzt nicht ergeht Veräumnisurteil, was ja der Kläger gleich mitbeantragt haben sollte.

Wir nehmen mal an, ein Dummerchen verklagt jemanden, der in
München wohnt und dises Dummerchen wohnte in Niedersachsen.

Geht zu machen. Vielleicht besteht aber auch die Möglichkeit den Gerichtsort Niedersachen zu wählen. Man kennt den genauen Fall ja nicht.

Nun hätte dieses Dummerchen den Verdacht, der Beklagte
erscheint gar nicht …

Und?

Er würde, so der leise Verdacht des Dummerchens, ein Attest
vom Doc vorlegen, im nachhinein (hat Durchfall) und lässt
dieses Dummerchen wieder abreisen aber mit einem
(wertlosen???) Versäumnisurteiol in der Tasche.

Wieso wertlos? Es ist ein Urteil und genau so wie es der Kläger beantragte. Also voller Sieg der Klägerseite. Natürlich hat der Beklagte auch noch Rechte nach Zustellung des Urteils, aber die muss er erstmal geltend machen.

700 hin und 700 zurück und nochmal bis das Dummchen das leid
ist…

Versteh ich nicht, was damit gemeint ist.

geht das? oder was passiert wenn man nicht kommt, weil man
kuzfristig erkrankt?

Eintritt in den vorigen Stand wäre möglich.

Kann man überhaupt so den anreisenden Prozessgegner „leimen“

Also wenn Dummchen der Kläger sein soll, wird das doch nicht funktionen, wenn es ein Versäumnisurteil erwirken will und dann selber nicht erscheint!!

Ggf. noch mal neu formulieren, was hier nun Fakt ist.