… festlegt?! Oder können die Hausverwaltungen selbst die Höhe immer festlegen?!
… festlegt?! Oder können die Hausverwaltungen selbst die
Höhe immer festlegen?!
Hallo,
im Prinzip kann jeder Eigentümer von Wohnungen die Miethöhe bestimmen. Er hat sich dabei an der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine Wohnung zu richten, die abhängig ist von der Art,der Größe, der Ausstattung, der Lage und der Beschaffenheit der Wohnung.
Basis ist in Berlin der Berliner Mietspiegel. Diesen können Sie sich besorgen, z.B. vom Berliner Mieterverein oder der Stadtverwaltung.
Wie man diesen dann anwendet, steht ausführlich im Dokument; oder Sie wenden sich an den Mieterverein oder einen RA.
Aber grundsätzlich liegt es im Ermessen des Vermieters, inwieweit er die mögliche Spanne für sich in Anspruch nimmt, das entscheidet letztlich der Markt.
Gruß suver