Ich muss ausgemustert werden

Hallo,
ich bin jetzt 22 Jahre alt und habe am 18.06.2009 einen Musterungstermin. Am 18.07.2009 werde ich 23.

Ich habe Kniebeschwerden seit dem ich 18 Jahre alt bin. Diese traten Anfangs nur unter Belastung auf, nun allerdings auch wenn ich viel sitze. War bei verschiedenen Orthopäden, geröngt und zwei Mrt habe ich schon hinter mir, keiner konnte mir helfen, habe irgendwas mit der Patellaesehne.

Ich habe z. Zt. einen guten Job, wo mich mein Knie nicht behintert, da ich teilweise im Außendienst und teilweise im Innendienst unterwegs bin, allerdings stört mich das Knie manchmal auch hierbei.
Vorher hatte ich einen anderen Job, dabei musste ich den ganzen Tag stehen und schwer heben, logisch das mein Knie mir dabei ständig weh tat und ich täglich meine Schmerztabletten brauchte…

Und nun soll ich zum Bund? Wie soll ich das dennn da machen? Ich kann nicht mal ohne Gepäck 1 km laufen ohne das mir das Knie wehtut!

DP => Allgemeine Rechtsfragen
Aber im Kopf ist noch alles i.O.?

Holla,

jaja das is schon ein tolles Thema.

Bin selbst Ende März mit T5 ausgemustert worden, bei mir lang es aber an den schlechten Augen.

Du hast nich umsonst eine Musterung, also eine Tauglichkeitsprüfung.
Solltest du ernsthafte Schmerzen oder Behinderungen mit dem Bein haben, wird ein Arzt das feststellen. Wenn nicht wirst du den Wehrdienst verweigern und Zivildienst machen.

Geht es dir darum, das du einfach kein Bock hast weil du grad ein guten Job hast?
Oder weil du nicht zum Bund magst?

Alternativ zum Bund: Zivildienst, hier wird den Bein/Knie nicht weniger beansprucht als in normalen Job.

Wenn du kein Bock auf Bund hast, weil du derzeit ein guten Job hast, gibt es die Möglichkeit, das dein Unternehmen einen Wisch ausfüllt, wo drauf steht, das du gerade „Unverzichtbar“ bist und der Bund dich zurückstufen MUSS, ich weiß leider nicht wie oft man das herauszögern kann. Da solltest du dich schlau machen, falls du es nicht schaffen solltest ausgemustert zu werden.

Eine nähere Beschreibung wie du es schaffen könntest ausgemustert zu werden, wird dir hier keiner geben, und auch nicht geben DÜRFEN.

Tipp: Google das Problem mal, das hast nich nut du, auch zick Tausend andere Leute in dem Alter.

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Hallo!

Setz Dich umgehend mit der Adresse in Deinem Einberufungsbescheid in Verbindung.

Sag dort, dass Du akute gesundheitliche Probleme hast und nimm alle aktuelle Befunde mit.

Du wirst dann einen Termin zu einer Nachmusterung erhalten, wo Dein gesundheitliches Befinden und eine etwaige Untauglichkeit überprüft werden.

Angelika

Wenn du kein Bock auf Bund hast, weil du derzeit ein guten Job
hast, gibt es die Möglichkeit, das dein Unternehmen einen
Wisch ausfüllt, wo drauf steht, das du gerade „Unverzichtbar“
bist und der Bund dich zurückstufen MUSS, ich weiß leider
nicht wie oft man das herauszögern kann. Da solltest du dich
schlau machen, falls du es nicht schaffen solltest
ausgemustert zu werden.

Naja, wenn man dann noch Lust darauf hat, mit 30 mit lauter Anfang-Zwanzigern seinen Grundwehrdienst zu leisten… :wink:

Also, wenn es einen Grund gibt, dann ist dem „Wehrarzt“ das durchaus klarzumachen (ist ja auch Arzt…) und dann wird er ausgemustert!
Wenn nicht, nun gut dann muss er eben seine „Bürgerpflicht“ erfüllen und Dienst leisten. Die 9 Monate kriegt man schon irgendwie mit Skat-spielen rum :wink:)

Yessir,
finnie

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Wenn du 23 wirst ist es eh egal. Die nehmen dich eh nicht mehr. Mein Freund wollte eigentlich mit 22 seinen Zivildienst ableisten, dann fiel aber die Stelle weg und er hat einen neuen Job bekommen. Dann kam von Seiten des Bundes die Info, dass Leute ab 23 eh nicht mehr genommen werden. Also hat er weder Bund noch Zivildienst gemacht ohne ausgemustert zu werden.

Blödsinn.
Blödsinn!

§§ 5 und 12 des WehrPflG doch recht eindeutig.

Generell gezogen werden kann jeder bis zur Vollendung des 23.Lebensjahres.
Wer zurückgestellt wurde, kann bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres gezogen werden.

Der für dich interessanteste Abschnitt steht unter $ 5, Absatz 1 am Ende (Zitat):

„Bei Wehrpflichtigen, die wegen eines Anerkennungsverfahrens nach den Vorschriften des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes nicht mehr vor Vollendung des 23. Lebensjahres oder vor Eintritt einer bis dahin bestehen gebliebenen Wehrdienstausnahme zum Grundwehrdienst einberufen werden konnten, verlängert sich der Zeitraum, innerhalb dessen Grundwehrdienst zu leisten ist, um die Dauer des Anerkennungsverfahrens, nicht jedoch über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus.“

Er kann durchaus eingezogen werden… in meinem Bekanntekreis wurden einige noch mit 22-24 eingezogen.

Erst kürzlich kam im TV auf einigen Sendern die Info das Deutschland gerade Rekruten sucht und die Anzahl der leute die zum Bund gehen nie so gering war wie jetzt!