Ich muss für 16 Monate in Haft. Da Ich Mich

… vor9 Monaten selbständig gemacht habe als Fahrradkurier und auch davon lebe, muss Ich wissen was Ich tun muss um meine selbständigkeit weiter ausführen kann. Ich habe eine Wohnung seid 2 Monaten und auch die würde Ich verlieren. Ich habevor die selbständigkeit nach meiner Haft fortzuführen. Hier in unserer Stadt gibt es einen offenen Vollzug, aber man würde Mich nach dem Vollstreckungsblatt 100 km weiter weg schicken. Dadurch würde Ich alles verlieren. Alles

Eine Tragödie bahnt sich da an…
Hast du schon ein Gnadengesuch (oder eben wegen deiner beruflichen und finanziellen Zukunft, die dem Staat sehr wichtig sein sollte!) eine Vollzugs-Ortsänderung in der Nähe deines Wohnortes beantragt?) Vielleicht persönlich vorsprechen…
Vielleicht auch mit einer Zeitung reden?
Wünsche Dir viel Glück!

Habe das alles schon beantragt. Wieso Zeitung ? Was können die denn machen ?

Helfen, mit einer rührenden Story (Zukunft, etc. wie Familie…) Könnt vielleicht helfen…

Habe das alles schon beantragt. Wieso Zeitung ? Was können die
denn machen ?

Verstehe,aber die könnten Mir nicht helfen. die ganze Sache, Verurteilung, Verhandlung, Unterbrechungen , und noch einiges mehr davon, ist so verzweigt, das sich keine Zeitung damit einlassen würde. War wegen dem Fall schon mehrfach aktiv, seid fast 3 Jahren, doch niemand, hat sich getraut, wirklich da einzuschreiten. Die ganze Sache / Vorgeschichte waren sogar für Christopher posch ( RTL wir kämpfen für Ihr Recht ) zu heikel.
Kein Scherz, sondern traurige Wahrheit. Der Staatsanwalt möchte aus persönlichen Gründen, Mich fertig machen und Staatsanwälte sind von der Befangenheit ausgeschlossen. Pech für Mich. Kann jetzt nur noch das beste aus dem hier rausholen. Nur noch Tips und Hilfe sammeln, von wem auch immer um das hier noch zu retten. Der STA hat vor zwei Jahren, wegen dieser Sache Mir schon einmal alles zerstört und möchte es wieder. Wie gesagt, es ist für Ihn etwas persönliches. ( Wer legt sich mit einem Amtsrichter / Staatsanwalt / Oberstaatsanwalt/ ehemaliger Oberstaatsanwalt an ? Niemad. Dafür muss man geld haben um die ganz grossen ranzuholen. die kann Ich Mir nichtleisten.

ich würde mich sofort an einen Anwalt wenden.
Dass dir die wirtschaftliche Existienz auf diese Weise bade geht, kann nicht im Sinne einer Strafmaßnahme oder Resozialisierung sein.
Evtl. kann der Anwalt mit Hinweis auf die Selbständigkeit und die drohenden Folgen den offenen Vollzug in der Heimatstadt durchsetzen.
Viel Erfolg !

Hallo TGF,
Staatsanwaltschaft und JVA sind nach meiner Erfahrung ann bereit, flexibel zu reagieren, wenn sie Bemühungen von dir sehen. Mein Vorschlag wäre also:
superschnell (ich weiss nicht, wann du „einrücken“ musst) zur Staatsanwaltschaft. Mit dem Staatsanwalt oder dem Rechtspfleger reden, ihm die Situation darlegen (freundlich bleiben !!!) und insbesondere darum bitten, in den offenen Vollzug deiner Stadt eingewiesen zu werden.
Das mit der Selbständigkeit ist so ein Problem. Du musst nachweisen, dass dein Einkommen, das du als Fahrradkurier erzielst, ausreicht zur Finanzierung deines Lebensunterhaltes inclusive Haftkosten. Das ist ein Punkt, den du vor Haftantritt (!!!, also am besten sofort, wenn die Staatsanwaltschaft sich festgelegt hat, in welchen offenen Vollzug du geladen wirst, mit dem zuständigen Menschen aus dem offenen Vollzug besprechen solltest. Also: anrufen, mitteilen, dass du dich stellen sollst, Termin vereinbaren und dann in aller Ruhe über die Sache reden. Am besten, ein paar Unterlagen mitnehmen (irgendwas, aus dem dein durchschnittliches Einkommen ersichtlich ist; zum Beispiel Kontoauszüge.
Was die Wohnung angeht: ich weiß nicht, wie viel du als Kurier verdienst, falls das knapp wird für alles, solltest du (auch schnellstmöglich, also vor Haftantritt !!!) bei deinem zuständigen Amt (Jobcenter ? Sozialamt ?, je nachdem, was du für einen Status hast) abklären.
Ich wünsche dir viel Glück und hoffe, du hast noch genügend Zeit. Wenn du für morgen zum Strafantritt geladen wärst, wäre das wohl nicht mehr machbar.
Falls ndu noch Nachfragen hast: gerne.
Gruß
W.

Hallo TGF,

all diese Überlegungen wären wahrscheinlich sinnvoller VOR der Tat gewesen, weswegen Sie einsitzen müssen. 16 Monate sollten ja bei Ersttätern eigentlich auf Bewährung ausgesetzt werden können.
Das Einzige, was ich sehe, wäre, mit dem Richter zu sprechen, ob es da einen Weg gibt, Ihnen entgegen zu kommen.
Sonst bleibt Ihnen wohl nichts anderes übrig, als die Existenzgründung „Fahrradkurier“ in 16 Monaten erneut zu starten.
Ich wünsche Ihnen hierfür als begeisterter Selbständiger viel ERfolg.

helmutx

Hallo,

da kann ich leider nicht weiterhelfen. Ich wünsche dir alles Gute!

Carola