Meine Vermieterin macht mir seit Einzug 01.02.17 das Leben schwer. Ihr Mann verschafft sich mit einem Zweitschlüssel Zugang bis zu meiner dritten Etage, um stets zu klingeln und um nachzusehen, ob alles mit dem Gas und Strom in Ordnung ist.
Als ich einzog war sie im Vertrag mit einem Stromanbieter. Ich entschied mich für einen anderen Anbieter. Sie vergaß, den Vertrag zu kündigen und verlangt von mir seit Wochen die Hälfte der Rechnung zurück von 150 Euro. Jedoch ich zahle monatlich. Sie ging soweit, mir stets zu drohen, den strom abstellen zu lassen, wenn ich nicht zahle. Tatsächlich hat sie es geschafft, am Freitag abzustellen. Eine Stunde später wurde von mir aus wieder überr meinen Stromanbieter angestellt.
Ich halte es hier nicht mehr aus. Kann ich einfach ausziehen? Sie macht mir das Leben schwer
Hallo!
Warum hast Du noch nicht das Schloss ausgewechselt? Das ist doch erste Tat nach Einzug, weil man nie wissen kann, wer Schlüssel zur Mietung hat.
Gruß
Wolfgang
Ich ziehe diesen Monat zu meinem Sohn. Am Dienstag habe ich Termin bei meinem Arzt. Ich habe Magen-Darm-Beschwerden und schlafe sehr schlecht. Das mit dem Schlüssel hat sich erledigt, da ich ausziehe. Ich würde sie am liebsten anzeigen wegen Nötigung, Drohung und Erpressung. Sie hat mich mit Emails bombardiert und stets gedroht, mir das Gas abzustellen, wenn ich nicht zahle. So geht man doch nicht mit seinem Mieter um.
Dann mach das doch. In fremde Wohnungen einzudringen nennt man Hausfriedensbruch. Das gilt auch für Vermieter.
hi,
stimmt zwar, wird aber in der Frage so nicht erwähnt.
klingt für mich nach ‚vor der Tür‘.
grüße
lipi
ja, bis vor meine Tür.,
Hallo,
beim Strom muss ein Missverständnis vorliegen.
Man kann nicht bei zwei Anbietern gleichzeitig einen einzigen Zähler angemeldet haben.
Möglich:
Vermieter V ließ den Zähler auf seinen Namen laufen.
Mit Wohnungsübenahme sollte Mieter M unvezüglich einen Vertrag mit einem Anbieter machen.
In dem Augenblick, wo M einen Stromliefervertrag hat, wird es keine zusätzlichen Forderungen mehr an V geben.
Sie fordert jedoch weiter von mir die 150,00 Euro. Habe ich einen Grund, frühzeitig aus diesem Mietverhältnis zu kommen? Oder muss ich mir als Mieter alles gefallen lassen. Ich habe bereits zum 01.08, gekündigt, möchte nur jetzt schon raus. Die Kaution bekomme ich von dieser Person eh nicht, damit rechne ich fest.
Natürlich kannst Du kündigen. Das Schloss würde ich trotzdem wechseln, kostet ja nicht die Welt. Und die Anzeige wegen Hausfriedensbruch einreichen. Wenn die Kaution nicht zurückzahlt wird, und du keinen Grund für eine Einbehaltung gegeben hast, die Androhung winer zweiten Klage und falls danach noch nötig, das tun.
Du kannst nur gewinnen.
Hallo,
wenn es zwei Zaehler gibt, und der Mieter seinen Strom anmeldet, gibt es keine Rechnung fuer denselben Zaehler an den Vermieter. Rechnung zeigen lassen (Kopie) und Zaehlernummer vergleichen. Evtl noch Versorger von Vermieter-Rechnung telefonisch fragen was da los ist.
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Auszug und Pflichten
Der Mieter kann jederzeit ausziehen, mit oder ohne Kuendigung. Der Mieter muss allerdings seine Pflichten erfuellen bis zum Ablauf der Mietzeit, wie zB Postkasten leeren, wischen, fegen, Schnee raeumen, Gartenarbeit, Lueften, eben das was in dem einzelnen Mietvertrag jeweils vereinbart wurde. Evtl noch renovieren oder zurueckbauen von Umbauten. Der Mieter kann jemand beauftragen, muss es nicht selbst tun.
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Gruss Helmut
Bei Auszug das alte Schloss wieder einbauen, sprich die ganze Zeit aufbewahren. Und Notfall-Zugang mit neuem Schloss sicherstellen (zB Nachbar)
Hallo,
ich bin kein Jurist, kann nur aus Erfahrung sprechen:
Ich gehe nicht davon aus, dass hier aus persönlichen Gründen eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrags möglich ist. Denn das sind 2 unterschiedliche Dinge.
Wenn Sie ihrer Pflicht nicht nachkommen würde, dann sicherlich. Aber so glaube ich nicht dran.
Es geht hier ja mehr um ein persönliches Problem.
Wenn die Möglichkeit besteht, so würde ich natürlich sofort ausziehen.
Direkt nach Auszug eine freundliche E-Mail aufsetzen mit der Bitte die Wohnung schon jetzt übergeben zu können.
Die letzten 2 Monatsmieten dürften dann der Kaution entsprechen.
Schriftlich vereinbaren, dass die 2 Mieten von der Kaution genommen werden.
Zu diesen Dingen auf jeden Fall einen Zeugen mitnehmen, alle Mängel in der Wohnung in einem Übergabe Protokoll festhalten.
Aus einer solchen Sache kommt man meistens am besten so raus, wenn man versucht freundlich zu bleiben.
Ist die Wohnung übergeben und die Schlüssel an den Vermieter übergeben ist meines wissens die Pflicht zur Reinigung etc. nicht mehr vorhanden.
(Bitte direkt an Postnachsendeantrag denken!)
Viel Erfolg dabei.