Ich raff es nicht mehr

ich sitz vor einem Berg Belege und weis nicht weiter.

  1. Frage: auf welchem Formular und in welcher Zeile, trägt man a) die BFA rente ein ? und B) wo die Firmenrente.

Muß man bei der KK einspruch einlegen wg. der Praxisgebühr ?

Kann ich die Zinsen des Kontokorrentkontos mit Zinseinkünften auf einem anderen Konto verrechnen? Wenn das ergebnis neg. ist, trotzdem eintagen ?

t.

hi tamansari,

  1. Frage: auf welchem Formular und in welcher Zeile, trägt man
    a) die BFA rente ein ? und B) wo die Firmenrente.

a) --> ANLAGE SO (1. seite oben)
b) --> ANLAGE N (1. seite mitte)

Muß man bei der KK einspruch einlegen wg. der Praxisgebühr ?

k.A., was hat das mit steuerrecht zu tun?

Kann ich die Zinsen des Kontokorrentkontos mit Zinseinkünften
auf einem anderen Konto verrechnen? Wenn das ergebnis neg.
ist, trotzdem eintagen ?

nein. denke aber daran, zinsen musst du nur angeben, wenn diese über dem sparerfreibetrag liegen oder du kannst sie angeben, wenn ZASt / KapESt einbehalten wurde.

mfg vom

showbee

Danke Showbee ! owt

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