Frage: auf welchem Formular und in welcher Zeile, trägt man
a) die BFA rente ein ? und B) wo die Firmenrente.
a) --> ANLAGE SO (1. seite oben)
b) --> ANLAGE N (1. seite mitte)
Muß man bei der KK einspruch einlegen wg. der Praxisgebühr ?
k.A., was hat das mit steuerrecht zu tun?
Kann ich die Zinsen des Kontokorrentkontos mit Zinseinkünften
auf einem anderen Konto verrechnen? Wenn das ergebnis neg.
ist, trotzdem eintagen ?
nein. denke aber daran, zinsen musst du nur angeben, wenn diese über dem sparerfreibetrag liegen oder du kannst sie angeben, wenn ZASt / KapESt einbehalten wurde.