'ich rechne mit einer Einkommensteuererstattung'

Hallo zusammen,

was bedeutet das o.g. Kästchen auf der Steuererklärung bzw. welche Auswirkung hat das Ankreuzen? Lassen die die Erklärung gleich extra lang liegen, weil der Staat ja Geld rausrücken muß oder sind die Leute beim FA so nett und beeilen sich, damit der arme Lohnsklave sein Geldigeldi eher auf dem Konto hat?

Oder, und das ist derzeit meine favorisierte Möglichkeit, ist es nur zur Verzierung?

Wer weiß was?

Gruß
Christian

Hi Chris,

die Theorie sagt: Erklärunen mit dem angekreuzten Kästchen sollen bevorzugt bearbeitet werden !

Die Praxis zeigt: Erklärungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet !!!

Gruß

Peter (Praktiker)

Richtiger Grund für dieses Kästchen!!!
Hi Chris!

Dieses Kästchen *war* mal wichtig für die Bearbeitungsreihenfolge, bzw. die Frage, wer’s bearbeitet hat.

Wenn das Kästchen nicht angekreuzt war, rechnete der Steuerpflichtige nicht damit, daß er was zurückbekommt, daher kann die Erklärung schneller abgearbeitet werden. Weniger Prüfungen der einzelnen Einnahmen/BE und Werbungskosten/BA waren nötig.

Aber wenn man halt von Väterchen Staat Geld zurück will, muß man eben plausibel machen wieso. Und deshalb sind EST-Erklärungen, die zu einer Erstattung führen, *generell* zeitaufwendiger.

Zu Zeiten, als die Bearbeiter im Finanzamt noch nicht selbst die ESt-Daten eingeben konnten (mangels Computer etc.), waren sogenannte Datenerfasser/Innnen damit beschäftigt. Man bearbeitete zuerst einfach zu prüfende Erklärungen, wahrscheinlich um zuerst bei diesen eine kleine Warteschlange an „Dateneingabeblättern für Steuerbescheide“ aufzubauen. So konnte garantiert werden, daß diese keine „Leerleufzeiten“ hatten bei der Datenerfassung.

Heute isses eigentlich nur noch Dekoration. Erklärungen werden nach Eingangsdatum und Zeichnungs-/Datenfreigaberecht bearbeitet und danach, ob ein Azubi im Veranlagungsbezirk sitzt, der sich immer die einfachen Erklärungen „herauspickt“.

So, eine ausführliche Erklärung (Hörensagen eines Steueramtmannes mit Laufbahnprüfung anno 1975) in der Hoffnung, daß ich sie richtig wiedergegeben hab.

MFG

GM

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Hi,
die Angabe, ob eine Erstattung erwartet wird, dient dem frommen Wunsch, das Finanzamt möge doch die Erklärung schneller bearbeiten. Das hat aber schon früher nur selten funktioniert und heute wird wohl überwiegend nach dem Eingang der Erklärung bearbeitet.
Ein Zusammenhang, dass wenn einer wagt, Geld zu erwarten, er genauer geprüft wurde, würde ich wohl eher in das Reich der Märchen verweisen.
Viele Grüße
Cirwalda

Hi Cirwalda!

Es *ist* ein höherer Aufwand…

denn…

AO (Abgabenordnung)-technischkann man einen Steuerbescheid mit zu hoher Zahllast sehr einfach ändern. Wenn aber sich die ursprüngliche Zahllast als zu niedrig erweist, also dem Steuerpflichtigen zu viel erstattet wurde, sind da sehr hohe Hürden im Weg.

Daher werden zwangsläufig solche Erklärungen länger dauern.
Und wie gesagt -Ausfallzeiten kosten Geld. Den Staat erst recht.

MFG

GM