Ich reg mich auf

Hallo,
ich muß über etwas schreiben, was mich unglaublich aufregt:
am Samstagabend wurde ein Freund meines Bruders lebensgefährlich verletzt. Folgende Situation: Er fuhr zu einem Mehrfamilienhaus, in dem in einer Wohnung eine Party stattfinden sollte. Er irrte sich in der Tür, klingelte und wollte die Wohnung betreten, als die Tür geöffnet wurde (es klang wohl so, als käme die Musik aus der Wohnung). Der Mensch an der Tür wollte ihn nicht reinlassen und rief zwei Freunde zur Hilfe, die das Opfer festhielten. Dann ging er in die Küche um ein Messer zu holen und stach ihm damit in den Bauchbereich. Dann warfen die drei ihn auf den Bürgersteig vor den Hauseingang und riefen nicht mal einen Notarztwagen! Nähere Einzelheiten zu den Verkletzungen möchte ich hier nicht erwähnen, jedoch noch die Tatsache, dass er 4 (!!!) Liter Blut verlor und reanimiert werden mußte.
Daraufhin wurde die Wohnung von gestürmt etc. pp.
Der eigentliche Aufreger: die Täter sind nicht in Haft, sondern dürfen sich weiterhin frei bewegen, da sie ja einen Wohnsitz haben und somit keine Fluchtgefahr bestehe.
Da frage ich mich doch, wie das möglich ist. Was muss man denn sonst noch verbrechen um direkt inhaftiert zu werden? In meinen Augen gibt es da keine Steigerung mehr, da immer noch nicht sicher ist, ob er durch kommt. Dann wäre es Mord. Dabei dachte ich das hier wäre ein Rechtsstaat.

Hallo!

Dabei
dachte ich das hier wäre ein Rechtsstaat.

Dein Ärger ist verständlich. Dennoch zeichnet sich ein Rechtsstaat gerade dadurch aus, dass niemand ohne rechtmäßiges Urteil in den Knast gesteckt werden darf (es sei denn: Gefahr im Verzuge, Fluchtgefahr, …) und das ist auch gut so.

Da anscheinend keine Fluchtgefahr gegeben ist, haben die zuständigen Behörden beschlossen, die Täter zunächst auf freiem Fuß zu lassen. Aber die Täter werden ihren Prozess und ihre gerechte Strafe schon kriegen.

Michael

TROLL???

Er irrte sich in der Tür, klingelte und
wollte die Wohnung betreten, als die Tür geöffnet wurde (es
klang wohl so, als käme die Musik aus der Wohnung).

Er fährt zu einer Fete und erkennt an der Tür nicht, dass er den Wohnungsinhaber nicht kennt??
Komisch.
Hat er nicht gefragt: „Hallo, ist hier die Fete von…?“?

erwähnen, jedoch noch die Tatsache, dass er 4 (!!!) Liter Blut
verlor und reanimiert werden mußte.

Wer vier (!!) Liter Blut verliert ist so was von tot…

Die Geschichte scheint mir nicht ganz koscher zu sein

Hi,

ich muß über etwas schreiben, was mich unglaublich aufregt:
am Samstagabend wurde ein Freund meines Bruders
lebensgefährlich verletzt. Folgende Situation: Er fuhr zu
einem Mehrfamilienhaus, in dem in einer Wohnung eine Party
stattfinden sollte. Er irrte sich in der Tür, klingelte und
wollte die Wohnung betreten, als die Tür geöffnet wurde (es
klang wohl so, als käme die Musik aus der Wohnung). Der Mensch
an der Tür wollte ihn nicht reinlassen und rief zwei Freunde
zur Hilfe, die das Opfer festhielten. Dann ging er in die
Küche um ein Messer zu holen und stach ihm damit in den
Bauchbereich. Dann warfen die drei ihn auf den Bürgersteig vor
den Hauseingang und riefen nicht mal einen Notarztwagen!
Nähere Einzelheiten zu den Verkletzungen möchte ich hier nicht
erwähnen, jedoch noch die Tatsache, dass er 4 (!!!) Liter Blut
verlor und reanimiert werden mußte.
Daraufhin wurde die Wohnung von gestürmt etc. pp.

So weit die Darstellung aus Deiner Sicht (bzw. so wie sie Dir geschildert wurde). Es fehlt mir aber u.a. ein Motiv: warum sollten von drei Personen zwei jemanden der nur falsch klingelt festhalten während der dritte gemütlich ein Messer holt und ihn absticht? Ich habe den Eindruck, in der Darstellung fehlen einige Details…

Der eigentliche Aufreger: die Täter sind nicht in Haft,
sondern dürfen sich weiterhin frei bewegen, da sie ja einen
Wohnsitz haben und somit keine Fluchtgefahr bestehe.

Die Tatsache der Nichtinhaftierung verstärkt den Eindruck fehlender Details (bzw. einer fehlerhaften Darstellung).

…da immer noch
nicht sicher ist, ob er durch kommt. Dann wäre es Mord.

Nicht jede Tötung eines Menschen ist Mord, nicht mal jede beabsichtigte. Und sollte es sich im Falle des Ablebens um Mord handeln, wären wir derzeit beim versuchten Mord, was eine (zumindest vorläufige) Inhaftierung schon nahezu zwangsläufig macht.
Offensichtlich haben die ermittelnden Beamten andere Schlüsse gezogen…

Dabei
dachte ich das hier wäre ein Rechtsstaat.

Ein Rechtsstaat zeichnet sich u.a. dadurch aus, daß er seine Maßnahmen nicht nach den Rachegefühlen der Opfer ausrichtet und daß der reine Tatbestand nicht für die Beurteilung einer Tat ausreicht.

Zum Aufregen fehlen mir noch ein paar Details…

Gruß Stefan

erwähnen, jedoch noch die Tatsache, dass er 4 (!!!) Liter Blut
verlor und reanimiert werden mußte.

Wer vier (!!) Liter Blut verliert ist so was von tot…

ok, es wurden während der Not-OP 4 Liter Blutkonserven benötigt. Dann war es halt etwas weniger, jedoch war er zwischenzeitlich tot (steht da doch).

Die Geschichte scheint mir nicht ganz koscher zu sein

das finde ich unverschämt.

Hallo Goosi

Es fehlt mir aber u.a. ein Motiv: warum
sollten von drei Personen zwei jemanden der nur falsch
klingelt festhalten während der dritte gemütlich ein Messer
holt und ihn absticht?

Na dann geh mal durch Gelsenkirchen, da gibt es Straßen, da kriegst du am hellichten Tag eins auf die Fresse, weil du halt durch die falsche Straße gegangen bist. Das Motiv bekommst du dabei unter Umständen gleich genannt: „Das ist hier eine Xxxxxxstraße“ wobei Xxxxxx als Platzhalter für die dort ansässige Parallelgesellschaft steht.

nicht sicher ist, ob er durch kommt. Dann wäre es Mord.

Offensichtlich haben die ermittelnden Beamten andere Schlüsse
gezogen…

Wie weit darf man eigentlich bei der Ausübung des Hausrechts gehen? In dem beschriebenen Fall ist natürlich einiges schief gelaufen, aber mal angenommen, es versucht sich tatsächlich jemand gewaltsam Zutritt zu meiner Wohnung zu verschaffen - wie weit dürfte ich gehen um das zu verhindern? Wenn der Fuß schon in der Tür ist, kommt der Hilferuf per Telefon bereits zu spät. In wieweit dürfte man in dem Fall Gewalt einsetzen?

Gruß

Stefan

Hi,

Wie weit darf man eigentlich bei der Ausübung des Hausrechts
gehen? In dem beschriebenen Fall ist natürlich einiges schief
gelaufen, aber mal angenommen, es versucht sich tatsächlich
jemand gewaltsam Zutritt zu meiner Wohnung zu verschaffen -
wie weit dürfte ich gehen um das zu verhindern? Wenn der Fuß
schon in der Tür ist, kommt der Hilferuf per Telefon bereits
zu spät. In wieweit dürfte man in dem Fall Gewalt einsetzen?

da kann man keine Pauschalaussagen treffen, das ist von der Situation abhängig. Im Extremfall ist sogar denkbar, daß die Tötung des Eindringlings gerechtfertigt und damit straffrei ist.
Wenn ich mir die Situation vorstelle, daß jemand den Fuß in der Tür hat und ich von innen dagegen halten kann, dieser Eindringling (der er zu diesem Zeitpunkt bereits ist) sich auch auf deutliche Aufforderung nicht entfernt und es Anhaltspunkte dafür gibt, daß er mir Böses will, wäre es imho durchaus gerechtfertigt ihm mit einem spitzen Gegenstand (z.B. Messer) in den Fuß zu stechen. Reizgas würde sicher auch nicht beanstandet. Natürlich gilt das nicht, wenn der Eindringling mir sowieso deutlich unterlegen ist (innen ein zwei-Meter-Mann, vor der Tür ein 10-jähriger Hämpfling).
Die generelle Regel lautet, daß zur Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs jedes Mittel eingesetzt werden darf, daß geeignet und notwendig ist.

Gruß Stefan

2 Like

Hi,

das finde ich unverschämt.

Das ist nicht unverschämt, das ist die Reaktion auf
das, was du schreibst. Hier will dir niemand etwas
unterstellen, aber so wie du die Sache schilderst,
fehlen einfach noch Informationen und Klarstellungen
um das Ganze nachvollziehen zu können.

Gruß
Elke

1 Like

ok, es wurden während der Not-OP 4 Liter Blutkonserven
benötigt. Dann war es halt etwas weniger, jedoch war er
zwischenzeitlich tot

Das ist was ganz anderes

Die Geschichte scheint mir nicht ganz koscher zu sein

das finde ich unverschämt.

Warum? Ganz schlüssig ist mir die ganze Sache immer noch nicht - warum reagierst du nicht meine auf ersten zwei Anmerkungen???

Ob die Geschichte genauso stimmt, stehe mal dahin, und ob du uns Details verschweigst, stehe auch dahin. Ganz grundsätzlich ist es aber doch so, dass du es schon selbst gesagt hast: keine Fluchtgefahr, keine Haft. Natürlich hängt das Ausmaß der Fluchtgefahr auch von der Schwere des Verbrechens ab, aber wenn wirklich keine Fluchtgefahr besteht, mit welcher Begründung sollte man die Täter dann in Haft stecken? Die Untersuchungshaft dient nicht der Bestrafung. Du wirst doch einstehen, dass eine Bestrafung nur auf Grund eines Gerichturteils erfolgen kann. Also: Strafe ja, aber erst nach dem Urteil. Und bis dahin besteht - wenn wirklich keine Fluchtgefahr besteht - kein Grund für die Haft.

Überleg dir mal, warum du die beiden im Knast sitzen sehen willst.

Weil du glaubst, dass sie fliehen werden?

Oder weil du sie jetzt schon - ohne Urteil - bestraft wissen willst?

Levay

Hallo,
ich muß über etwas schreiben, was mich unglaublich aufregt:
am Samstagabend wurde ein Freund meines Bruders
lebensgefährlich verletzt. Folgende Situation: Er fuhr zu
einem Mehrfamilienhaus, in dem in einer Wohnung eine Party
stattfinden sollte. Er irrte sich in der Tür, klingelte und
wollte die Wohnung betreten, als die Tür geöffnet wurde (es
klang wohl so, als käme die Musik aus der Wohnung). Der Mensch
an der Tür wollte ihn nicht reinlassen und rief zwei Freunde
zur Hilfe, die das Opfer festhielten. Dann ging er in die
Küche um ein Messer zu holen und stach ihm damit in den
Bauchbereich. Dann warfen die drei ihn auf den Bürgersteig vor
den Hauseingang und riefen nicht mal einen Notarztwagen!

das nennt man schächten :smile: scnr.

Nähere Einzelheiten zu den Verkletzungen möchte ich hier nicht
erwähnen, jedoch noch die Tatsache, dass er 4 (!!!) Liter Blut
verlor und reanimiert werden mußte.
Daraufhin wurde die Wohnung von gestürmt etc. pp.
Der eigentliche Aufreger: die Täter sind nicht in Haft,
sondern dürfen sich weiterhin frei bewegen, da sie ja einen
Wohnsitz haben und somit keine Fluchtgefahr bestehe.

Verdunckelungsgefahr scheints auch nicht zu geben,das wäre Haftgrund die 2…

Da frage ich mich doch, wie das möglich ist. Was muss man denn
sonst noch verbrechen um direkt inhaftiert zu werden? In
meinen Augen gibt es da keine Steigerung mehr, da immer noch
nicht sicher ist, ob er durch kommt. Dann wäre es Mord. Dabei
dachte ich das hier wäre ein Rechtsstaat.

Totschlag:körperverletzung mit Todesfolge:Notwehr:usw.

für Mord brauchts den Vorsatz(glaub ich)und niedere Beweggründe.
Also ich glaube du hast es zu einseitig geschildert bzw. einiges weggelassen zumal kein normaler Mensch so einfach einen Abstich macht. Außerdem waren da ja noch die „festhalter“ also diese Geschichte ist wirklich nicht nachvollziehbar.

gez.
frank
seltenstmesserstechereiteilnehmend

Hallo!

für Mord brauchts den Vorsatz(glaub ich)und niedere
Beweggründe.

Für den Totschlag brauch ich auch Vorsatz. Und niedrige Beweggründe sind keine notwendige Bedingung für einen Mord, es gibt auch noch andere Mordmerkmale.

Gruß,

Florian.

Hi Florian

Für den Totschlag brauch ich auch Vorsatz.

fahrlässige Tötung?

Und niedrige

Beweggründe sind keine notwendige Bedingung für einen Mord, es
gibt auch noch andere Mordmerkmale.

affektiv? aber dann wären wir wieder beim Totschlag.

Naja will mich nicht mit einem Volljuristen wie dir anlegen dazu bin ich doch zu sehr Laie.

grüßend,frank

Für den Totschlag brauch ich auch Vorsatz.

fahrlässige Tötung?

lol
Fahrlässige Tötung ist kein Totschlag.
Totschlag ist ein eigener § im StGB:
„Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein…“

Hallo!

Für den Totschlag brauch ich auch Vorsatz.

fahrlässige Tötung?

Der Beitrag, auf den ich geantwortet hatte, erschien mir, als säße da jemand einem weit verbreiteten Irrtum auf, der da lautet: Vorsätzliche Tötung ist Mord, nicht-vorsätzliche Tötung ist Totschlag. Gern wird Vorsatz dabei auch noch folgendermaßen ausgetauscht: Geplant = Mord, „Affekttat“ = Totschlag.
Das ist schlicht nicht richtig, daher wollte ich das nur mal so erwähnen. Mag ja den einen oder anderen interessieren, dass man für den Mord ebenso wie für den Totschlag vorsätzlich handeln muss, wie fast immer im Strafrecht, wenn es nicht ausnahmsweise ausreicht, wenn man fahrlässig handelt.

Naja will mich nicht mit einem Volljuristen wie dir anlegen
dazu bin ich doch zu sehr Laie.

Leg’ Dich ruhig mit mir an, ich bin kein Volljurist :wink:

Gruß,

Florian.

Hallo!

Für den Totschlag brauch ich auch Vorsatz.

fahrlässige Tötung?

Der Beitrag, auf den ich geantwortet hatte, erschien mir, als
säße da jemand einem weit verbreiteten Irrtum auf, der da
lautet: Vorsätzliche Tötung ist Mord, nicht-vorsätzliche
Tötung ist Totschlag. Gern wird Vorsatz dabei auch noch
folgendermaßen ausgetauscht: Geplant = Mord, „Affekttat“ =
Totschlag.

genauso hab ichs ehrlich gesagt bis jetzt auch gesehen.

Das ist schlicht nicht richtig, daher wollte ich das nur mal
so erwähnen. Mag ja den einen oder anderen interessieren, dass
man für den Mord ebenso wie für den Totschlag vorsätzlich
handeln muss, wie fast immer im Strafrecht, wenn es nicht
ausnahmsweise ausreicht, wenn man fahrlässig handelt.

ich lerne immer wieder gerne was dazu.

danke und gruß,
frank