ICH schon wieder.Guter Rat ist teuer....ODER ?

ETWAS GENAUERE ERGENZUGEN BEZÜGLICH MEINER ERSTEN ANFRAGE
Ich erhalte 96€ Wohngeld ,weil ich für mein Tochter unterhalt in höhe von 149,30€ von meiner kleinen Eu-rente (799,30 Brutto) zahle.Das Jugendamt nimmt dieses zum Anlass meine Einkünfte neu zu berechnen und mir wiederum eine sebstbeteiligung von 84,00€ in Rechnung zu stellen für den unterhalt meines jüngsten Sohnes (andere Mutter),weil er von geburt an einen Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt erhält.

Die 84€ errechnen sich aus:

  • 799,30 € EU-Rente
  • 96,00 € Wongeld
    abzüglich einer kl.krankheitsbedingten Aufwendung von 5%
    mein mir zustehender Selbstbehalt liegt bei
    770,00 €
    ergiebt e. mon.Zahlung v. 84,00 € und das auch noch rÜckwirkend (Nachzahlung 504,00 € )
    NUN MEINE FRAGE; nicht nur das sich rein theoretisch das Spiel mit dem Wongeld endlos Fortsetzen könnte…
    (neuer Wohngeldantr.)= mehr Wohngeld = neuberechnung meiner Einkommensverhältnisse durch das J.-amt = höhere unterhaltsforderungen an mich… und so weiter und sofort. Das ist doch Paradox…ODER ?
    und zweitens wie soll ich eine Rückzahlung tätigen bei einem selbstbehalt von 770,00€ welches ja rein theoritisch nur für mich seien soll,und nicht noch um irgend welche Ämter mit Zahlungen zu bedienen ???
    abschließend möchte ich nur noch erwänen, das von diesen 770,00 € alles aber auch alles bezahlt werden muß… ( Miete,semtl. Fixkosten , mein Lebensunterhalt ,Raten u.s.w. ) Ansruch auf irgendwelche Vergünstigungen wie z.B.
  • günstigere Fahrkosten
  • GEZbefreiung
  • vergünstigte Eintrittsgelder u.s.w.
    wie es z.B. bei einer HarzIVregelung möglich wäre,giebt es für mich nicht… ( welch soziale Gerechtigkeit )… Tja so ist das wenn mann Vater von Drei Kindern ist und mit ihnen auch mal was tolles Unternehmen möchte…,auch wenn sie nicht bei mir Wohnenen,sehe ich sie sehr,sehr heufig und verbringe viel Zeit mit ihnen… Zum Glück !!!..sonst hätte ich mir schon längst ein weißes Lacken genommen und wäre auf den Friedhof gelaufen…
    Wenn jemand weiss wie ich das trotzdem in Zukunft realisieren könnte… . Ich wäre jedenfalls sehr Dankbar… für diese Infos…!!!

So wie ich das jetzt verstehe, ist die Situation so:
Es sind zwei von drei Kids unterhaltspflichtig?
Die Errechnung der 84€ kann ich nicht direkt nachvollziehen.

Um das insgesamt ausleuchten zu können wäre es hilfreich folgendes zu erfahren.

Alter der Kinder?
Grad der Erwerbsunfähigkeit?
Ihr Alter?

Die Sache ist sicher komplex, jedoch würde ich gerne versuchen Ihnen weiterzuhelfen.
Ich frage mich, ob die Aufwendungen, die Sie im Rahmen der Fürsorge für die Kinder haben, der Sie ja nachkommen, ausreichend berücksichtigt werden?

Des Weiteren würde ich Ihre perspektiven gerne mal beleuchten wollen.
Dazu könnte ein Gespräch möglicherweise nötig sein.

Jetzt pauschal einen Rat zu geben, würde vermutlich ein Schuss in den Ofen.
Wenn Sie mögen, schreiben Sie mir unter [email protected]

Es wird sich schon was finden, um Ihre Situation zu verbessern.

MfG
Cyborg111

hallo ralf ,

selbst wenn du einen neuen wohngeldantrag stellen würdest würdest du nicht mehr wohngeld erhalten !

das einzigste was du machen kannst ist ,beim gericht einen antrag zu stellen „herabsetzungsantrag“ somit wird der unterhalt für beide kinder festgesetz --so das dir auch noch ein bischen zum leben (der antrag geht ohne anwalt …und kostet auch nichts)

und ich schrieb dir ja schon das du auch die möglichkeit hättest bzw versuchen kannst grund sicherung beim sozialamt zu beantragen …(das ist extra für leute die keinen anspruch auf hartz 4 haben ,ebend für leute wie du die nur eine kleine rente beziehen !

Hallo noch einmal,
hat Dir gerade geantwortet, dass ich leider keine große Hilfe bin, da ich auch nicht so viel darüber weiß.
Viel Glück
Puddelchen