Ich soll dies beim Steuerberater unterschreiben:

Hallo, liebes Forum,

ich habe große Probleme mit meinem Steuerberater. Das Finanzamt droht mir bereits mit empfindlichen Strafen und Bankpfändung, wenn nicht bald meine Steuererklärung abgegeben wird. Mein Steuerberater hat mir jetzt eine sehr hohe Rechnung von 850€ für wenig Gegenleistung geschickt und ich will einfach nur noch weg. Er hat auf der Rechnung eine Frist von einer Woche stehen, deshalb ist es auch relativ dringend.

Ich soll ihm Folgendes unterschreiben:
https://picload.org/view/dacdprrw/20180318_175309.jpg.html

Das ist betitelt mit „Rahmenvereinbarung“. Sollte ich das unterschreiben und ist es in Ordnung? Ist es nur eine normale Formsache? Wieso steht da etwas von 2014? Muss ich nach Unterschrift dieses Papiers aktiv wieder kündigen, denn da steht ja „bis auf Widerruf“?

Ich wäre für Hilfe sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Uliko

Weil der Steuerberater ab 2014 das Elsterverfahren mit Autentifizierung verwendet.

Du kannst deinem Steuerberater jederzeit kündigen, möglicherweise musst du jedoch Tätigkeiten, die er bereits erbracht hat, bezahlen.

Dann bist du wohl schon geschätzt worden und versuchst nun, die Zahlung auf den Schätzbescheid zu vermeiden. Das ist nun mal nicht auf die lange Bank zu schieben, denn das Finanzamt ist ein sehr unangenehmer Gläubiger.

Der Steuerberater kann deine Kreditwürdigkeit anhand der Kenntnis deines Falles beurteilen. Wenn er jetzt auf Zug-um-Zug-Erledigung besteht, wirst du dagegen wahrscheinlich nicht viel machen können, denn bei dir brennt es ja.

Steuerberaterrechnungen richten sich nicht nur nach dem Arbeitsaufwand, sondern auch nach dem Wert der Angelegenheit. Allerdings kann man Steuerberatergebühren auch verhandeln. Das sollte man natürlich möglichst im Vorfeld machen.

Viel Erfolg!

Hallo Rotalge,

vielen Dank für deine Antwort.
Ich denke, dass in der Rechnung alles gelistet ist, was er seiner Meinung nach für mich getan hat, da stehen auch mehrere beratende Tätigkeiten drin. Daher die hohe Summe, ich bin nur ein Kleinunternehmer mit relativ geringem Einkommen.

Was meinst du damit, dass ich geschätzt worden bin? Also eigentlich habe ich nur einen Brief bekommen, in dem steht, ich solle schleunigst die Steuer abgeben und wenn ich es bis in zwei Wochen nicht tue, muss ich 200€ Strafe bezahlen. Im Finanzamt sagte mir dann die nette Frau dort, dass bei Nichtabgabe eine „Bankpfändung“ stattgefunden hätte und dass es gut gewesen sei, dass ich gleich auftauchte.

Ich habe zwar besagtem Steuerberater die Frage gestellt, was seine Erledigung der Steuer kosten wird und er hat nach Zögern mit 3 bis 400€ geantwortet, aber er hat mir jetzt ja noch weitere Dinge in Rechnung gestellt. Ich bin mir sicher, dass er aufgrund unserer Entzweiung mehr hinzugefügt hat, als er sonst getan hätte, aber ich kann jetzt auch nichts mehr daran ändern. Er wird schon alles so gedeichselt haben, dass es nichts zu rütteln gibt.

Nochmals danke für deine Antwort. Am wichtigsten ist mir, dass wenigstens alles erledigt ist, wenn ich das bezahlt habe.

VIele Grüße
Uliko

Außerdem (Begleichung der Rechnung des Steuerberaters) solltest Du Dich auch ganz schleunigst um Deine Steuer Nachzahlung kümmern. So ganz praktisch.
Dein Steuerberater scheint ein geduldig Tierchen zu sein, er wird aber nicht für Dich Steuern nachzahlen.
LG