zwischen dem Arbeitgeberverband Energie Rheinland-Pfalz e. V., Mainz (jetzt Arbeitge- berverband Energie Südwest e.V., Mainz) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Rheinland-Pfalz, Mainz vom 25.04.2002
zu Verfügung stellen? Oder einen Link, wo ich den bekomme? Ich bezahle auch gerne dafür, sollte das nötig sein!!
Ich habe im Internet bereits gesucht, aber ich finde den überhaupt nicht
Wenn Du Gewerkschaftsmitglied bist, kannst Du Dich an die Gewerkschaft wenden. Wenn Du kein Mitglied bist, kannst Du Dich nicht auf den Vertrag berufen.
Mir liegt ein Arbeitsvertrag zur Unterschrift vor (quasi ein Angebot) und dort heißt es, dass der Manteltarifvertrag zur Anwendung kommt, wenn im Vertrag nichts anderes geregelt ist.
Und an vielen Stellen im Vertrag steht sinngemäß „siehe Manteltarifvertrag“, so zum Beispiel bei den regelmäßigen Arbeitszeiten. Daher denke ich, dass eine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft keine Rolle spielt.
Ein MTV gilt,
wenn es vertraglich vereinbart ist,
wenn er allgemeinverbindlich ist
oder wenn AG Mitglied im Verband UND AN Mitglied in der Gewerkschaft ist.
Arbeitgeber unterscheiden nur selten zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern, da es zum Einen ein unverhältnismäßig hoher Aufwand ist, die Mitgliedschaften zu verwalten und zum Anderen eine Benachteiligung die Nichtmitglieder zu Mitgliedern werden lässt.
VG
Guido
P.S. Dem Fragenden kann ich leider nicht helfen, sorry.
Da sollte eine Nachfrage beim potenziellen AG helfen.