… des SGB IX Sozialgesetzbuch
Ich habe im August 2011 Widerspruch gegen den Bescheid vom Versorgungsamt eingelegt. Mittlerweile hat sich jedoch mein Gesundheitszustand bei einer Erkrankung von
insgesamt drei Erkrankungen stark verschlimmert. Ich suche diesbezüglich eine aktuelle und gute Kommentierung des SGB IX Sozialgestetzbuch (und, falls hierfür notwendig auch Kommentierung bzgl. zutreffender Verwaltungsvorschriften. Eins meiner juristischen Probleme ist stark verkürzt gesagt: Muss ich bei der Begründung meines Widerspruchs auf die Verschlimmmerung
hinweisen? Deshalb: wer kann mir eine aktuelle und guten Kommentierung bzgl. des SGB IX Sozialgesetzbuch wirkich empfehlen. Darf auch was kosten und auch ein
dicker Wälzer sein. Hauptsache ich kann mich umfassend
und gut informieren. Viele herzlichen Dank für all Eure Bemühungen schon jetzt.
Euer „schmerzfrei“
Hallo schmerzfrei,
eine gute Kommentierung des SGB IX können sie beim Suchen auch im Internet finden. Wenn es sich um einen Widerspruch gegen einen Bescheid auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft geht, können sie diese nicht mit einer Kommentierung aus dem Gesetzestext Begründen. Vielmehr rate ich ihnen, ihren gesundheit-lichen Zustand und ihre Einschränkungen vernünftig zu begründen und bei einer erneuten Ablehnung bleich dann noch die Möglichkeit der Klage vor dem Sozialgericht. Sie können sicher ihre Begrüngung mit gesetzlichen Grundlagen untermalen aber nicht begründen. Versuchen sie es auf dem normalen Weg, dann werden sie unter den gegebenen Umständen und gesundheitlichen Einschrän-kungen eine Anerkennung als schwb Mensch erlangen.
Das wäre mein Rat aus jahrelanger Erfahrung.
Ihr wer-weiss-was Ansprechparter
Sehr geehrter Herr Lenz,
vielen Dank für Ihre Erläuterungen. Ich glaube, ich habe mich aber bzgl. meines Anliegens sehr schlecht ausgedrückt, denn ich möchte mich „nur“ bzgl. der
Rechtsgrundlagen UND DEREN PRAKTISCHER UMSETZUNG informieren. Konkret: MUSS ich bei meiner Begründung meines Widerspruches schriftlich darauf hinweisen, dass sich mein Gesundheitszustand sehr verschlechtern hat. Oder aber ich lege zunächst 1. meine schriftliche Begründung meines Widerspruches vor und ggf. dann
2. wenn notwendig einen Antrag auf Veschlimmerung.
Trotzalledem haben Sie vielen Dank für Ihre Ausführungen.
Herzliche Grüße von „schmerfrei“
Hallo schmerzfrei,
noch einmal zu ihrem Widerspruch möchte ich ihnen raten, erst einmal gegen den Bescheid vom Vers-Amt oder der feststellenden Stelle Widerspruch ohne Begründung einzulegen. Häufig reagieren die Bearbeiter mit einer Feststellung GdB. Begründen müssen sie zuerst mal garnichts. Weisen sie auf ihre behandelnden Ärzte hin und erklären sie sich damit einverstanden, dass das feststellende Amt sich dort die Informationen bzw. Arztberichte auf Verschlimmerung einholen kann. Damit haben sie erst mal Zeit gewonnen und können sich besser auf eine evtl. Untersuchung und ggf. Rechtstreit vorbereiten. Das wäre noch mein Rat, denn die Ämter sind auch an Fristen gebunden.
Gruß Ihr wer-weiss-was Experte