… des SGB IX Sozialgesetzbuch
Ich habe im August 2011 Widerspruch gegen den Bescheid vom Versorgungsamt eingelegt. Mittlerweile hat sich jedoch mein Gesundheitszustand bei einer Erkrankung von
insgesamt drei Erkrankungen stark verschlimmert. Ich suche diesbezüglich eine aktuelle und gute Kommentierung des SGB IX Sozialgestetzbuch (und, falls hierfür notwendig auch Kommentierung bzgl. zutreffender Verwaltungsvorschriften. Eins meiner juristischen Probleme ist stark verkürzt gesagt: Muss ich bei der Begründung meines Widerspruchs auf die Verschlimmmerung
hinweisen? Deshalb: wer kann mir eine aktuelle und guten Kommentierung bzgl. des SGB IX Sozialgesetzbuch wirkich empfehlen. Darf auch was kosten und auch ein
dicker Wälzer sein. Hauptsache ich kann mich umfassend
und gut informieren. Viele herzlichen Dank für all Eure Bemühungen schon jetzt.
Euer „schmerzfrei“
… des SGB IX Sozialgesetzbuch
Ich habe im August 2011 Widerspruch gegen den Bescheid vom
Versorgungsamt eingelegt. Mittlerweile hat sich jedoch mein
Gesundheitszustand bei einer Erkrankung von
insgesamt drei Erkrankungen stark verschlimmert. Ich suche
diesbezüglich eine aktuelle und gute Kommentierung des SGB IX
Sozialgestetzbuch (und, falls hierfür notwendig auch
Kommentierung bzgl. zutreffender Verwaltungsvorschriften. Eins
meiner juristischen Probleme ist stark verkürzt gesagt: Muss
ich bei der Begründung meines Widerspruchs auf die
Verschlimmmerung
hinweisen? Deshalb: wer kann mir eine aktuelle und guten
Kommentierung bzgl. des SGB IX Sozialgesetzbuch wirkich
empfehlen. Darf auch was kosten und auch ein
dicker Wälzer sein. Hauptsache ich kann mich umfassend
und gut informieren. Viele herzlichen Dank für all Eure
Bemühungen schon jetzt.
jeder (aktuelle) jur. kommentar zum sgb IX ist gut, da die autoren mehr oder weniger voneinander abschreiben.
Kossens / von der Heide / Maaß ist z.b. ein standardkommentar.
geh in die nächstgelegene juristische bibliothek, jedes größere kaff hat eine, und lies dich ein.
der NOMOS verlag bietet viel Kommentare, bestimmt auch zu SGB IX an