Für eine an Demenz erkrankte Person die in einer Pflegeeinrichtung lebt und noch extrem mobil und unternehmungslustig ist und deshalb alle paar Wochen verloren geht, suchen wir mangels Iphones eine Airtag Alternative als Armband, Senioren Uhren mit Hilfe Taste und GPS fallen leider aufgrund der Persönlichkeitsstruktur der Person aus.
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen gesammelt bei dem Mitlerweile doch recht unübersichtlichen Angebot.
Wenn die Person in einer Pflegeeinrichtung lebt, sollte die Einrichtung (Einruntungs- oder Pflegedienstleitung) da Möglichkeiten benennen können.
AAAber: die Dinger sind mit Vorsicht zu genießen und dürfen auf keinen Fall zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit genutzt werden. Also grob gesagt:
wo ist Oma? dafür ja
wo ist Oma, damit wir sie wieder zurückbringen können. - dafür nein
Die möchten uns natürlich eine Seniorenuhr mit allem Pipapo und Monatsabo aufschwätzen was für die Einrichtung natürlich praktisch ist. Wobei wenn man bedenkt das es eigentlich die Aufgabe des Demenzheimes ist dafür zu sorgen das die Patienten nicht zur Tür hinauslaufen und in der Stadt spazieren gehen das eher dreist ist.
Erfahrungen habe ich keine, aber ich bin auch gerade auf der Suche nach einer Lösung, allerdings für ein etwas anderes Nutzerprofil. Im Prinzip gibt es aus meiner Sicht zwei Lösungen: eine dedizierte Senioren-Notrufuhr oder eine Smartwatch mit entsprechenden Funktionen.
Bei den Notrufuhren stößt man immer wieder auf die Modelle von James. Diese sind an ein Abonnement gekoppelt, über das in der Basisversion im Wesentlichen die SIM-Karte bereitgestellt wird. Neben der Lokalisierung ist damit auch Sturzerkennung und Überwachung von Gesundheitswerten möglich. Solche Uhren werden auch von Hilfsorganisation wie Malteser, DRK etc. angeboten, meist zusammen mit einem Altennotruf-Abo.
Man kann auch eine übliche General-Purpose-Smartwatches einsetzen, z.B. eine Apple-Watch oder Galaxy-Watch. Dann sollte es auf jeden Fall ein Modell mit Mobilfunk, GPS und Sturzerkennung sein. Allerdings sehe ich bei deinem Nutzerprofil die Gefahr, dass die Trackingfunktion durch bewusste oder unbeabsichtigte Bedienung beeinträchtigt wird.
Für Haustiere gibt’s den Tractive - mein Kater hat einen (weil schon älter und ab und an desorientiert UND um festzustellen wer ihn fremdfüttert)
Ich nehme mir den Tractivebmit, wenn ich alleine ausreiten gehe, damit mein Lieblingsmensch nachschauen kann wo ich im Wald liege, wenn ich nicht nach Hause komme, weil mein Pferd zu albern wurde.
Für die Tracker gibt es auch Apps von Android.
In dieser App kannst du z.b auch „Zonen“ definieren, die dann eine Warnung an dein Handy schicken, wenn diese Zonen verlassen oder betreten werden.
Google hat mit „Gerät finden“ nachgezogen.
Entsprechende „Tags“ habe ich von Pebblebee und Motorola probiert. Airtags sind schneller und präziser.
Man muss halt wissen, dass die (wie Airtags) auf Smartphones in der Nähe angewiesen sind, die den „Tag“ sehen und dessen Code dann mit dem Standort an Google melden.
Wir probieren es jetzt erstmal mit dem Ortungschip von Samsung und ich bin wirklich überrascht das tatsächlich weder Uhren noch Schmuckarmbänder mit einer „Airtag“ ähnlichen Technologie gibt, oder sie so gut im Internet versteckt sind das ich sie außer auf etsy nirgendwo gefunden habe
Die hatte ich gar nicht auf dem Schirm, die sind wenigstens schön bunt, wurden gleich weiterempfohlen an eine Verwandte mit einem Sprößling mit Downssyndrom. Danke für den Link hat mir zwar nicht weitergeholfen aber ein anderes Problem gelöst.
Wie kommst du auf den Unsinn? Ein Pflegeheim ist kein Gefängnis - und die Freiheit der Person gilt auch für Menschen mit Demenz. Wenn die das Haus verlassen, verlassen die das Haus - sie dürfen nicht daran gehindert werden. Ein Anfassen und Umdrehen ist nicht - ein Überreden („gleich gibt es Kaffee“) ja. Sogar ein erschwerter Ausgang (zum Türöffnen am Telefon die 123 wählen) ist nicht zulässig..
Wenn du willst, dass eine demente Person quasi eingesperrt wird - dann gibt es dafür sog. geschützte Einrichtungen - in die kommt man aber nur mit Gerichtsbeschluss.
Die Pflegeeinrichtung hat eine Aufsichtspflichtgegenüber dem Patienten die sich unter anderem nach dem Grad der Demenz richtet, diese umfasst auch in diesem speziellen Fall das die Person nicht ohne Begleitung die Einrichtung verlassen darf da sie aufgrund der schwere ihrer Demenz hilf und orientierungslos ist.
Aber vielen Dank für deine hilfreiche Belehrung das kommt vor allem bei Angehörigen von an Demenz erkrankten Personen immer gut an.
Abgesehen davon, dass das Urteil hier nicht passt, Versuche bitte nicht mir meine Arbeit in der Heimaufsicht zu erklären.
Schau lieber in das Gesetz des betroffenen Bundeslandes, was da über freiheitsentziehende Maßnahmen steht.
Für NRW gilt das von mir Gesagte und FEM werden bei jeder Kontrolle genauestens überprüft.
Ich habe nur auf eine Gefahr hingewiesen, und ein Gesetz,das die „Heimangelegenheiten“ regelt,gibt es in jedem Bundesland. Kannst ja mitteilen, wenn bei euch FEM zulässig sind.
s.a. Art. 104 GG