Guten Tag,
ich suche eine Begriff fuer folgende Beschreibung.
Bsp. A
1)Person A arbeitet 45 Jahre und bezieht eine Rente.
2)Person B arbeitet 15 Jahre und bezieht eine Rente.
Im Vergleich beider Renten muesste A 350 Jahre arbeiten um die gleiche Rente zu beziehen.
Bsp. B
1)Person A zahlt eine Strafe (Verkehr) von 400,- mit einem Einkommen von 1200,-.
2)Person B zahlt eine Strafe (Verkehr) von 400,- mit einem Einkommen von 12000,-.
Offensichtlich besteht hier eine Art von "Nicht-Verhaeltnismaessigkeit.
Welcher Begriff wuerde die Verhealtnismaessigkeit Correlation generell am besten beschreiben.
Bsp B. Person A zahlt 400,- und Person B zahlt 4000,-
Gibt es eine mathematische Formel fuer diese Sachverhaelte ??
Es tut mir Leid, aber ich kann mit der Formulierung der Frage wenig anfangen. Was bedeutet „ich suche einen Begriff für folgende Beschreibung“? Ist hier eine Antwort wie „Verhältnisaufgabe“ gefragt?
Zudem scheinen widersprüchliche Angaben zum Betrag (400 vs 4000) von Person B angeführt zu sein.
Für welchen Sachverhalt ist eine „mathematische Formel“ gefragt? Zu Verhältnisaufgaben? Oder ist eine Antwort der Art „Direkt-proportionaler Zusammenhang vs. indirekt-proportionaler Zusammenhang“ gefragt?
Bitte die Fragestellung exakt formulieren. Meist wird einem dann das Problem selbst auch klarer.
Ich glaube die Frage koennte eigentlich auch anders lauten.
Laesst sich Gerechtigkeit (das Empfinden von Gerechtigkeit) mathematisch erfassen.
Bsp. Finnland
In Finnland werden bspw. Verkehrsdelikte abhaengig vom Einkommen geahnded.
Das Verkehrsvergehen von A u.B sind identisch.
1)Person A zahlt eine Strafe (Verkehr) von 400,- mit einem Einkommen von 1200,-.
2)Person B zahlt eine Strafe (Verkehr) von 4000,- mit einem Einkommen von 12000,-.
Das Rechtsempfinden wurde so allg. gestaerkt.
Laesst sich eine Formel finden dieses Prinzip allgemein anwenden zu koennen.
Auch in Österreich (und wohl auch in Deutschland) bezieht sich die Geldbuße (vor Gericht? Nur bei Strafsachen? Müsste man einen Rechtsgelehrten fragen) häufig auf sogenannte Tagessätze, welche einkommensabhängig (?) sind.
Das Grundprinzip scheint also zu sein, dass die verhängte Strafe proportional zur finanziellen Potenz des Straffälligen ausfällt. Man könnte das vielleicht als „Proportionalitätsprinzip“ bezeichnen, obwohl dieser Begriff auch in anderer Hinsicht verwendet wird. Damit handelt man sich aber folgendes grundlegende Problem ein: wie bestimmt man die finanzielle Potenz? D.h.: Zählt nur Einkommen oder auch Vermögen? Soll es ein unteres Limit geben resp. wie geht man mit Mittellosen um?
Abgesehen davon ist es zB für einen Polizisten schwer möglich den „Reichtum“ einer Person zu ermitteln, wodurch dieses Prinzip zB bei Geschwindigkeitsdelikten nicht immer anwendbar ist. Eventuell könnte man hierfür eine untere Grenze der möglichen Strafe als Entscheidungsgrenze heranziehen.
Wie auch immer, mir scheint diese Fragestellung in erster Linie eine rechtsphilosophische Frage zu sein und weniger eine mathematische.
Bitte vielmals um Verzeihung für die verspätete Antwort!:
Ich würde sagen, das Word ist Proportionalität:
Laut Wikipedia heisst es:
Grundlagen der Proportionalität [Bearbeiten]
Bei proportionalen Größen ist die Verdopplung (Verdreifachung, Halbierung, …) der einen Größe stets mit einer Verdopplung (Verdreifachung, Halbierung, …) der anderen Größe verbunden, oder allgemein gesagt: die eine Größe geht aus der anderen durch Multiplikation mit einem immer gleichen Faktor (dem Verhältnis der beiden Größen, genannt Proportionalitätsfaktor oder Proportionalitätskonstante) hervor.
Beispiele:
* Der Kreisumfang ist proportional dem Kreisdurchmesser; der Proportionalitätsfaktor ist die Kreiszahl π = 3,14159…
* Bei einem Kauf ist der Betrag der Mehrwertsteuer proportional dem Nettopreis; der Proportionalitätsfaktor ist der Mehrwertsteuersatz, beispielsweise 0,19 (19 Prozent).
* Die Masse einer Flüssigkeit ist proportional ihrem Volumen (siehe ausführliches Beispiel unten).
Proportionalität ist ein Spezialfall der Linearität bzw. streng genommen der Affinität (siehe Lineare Funktion). Linear ist in diesem Sinne jeder Zusammenhang zwischen zwei Größen, dessen Darstellung in x-y-Koordinaten eine Gerade ist; Proportionalität bedeutet, dass diese Gerade durch den Nullpunkt (Koordinatenursprung) geht.
Gegenteil der Proportionalität ist die Antiproportionalität (inverse, umgekehrte oder indirekte Proportionalität). Dabei ist die eine Größe proportional dem Kehrwert der anderen Größe.