Hallo Viktoria,
ich hoffe, Du hast noch kein Geld für einen Übersetzer ausgegeben.
Aus eigenem erleben bin ich SEHR verwundert über die von Dir berichtete Auskunft der für Deinen Fall zuständigen FEB, daß Du in CZ einen Ersatzführerschein beantragen sollst und anschließend umschreiben lassen sollst.
Sorry, aber das ist aus meiner Erfahrung ausgemachter Blödsinn,sofern Dein derzeitiger Hauptwohnsitz in D ist:
Eine „Umschreibung“ ist bei „Verlust“ (= verloren/ gestohlen, nicht „eingezogen“ oder „beschlagnahmt“) nicht notwendig, Du solltest Dir alsbald einen Ersatzführerschein besorgen:
Zuständig für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist diejenige FEB, die für Deinen Hauptwohnsitz in D zuständig ist! Ein Antrag auf die Ausstellung eines ersatzführerscheins sieht z.B. so aus: http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=2&ved=0C…
Vermutlich findet sich auf irgendeiner Behördenhomepage Deines Bundeslandes/ deiner Stadt/ Deiner Gemeinde bzw. des Landkreises ein entsprechendes Formular!
Sonst: Anrufen, Formular anfordern, ausfüllen und hin zum Amt mit allen Unterlagen!
Zuvor (!!!) sollest Du allerdings von der Gemeinde in CZ, von der Du die damalige Fahrerlaubnis erhalten hast, einen „Auszug aus dem Kraftfahrer-Register“ besorgen.
Die Antwort (kommt etwa 30 Tage nach Anfrage) dann übesetzen lassen und damit und weiteren Unterlagen ab zur FEB und einen ERSATZFÜHERSCHEIN (OHNE UMSCHREIBUNG) beantragen. Lass Dir keine „Umschreibung“ einreden!
Im http://www.eu-fuehrerschein-forum.de gibt es weitere Tips, ansonsten siehe http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..,
da ist die Vorgehensweise erläutert.
Zur Not nimm Dir einen Anwalt, der Dich beraten kann.
Spezialisten findest du hier: http://www.strafzettel.de/cms/nr/kontakt.html
Viel Erfolg !