Ich suche hilfe bei meinem Insolvensverfahren

Hallo, ich befinde mich momentan in einem Angestellten Verhältniss und habe zusätzlich ein Gewerbe angemeldet was Ruht. Ich habe mich in den Vergangenen Jahren überschuldet, so das ich mich dazu entschlossen habe ein Insolvenzverfahren für mich zu eröffnen.

Ich hatte in der Vergangenheit bereits ein gespräch bei einer Art Schuldnerberatung, jedoch konnte man mir dort nicht weiter helfen, da ich noch ein Gewerbe habe und man mir sagte das ich nur ein Regelinsolvenzverfahren machen kann, da das Privatinsolvenzverfahren nur für nicht Selbständige ist.

Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder.
Meine Netto liegt bei knapp unter 2000€

Wie muss ich mich verhalten bzw was muss ich tun damit alles glatt läuft bzw wie Starte ich das Ganze.

Gibt es jemanden der mich dabei unterstützt.

Sehr geehrter Fragesteller,

um die Insolvenz einzuleiten, benötigen Sie regelmäßig Hilfe, u.a. Rechtsanwälte begleiten Sie in diesem Zusammenhang. Auch unsere Kanzlei dafür, dass die Überschuldung in den Griff zu bekommen ist. Dies alles kostet allerdings Geld, auch wenn man dieses in der Regel aufgrund er Überschuldung nicht unbedingt hat. Allerdings gibt es auch dahingehend Möglichkeiten.

Beste Grüße

Rechtsanwalt Koll

Hallo,

und: ja selbstverständlich gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, wo Hilfe her erlangt werden kann.

Kostenlos ist dies bei eingetragenen Schuldnerberatungsstellen z. B. über die Kirche (evang./Diakonie oder kath. Beratungsstellen). Wo die naheliegendsten sind, kann man im Internet googeln. Auch Kommunen bieten oftmals hierzu Hilfe an. Erfragen kann man dies bei einem vorhandenen Bürgerservice oder in dem man einfach die Telefonzentrale der Gemeinde anwählt oder das Büro des (Ober)Bürgermeisters. Dort sollte einem auf jeden Fall weitergeholfen werden können, um zunächst einen kostenlosen Ansprechpartner zu bekommen. Selbstverständlich kann man auch einen Fachanwalt für Insolvenzrecht einschalten, der aber seine Leistung honoriert haben möchte. Nur in abgelegenen Gegenden oder wenn die kostenfreien Schuldnerberatungsstellen auf Dauer keine freien Kapazitäten haben, ist eine Überleitung zu einem Anwalt evtl. möglich.
Ich persönlich habe hervorragende Erfahrungen mit der Diakonie gemacht. Der einzige Nachteil ist, dass die ganze Angelegenheit etwas länger dauert.

Ob es sich bei Dir um ein Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren handelt ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Es stellt sich dabei auch die Frage, ob es sich um reine Firmenschulden handelt und welche Geschäftsform dieses Unternehmen hat. Liegt der Fokus auf dem Unternehmen, so ist ein Regelinsolvenzverfahren zu durchlaufen; ansonsten die Verbraucherinsolvenz. Welchen Namen das Kind letztendlich hat ist aber vom Inhalt unerheblich.

Ein Ablaufschema der Insolvenz ist auf meiner hp abgebildet: www.verlandeferber.repage1.de Unter dem Button Insolvenz finden Sie vielleicht schon viele Antworten auf Fragen.

Wichtig ist jedoch, dass verschiedene Formalien eingehalten werden (wenn es kostenlos sein soll wie folgt):

  1. Die Beratung bei einer öffentlich anerkannten Schuldnerberatungsstelle (Vorsicht! bei anderen; es gibt leider viele schwarze Schafe!).
  2. Der Versuch des außergerichtlichen Einigungsverfahrens.
  3. Die Bescheinigung über das Scheitern eines solchen.
  4. Das Ausfüllen des Insolvenzantrages und Einreichen bei Gerichtes unter Einhaltung von Form und Frist.

Dann ist die Arbeit der Schuldnerberatungsstelle eigentlich beendet. Das Gericht wird nun den Eingang bestätigen und einen Insolvenzverwalter bestimmen. Dieser wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Eine gute Schuldnerberatungsstelle wird während der gesamten Zeit ein „Ohr“ für Dich haben und mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Bei weiteren Details und offenen Fragen kann man mich gern über meine o. a. hp kontaktieren.

Lieben Gruß

Hallo,

ja, es stimmt, daß ein Privatinsolvenz-Verfahren nur für Arbeitnehmer möglich ist. D.h., daß Sie ein Regelinsolvenz-Verfahren, beim zuständigen Amtsgericht (Ihres Gewerbesitzes) beantragen müssen.

Eventuell haben/hätten Sie aber auch die Möglichkeit, Ihr Gewerbe abzumelden - oder auf einen anderen Namen umzumelden. Dann hätten Sie ja wahrscheinlich nur noch Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit. Und könnten dann eine Privatinsolvenz anstreben. Am besten Sie erkundigen sich vorher noch beim Amtsgericht, dafür gibt es Rechtspfleger, die das wissen müss(t)en, ob es da eine Frist gibt, wie lange eine (auch zusätzliche, gleichzeitige) Selbständigkeit eventuell zurückliegen müßte um sich auf das Verfahren nicht negativ auszuwirken. Vielleicht ist ein zusätzlich angemeldetes Gewerbe aber auch gar kein Hinderungsgrund für eine Privatinsolvenz, wenn Sie keine oder nur geringfügige Einnahmen daraus hatten. Auch das müßte man Ihnen beim Amtsgericht sagen können.

Schließlich ist es ein Richter beim Amtsgericht, der über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bestimmt - und der wissen (weil ja auch entscheiden muß) ob es als Privatinsolvenz möglich und durchführbar ist. Es hängt ja nicht nur das Verfahren, sondern auch die Restschuldbefreiung davon ab, daß von Beginn an alles richit lief.

Alles Gute für Ihre Zukunft.

mfg Johann Schwenk

  1. Sie müssen beim ortsasässigen Amtsgericht Antragsformulare holen.
  2. Sie müssen eine vollständige Auflistung aller Schuldner eintragen. Nur angegebene Schuldner unterliegen dem Insolvenzverfahren.

Alles bis dahin erworbenes Vermögen unterliegt dann der Verwertung des Insolvenzverfahrens.

Das Amtsgericht bestimmt nach Abgabe der Unterlagen einen Insolvenzverwalter.

An diesen fliesst dann mögliches Pfändbares Einkommen.

Die Regelinsolvenz ist im Grunde nicht so kompliziert wie die Privatinsolvenz.

Wenn Sie alle Unterlagen zusammen haben, meint Sie kennen noch alle Gläubiger, ist es ohne Hilfe zu erledigen.

Ihr Gewerbe brauchen Sie nicht abmelden.

Denken Sie an Ihre Stuererklärungen. Falls hier noch Nachzahlungen auf Sie zu kommen, zuerst die Steuererklärungen einreichen. Sonst müssen Sie die Nachforderungen aus dem Pfändbaren Einkommen begleichen.

Ok muss ich aber nicht vorher mit allen Gläubigern verhandeln.

Die Steuererklärung läuft aber auf mich und meine Frau, muss sie da auch Insolvenz anmelden?

Das mir mein Geld bis auf eine Mindestgrenze dann gepfändet wir ist klar, aber was ist eigentlich wenn bei mir die Waschmaschiene kaputt geht oder so wie macht mann denn dann das, da man ja kaum geld hat?

Bei gemeinsamen Steurerklärungen weiss ich nicht so genau Bescheid. Glaube, sie haften selbstschuldnerisch.
Es ist eine Frage der Höhe, ob es sich für Ihre Frau lohnt. WEnn das Gewerbe ruht, und sie sozialversicherungspflichtig arbeiten, dürfte es ja nicht hohe Stuernachzahlungen geben. Einfach mal beim Finanzamt anfragen, wie es sich dabei verhält.
Aus dem pfändungsfreien Einkommen sind alle lebensnotwendigen Aufwendungen zu bestreiten, also auch Reperaturen, Nachzahlungen bei den Nebenkosten, Strom etc. Wird eine harte Zeit.

Hallo.
Als allererstes ist festzustellen: Woraus resultieren die Schulden? Sind es Schulden, welche man als Privatmann aufgehäuft hat (beispielsweise Konsumkredite, etc.) oder rühren die Schulden aus der Selbständigkeit (z.B. offene Zahlungen bei Lieferanten, o.ä.)?

Je nachdem, woher die Schulden stammen, kann man dann das entsprechende Insolvenzverfahren einleiten (lassen).
Ich kenne mich leider nur mit dem Privat- aus und kann leider nichts genaueres sagen, wenn man Schulden in beiden Bereichen hat.
Die Frage wäre auch: Wie hoch sind die Schulden? Übersteigen diese einen Wert, welchen man nicht binnen sieben Jahren abbezahlen kann? Zweite Frage: Ist noch Geld vorhanden, mit welchem man die Gläubiger zu einem Vergleich bewegen könnte?
Wenn ersteres mit Ja und letzteres mit Nein beantwortet werden kann, dann würde ich definitiv den Weg in die Insolvenz wählen. Bei der Privatinsolvenz kann man am zuständigen Amtsgericht Prozesskostenhilfe (o.ä.) beantragen. Bekommt man diese bewilligt, kann man damit zu einem Anwalt seiner Wahl gehen, welcher dann „kostenlos“ das außergerichtliche Verfahren anschiebt. Erst wenn dieses Scheitern und er dieses Scheitern bescheinigt, kann man in die (Privat-)Insolvenz und diese beim Amtsgericht beantragen. Dasselbe würde im Übrigen auch die Schuldnerberatung machen - das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches muss eine qualifizierte Stelle feststellen/bescheinigen.

Mein persönlicher Tipp: Wenn das Gewerbe sowieso ruht und dort heraus keinerlei Schulden entstanden sind, dann Gewerbe abmelden und Privatinsolvenz in die Wege leiten. Und: Finger weg von dubiosen Firmen, welche alles ganz schnell und unkompliziert (ohne Wartezeit) machen wollen (dafür aber Kohle sehen wollen). Dann lieber versuchen die o.g. Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Viel Erfolg.
onleine

Hallo,
ich weis nicht bei welcher Art Schuldnerberatung du warst. Aber REGELINSO macht man wenn aus einer Selbständigkeit die InSo gemacht wird. Also wenn du mit deiner Selbstständigkeit überschuldet bist.
Das bedeutet du musst nicht die gesamte Prozedur durchlaufen (alle Gläubiger anschreiben und evtl. eine gütliche Einigung treffen)sondern kannst sofort in die InSo gehen. Von deinem Einkommen darfst du gemäß Pfändungstabelle, also 2 Unterhaltspflichtige Personen, oder wenn Ehegatte vorhanden 3 Personen behalten. Der Rest geht an den InSo-Verwalter.
Die Anträge bekommst du beim Amtsgericht. Diese kommplett ausfüllen und einreichen. Schau auch mal im Internet bei www.InOsoft.de.
Viel Glück
Lucy

Hallo,

falls es keine Schulden aus dem Gewerbe gibt gehen Sie nicht in die Regelinso sondern in die Verbraucherinso. Am besten das Gewerbe abmelden. Würde der Insoverwalter sowieso machen.

Eine gute Schuldnerberatung finden Sie beim Diakonischen Werk, AWO, u.s.w.

Viel Glück und Erfolg.

Gruß

Jörg