Ich suche Kündigungskarten im Postkartenformat

Guten Tag,

ich bin Versicherungsvermittler und schreibe die Kündigungen für meine Kunden. Es ist etwas nervig immer wieder das Worddokument abzuändern und deshalb suche ich eine allg. Kündigungskarte im Postkartenformat für Versicherungen. Im Internet finde ich leider keine Vorlagen.

Hallo,
tja. Schau Dir mal die Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft an http://www.versicherungsgesetze.de/wettbewerbsrichtl… und überlege, ob Du die Frage so stellen willst…
Gruß
Andreas

Hallo,

also wenn es dir zu viel Arbeit ist, dem Kunden einen INDIVIDUELLEN Service zu bieten, dann dürftest du für das Vermitteln von Versicherungen m.E. kein Geld verdienen. Dein Kunde sorgt dafür, dass du dein Essen im Kühlschrank hast, dafür darf er eigentlich auch erwarten dass du dich um ihn kümmerst.

Darüberhinaus meine ich irgendwo einmal gelesen zu haben, dass du dem Kunden als Vermittler kein vorgedrucktes Formblatt mit einem Kündigungsschreiben erstellen und aushändigen darfst…

Grüße

Lars

… da war jemand schneller als ich :wink:.

Ich hab den Passus so schnell nicht gefunden… danke fürs verlinken.

ok , ok ich ziehe die Frage zurück

Guten Tag Vermitler,
denken Sie doch ein wenig weiter. Und gründen Sie einen Dienstleistungsverlag für die Versicherungswirtschaft. Da können Sie solche Vordrucke gleich en gros absetzen. Vergessen Sie auch nicht
Vordrucke, auf denen ein Interessent erklärt, dass er auf das Gesprächsprotokoll verzichtet. Oder Vordrucke, auf denen der Kunde
seinem Verkäufer eine Blankovollmacht erteilt, gleich wieder neue
Verträge in seinem Namen abzuschließen.

Nunja. Das war ein Witz. Und Unfug. Aber angefangen haben Sie damit.

Gruß
Günther

OK, ich muss gestehen, dass ich das mit den vorgefertigten Kündigungen bzw. dem Verbot lt. den Wettbewerbsrichtlinien nicht wusste. Aber wenn ich mich an meine Ausbildungszeit zurück erinnere gab es solche Postkarten sehr wohl, und ob das nun ein schlechtes Serviceverhalten ist oder nicht kann ich nicht beurteilen.

Hallo,
klar, es ist verboten mit dieser Art der „Kündigungshilfe“, aber wenn ich für jede Kündigung, die ich so in meinem Berufsleben gesehen habe, die von einer anderen Krankenkasse oder einem PKV-Vertreter vorgeschrieben und vom Betroffenen nur unterschrieben wurde, dann muesste ich mir keine Gedanken über meine nächste Urlaubsfinanzierung machen.
Gruß
Czauderna

Hallo,

bei uns in der Ecke werden Vermittler die mit solchen Methoden arbeiten geteert und gefedert,ausgepeitscht, geächtet und kommen vorher noch 10 Tage an den Pranger… und Nordlicht ist der Scharfrichter…lol

Über das organisierte V…
Guten Tag Guenter Czauderna,
das was Sie da sagen bezüglch gesehen und Urlaubsfinanzierung, trifft dermaßen ins Schwarze, dass es nur so raucht.

Das organisierte Versichern heutzutage ist ohne das organisierte Kündigen gar nicht denkbar.

Ich meine dennoch, dass dem ursprünglich Ratsuchenden in aller Deutlichkeit klar gemacht werden sollte, wo die hehren Ansprüche der Versicherungsbranche selbst liegen und wes Geistes Kind er offensichtlich ist. Er hat es - obwohl in der Branche tätig - noch nicht einmal verstanden, die üblichen und eigenen Unterschleife so weit unter der Decke zu halten, wie das im stillen Einvernehmen innerhalb der Branche gemeinhin gehandhabt wird.

All das ist kein hinreichender Grund, den Irrsinn als gegeben hinzunehmen und demjenigen, der sich nach rationeller Ausgestaltung des Irrsins erkundigt, auch noch helfend zur Seite zu stehen.
Gruß
Günther

Auch guten Tag,

plumper gehts wohl nicht? Mehr will ich dazu gar nicht schreiben!

Gruß cooler

Hallo,
da stimme ich Ihnen inhaltlich 100%ig zu.
Gruß
Czauderna

Hallo,

ich will mich jetzt hier nicht unbeliebt machen, aber ich glaube wirklich verboten ist dies nicht mehr.

Dazu:
BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL

AZ: I ZR 140/02

Verkündet am 7. April 2005
Leitsatz: Es ist grundsätzlich zulässig, einem vertraglich noch gebundenen Kunden dadurch bei einer ordentlichen Kündigung zu helfen, daß ihm ein vorbereitetes Kündigungsschreiben vorgelegt wird, das nach Einfügung des Kündigungstermins nur noch zu unterschreiben ist. Ein solches Verhalten ist ohne Hinzutreten besonderer Umstände weder als unangemessen unsachliche Einflußnahme auf Verbraucher noch als unlautere gezielte Behinderung eines Mitbewerbers zu beurteilen.

oder aus ISBN 3-89952-221-4 Buch anschauen

„Die wettbewerbsrechtliche Beurteilung der Abwerbung von Versicherungsvertretern“

Andere Formen der „reinen“ Kündigungshilfe sind dagegen wettbewerbsrechtlich zulässig. Das abweichende strengere Selbstverständnis der Versicherungswirtschaft, wie es in den Ziffern 56 lit. a bis c und 67 lit. c der Wettbewerbsrichtlinien von 1977 zum Ausdruck kommt, ist insoweit wettbewerbsrechtlich betrachtet unbeachtlich. (Zitat Ende)

Gruß
tycoon

Hallo,
wieso unbeliebt, wenn es doch so ist - ich kannte dieses Urteil nicht, bin immer davon ausgegangen das es noch verboten sei. Ich weiß aus meiner Praxis das wir solche Kündigungen auf jeden Fall toleriert haben weil es einfach keinen Sinn machte da letztendlich dem ehemaligen Kunden Ärger zu machen - ein guter Abgang ist immer besser als ein schlechter.
Gruß
Czauderna

Hallo,
jetzt muss ich meine Zustimmung zurückziehen (siehe oben) - man lernt eben nie aus und ich nehme an das dieses Urteil immer noch Bestand hat.
Gruß
Czauderna