… Schule nach Hause und benötige dafür 20 km. Zwei weitere KLassenkameraden fahren immer mit. Sind die Kinder automatisch versichert, wenn ein Unfall o.ä. passiert, wer haftet für Schäden oder müsste ich eine Versicherung zusätzlich abschließen?
… Schule nach Hause und benötige dafür 20 km. Zwei weitere
KLassenkameraden fahren immer mit. Sind die Kinder automatisch
versichert, wenn ein Unfall o.ä. passiert, wer haftet für
Schäden oder müsste ich eine Versicherung zusätzlich
abschließen?
Hallo,
der direkte Hin- und Rückweg ist noch über den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz gedeckt. Ich bin mir bei Fahrgemeinschaften jetzt nicht 100% sicher, aber ich glaube, das fällt auch noch unter diesen Schutz. Generell für Kinder ist eine Unfallversicherung empfehlenswert,
viele Grüße
Andreas
Alle Personen im Fzg. - außer dem Fahrer - sind bei einem Unfall über die Haftpflicht des Fahrzeugs versichert.
Um dem Gesetzgeber zu genügen, ist keine sep. Versicherung erforderlich.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Danke
Hallo,
Ihre Haftpflichtversicherung kommt für Schäden an Dritten auf, also auch für alle Insassen. Wichtig ist, dass die Kinder alle in geeigneten Kindersitzen transport werden, sonst könnte sich die Versicherung quer stellen.
Hier ein interessanter Link (da gibt es auch ein Formular was man sich noch von den Eltern der Kinder unterschreiben lassen kann):
http://www.mitfahrgelegenheit.de/pages/service_insur…
Gruß,
Micha
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Schäden oder müsste ich eine Versicherung zusätzlich
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Die Insassen eines KfZ (außer Sie selbst)sind über die Haftpflichtversicherung des KfZ versichert, wenn jemand von ihnen durch Sie zu Schaden kommt.
Problematisch wird es, wenn jemand anderes Schuld ist und dieser begeht z.B Fahrerflucht. Dann wäre eigentlich die gegnerische Versicherung haftbar zu machen, aber wenn diese nicht aufzufinden wäre ???
Für diesen Fall empfehle ich Ihnen eine Unfall-Insassenversicherung. Diese zahlt bei einer Invalidität durch Unfall und zahlt unabhängig der Schuldfrage. Sie sind zwar bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall nicht verpflichtet zu zahlen. Aber Sie hätten wahrscheinlich Ihr Leben lang Schuldgefühle, weil der geschädigte Insasse keine Leistungen bekommt. Mit der Insassenunfall wäre jedoch zumindest eine gewisse Leistung vorhanden. Fragen Sie doch mal Ihren KfZ-Versicherer, was diese kostet.
Pauschaldeckung: Tod: 50.000. Invalidität 100.000.
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Schäden oder müsste ich eine Versicherung zusätzlich
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Hallo Pabstorfer,
ich hatte vor kurzen das selbe Problem und habe mich erkundigt bei einem Versicherungsvertreter. Er sagte mir, das die anderen automatisch in der Insassenversicherung mit integriert sei.
Gruß Bodo
Ich bin mir leider nicht 100 %ig sicher und möchte daher keine Aussage tätigen.
Hallo Pabstorfer,
jeder hat anrecht auf ein Unfallschutz über die gesetzl. Unfallversicherung wenn der Unfall sich auf direktem Wege von zu Hause zur Arbeit und von von der Arbeit nach Hause macht.
Außerdem gilt:
wenn Sie Personen mit dem Auto mitnehmen und SIE verursachen schuldhaft einen Unfall, dann haften Sie auch dafür.
Die geschädigten Personen (außer Sie und Ihre eigene Familie) können, den entstanden Schaden bei Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung einreichen.
Für Sie und Ihre Familie (Frau und Kinder) sollten Sie eine Unfallversicherung haben bzw. abschließen.
Sich nur auf die minimal Leistunger der gesetzlichen Leistungen zuverlassen, ist in meinen Augen grob fahrlässig.
Ob eine KFZ-unfallverscherung Sinn mach sei dahingestellt, doch ist Sie immernoch besser, als bei einem Verkehrsunfall mit dem Auto, keine zu haben.
Allerdings nicht vergessen: die KFZ-Unfallversicherung ist NICHT wie eine normale Risiko-Unfallversicherung, die 24h - 365 Tage Weltweit Rundum die Uhr schutz bietet.
Fazit: Bezüglich, ob sie eine Versicherung abschließen müssen, um die Mitfahrer zu versichern, heißt die Antwort:
Für Fremde - nein, dafür reicht die KFZ-Haftpflichtversicherung
für Sie und Ihrer Familie - ja, mindestens eine KFZ-Unfallversicherung, ich empfehle jedoch mindestens eine RisikoUnfallversicherung.
Viele Grüße
radiorinti
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Schäden oder müsste ich eine Versicherung zusätzlich
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Kommt es zu einem Unfall, den Sie verursacht haben, zahlt die Kfz Haftpflicht den Schaden, den die Beifahrer erleiden. Eine zusätzliche Versicherung ist nicht zwingend nötig.
MfG
Stephan Brückner
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Schäden oder müsste ich eine Versicherung zusätzlich
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Hallo,
die Berufgenossenschaft bzw. die Schülerunfallvers. zahlt…
gegen Unfällen im privatem Bereich sollte man unbedingt eine priv. Unfallschutz haben!!!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_________________________________________________
SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 9.30 - 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon: 0421 - 4 36 63 - 43
Telefax: 0421 - 4 36 63 - 44
Mobil: 0171 - 6 81 59 38
www.thomas-wolter.eu
[email protected]
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Schäden oder müsste ich eine Versicherung zusätzlich
abschließen?
Hallo,
Für jedes Kfz besteht grundsätzlich Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche gegen den Fahrer, also nur dann, wenn Haftpflichtansprüche gegen den Fahrer oder Halter erhoben werden. Diese Ansprüche sind allerdings nur bei fremden Personen, nicht von Familienangehörigen, versichert.
Wenn also die fremden Kinder beim Transport einen Schaden erleiden, so können sie bzw. deren Eltern Haftpflichtansprüche gegen den Fahrer bzw Halter geltend machen, die von der Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert werden. Dies bedeutet, dass Verletzungen des eigenen Kindes nicht unter die Versicherung fallen.
Ich empfehle daher den Abschluss einer Kinderunfallversicherung für das eigene Kind, die übrigens nicht nur bei Autounfällen, sondern sondern auch für Unfälle im täglichen Leben eintritt. Aber bitte nicht beim erstbesten Versicherer abschließen. Da gibt es mächtige Beitragsunterschiede.
Es ist auch möglich, eine Insassenunfallversicherung für das Kfz abzuschließen. Dann sind alle Insassen versichert, aber nur bis zu den vereinbarten Summen. Bitte von der eigenen Versicherung beraten lassen.
Nun gibt es noch die gesetzliche Schülerunfallversicherung, die keinen Beitrag kostet und automatisch besteht, auch auf dem Schulweg. Hier sind die Leistungen allerdings recht niedrig. Auch hier kann die eigene Versicherung beraten.
Ich würde allerdings die Beratung eines Versicherungsmaklers vorziehen. Der ist unabhängig und muss nicht für eine
einzige Gesellschaft „verkaufen“.
Hoddel
Hallo
eigentlich müsste alles über Versicherungen abgedeckt sein
Kfz-Haftpflicht:
Bei einem schuldhaft verursachten Unfall zahlt diese an verünglückte Insassen
Krankenversicherung: Sie ersetzt Kosten für ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalt und Heilkosten.
PrivatHaftplicht würde glaub ich auch zahlem…
Ist gibt die möglichkeit eine Insassenunfallversicherung abzuschließen aber eigentlich deckt das meiste davon auch die oben genannten Vers. ab…
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Schäden oder müsste ich eine Versicherung zusätzlich
abschließen?
Hallo Papsdorfer,
diese Frage ist für einen Versicherungsfachmann bestimmt, ich kann da leider nicht konkret antworten.
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KLassenkameraden fahren immer mit. Sind die Kinder automatisch
versichert, wenn ein Unfall o.ä. passiert, wer haftet für
Schäden oder müsste ich eine Versicherung zusätzlich
abschließen?
Es passiert ein Unfall. Was nun. Erstmal sind alle über die Krankenversicherung (privat oder gesetzlich) versichert. Dann war es für die Kinder ein „Wegeunfall“ zur Schule. Die Schule muss unbedingt infortmiert werden im Schadenfall. Hier greifen Unfallkasse und BG. Da die eigenen Krankenkasse der verletzten Person aber i.d.R. nachfragt wie es zu der Verletzung gekommen ist (Wegeunfalll etc…?) und auch fragt ob evtl. jemand die Schuld tragen könnte kommt es im Hintergrund zwischen Krankenkasse und BG automatisch zum Austausch von Informationen. Ist jetzt ein Kfz mit Schuld greifen die Krankenkasse und die BG auf die Kfz-Haftpflicht-Versicherung des Kfz zurück. Die beförderten Personen können auch ansprüche gegen die Kfz-haftpflichtversicherung ansprüche geltend machen wenn sie verletzt sind. Es gibt also viele Versicherungen die sich bereits um die schäden kümmern. Ein zusätzliche wird nicht benötigt - welche sollte dies auch sein - kann nur eine weitere haftpflicht sein und das greift zuerst die vom Kfz.
hoffe die Infos helfen.
Hallo Pabstorfer,
hier wird gerne eine Insassenunfallversicherung verkauft. Allerdings halten die Experten das für eine relativ übereflüssige Versicherung.
Abgedeckt sind solche Schäden durch die Haftpflichtversicherung.
Es grüßt
der Ruhestandsplaner
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KLassenkameraden fahren immer mit. Sind die Kinder automatisch
versichert, wenn ein Unfall o.ä. passiert, wer haftet für
Schäden oder müsste ich eine Versicherung zusätzlich
abschließen?
was meinst du denn damit? beschreibe mal genauer?
Wogegen denn GENAU versichert?
Es ist so:
Unfall, du Schuld: Körperliche Schäden trägt die jeweilige Krankenkasse.
Unfall, du nicht Schuld: Körperliche Schäden trägt die jeweilige Krankenkasse.
Hallo!
Das gleiche Problem hatten wir auch. Ich habe bei der zuständigen Gemeindeunfallversicherung angefragt und folgende Antwort bekommen:
Sehr geehrter Herr xxx,
Schüler sind beim Zurücklegen von Wegen versichert, die im ursächlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen. Dazu zählt insbesondere der Weg von der elterlichen Wohnung zur Schule sowie der Weg von der Schule nach Hause.
Hinsichtlich der Wahl des geeigneten Weges bzw. Beförderungsmittel wird dem Versicherten vom Gesetzgeber ein Entscheidungsspielraum zugebilligt. Ob die Kinder zu Fuß gehen, von den Eltern im Privat-PKW oder beispielsweise in einem Schulbus befördert werden, ist für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz unerheblich.
Auch die Wege, die im Rahmen einer Fahrgemeinschaft zurückgelegt werden, sind versichert, selbst wenn durch die gemeinsame Fahrt vom direkten Schulweg abgewichen werden muss.
Für die mitfahrenden Schülerinnen und Schüler besteht während der Zurücklegung des Schulweges gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
___
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Regionaldirektion Rheinland
P.S Vielleicht solltest Du dennoch über eine Unfallversicherung für Dein Kind nachdenken. Es kostet wenig und leistet im Notall viel. Schreib mir eine Mail!
Die Kinder sind dann versichert, wenn eine Insassenunfallversicherung mit abgeschlossen ist. Hierbei sind Sie als Fahrer jedoch nicht versichert.
Prüfen Sie jedoch bitte, ob Sie die Insassenunfallversicherung mit abgeschlossen haben. Ansonsten besteht keine Versicherung für die Minis!