Ich trau mich gar nicht zu fragen

aber ich tu es trotzdem.
Sagen wir mal, ich kenne jemanden, der jemanden kennt…(ist nicht so verfänglich).
Dieser Jemand hat ein Buch gefunden, das vor, sagen wir, mehreren Jahrzehnten geschrieben wurde.
Dieses Buch lag die ganze Zeit in einem ‚sicheren‘ Versteck, und
wurde bei Arbeiten an einem alten Fachwerkhaus unter dem Dielen-
boden gefunden.
Mittlerweile ist, so glaube ich, dieses Buch verboten.
Nun, das reduziert die Möglichkeit um welches Buch es sich hier handelt ungemein, nicht wahr?
So, jetzt möchte dieser Jemand, der vom Inhalt des Buch in jeder
Form Abstand nimmt, dasselbe möglichst gewinnbringend veräußern.
Die Frage ist nur wie. Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, ohne
direkt vom Verfassungsschutz hochgenommen zu werden, oder ist
es letzlich gar nicht verboten?
Also mit anderen Worten, kann man damit wirklich zu Flohmarkt gehen oder besser direkt in ein Antiquariat.
Bitte nicht falsch verstehen. Dies ist KEIN verstecktes Angebot
an die WWW-Gemeinde. Einen Verkauf an dieselbe lehnt ‚unser‘ Jemand kategorisch ab.

Jetzt bin aber gespannt

Gruß

Tom

Es macht mich wütend…
…wenn ich ein solches Postig wie das deine anklicke, feststellten muss, das haben bereit 25 vor mir getan und nicht ein einziger hat den Mut aufgebracht durch dich deinem Jemand ausrichten zu lassen, dass das ja wohl vollkommen daneben ist!

Ein Buch, welches wohl verboten ist, von dem sich der Jemand disdanziert, das ausdrücklich nicht der www-Gemeinde verkauft werden soll und und und. Ich fasse es einfach nicht!

Einen schönen Gruß an deinen Jemand, vielleicht kann er die Gehirnhälfte, die schon die Geldscheine zählt, noch mal dazu befragen, ob er wirklich verantworten kann den Inhalt des Buches zu verbreiten?

Diese Art von Doppelmoral spottet jeder Beschreibung, der Anstand deines Jemand geht noch nicht mal bis vor die Haustür!

( :frowning: :frowning:

Ima

Moin Tom,

sag Deinem Bekannten er soll mal ein Museum anrufen und fragen ob die Interesse haben.

Ein verbotenes Buch gewinnbringend zu verkaufen ist m.E. strafbar. Davon abgesehen ist es moralisch mehr als verwerflich dieses zu tun.

Rolf

Lies die Scheiße - und wirf sie weg
Meine Güte!

Lies den Mist doch mal, und du wirst zwei Dinge feststellen: Erstens, was für eine Scheiße in „Mein Kampf“ steht - und zweitens, wie verquast der Stil ist. Meiner Einschätzung nach wirst du ohnehin über die ersten 50 Seiten nicht hinauskommen.

Und dann: Ab den den Müllcontainer damit.

In der rechten Szene wirst du vermutlich sowieso keine Chance haben, dafür viel Geld zu erzielen. Das Ding hat doch jedes Paar bei der Trauung gekriegt. Und die Glatzen haben sowieso alle eins.

Gruß
Will

zweitens, wie verquast der Stil ist. Meiner Einschätzung nach
wirst du ohnehin über die ersten 50 Seiten nicht hinauskommen.

Ich habe es damals im Rahmen einer Geschichtsarbeit bis S. 80 geschafft und bin dann lieber auf Sekundärliteratur umgestiegen.
Sehr schwer zu lesen.

Das Ding privat zu verkaufen ist schwierig, da es eigentlich keiner haben will, und die die es haben möchten schon haben.

Die Urheberrechte hat i.ü. die Bayerische Staatsregierung.

2 Like

… es ist wirklich einfach, sich das Wort 'Moralapostel’auf die Fahne zu schreiben, wenn man finaziell gut da steht.
Menschen, wie dieser Jemand (er ist Bauhelfer), sehen nicht unbedingt die Verbreitung verfassungsfeindlichen Materials im Vordergrund. Vielmehr sieht er die Möglichkeit durch den Verkauf einer Rarität (insofern es eine ist) ein bißchen Geld zu bekommen. Und zwar unabhängig vom Inhalt.
Dieser Inhalt ist, ich habe es mittlerweile quergelesen, untertrieben ausgedrückt, gequirlte Sch…
Dazu merke ich an, daß ich alle extremen Ausrichtungen (links wie rechts) ziemlich überlüssig finde.
Wenn Du im Archiv ein wenig suchst, stellst Du fest, daß kein Problem zu sein scheint, dieses Buch als Nachdruck zu lesen.
Wer also wirklich darauf brennt sich diesem Müll auszusetzen, der hat alle Möglichkeiten.
Bei dem Buch meines Bekannten handelt es sich aber um ein Original. Und als solches beabsichtigt er es zu verkaufen.
Der Einwand es im www vom Verkauf auszuschliessen kam von mir, da www kein Verkaufsportal darstellt.

Wie sagst Du so schön auf Deiner VK?
Ach ja, Leben und leben lassen.

In diesem Sinne

Gruß

Tom

Vielmehr sieht er die Möglichkeit durch den
Verkauf einer Rarität (insofern es eine ist) ein bißchen Geld
zu bekommen. Und zwar unabhängig vom Inhalt.

So ähnlich müssen wohl auch Menschen denken, die Hanf und ähnl. anbauen: Pers. Profit im Vordergrund ohne Rücksicht auf die gesellschaftlichen Verluste.

Taurus

1 Like

Vielmehr sieht er die Möglichkeit durch den
Verkauf einer Rarität (insofern es eine ist) ein bißchen Geld
zu bekommen. Und zwar unabhängig vom Inhalt.

So ähnlich müssen wohl auch Menschen denken, die Hanf und
ähnl. anbauen: Pers. Profit im Vordergrund ohne Rücksicht auf
die gesellschaftlichen Verluste.

so denkt JEDER händler. ein händler, der sich gedanken um die (gesellschaftlichen) konsequenzen seines handelns macht, wird schnell pleite gehen.

gruß

michael

ps:
hanf is übrigens eine sehr verkannte pflanze. aus ihr lassen sich nicht nur tüten zum rauchen machen, sondern auch zum einkaufen. und noch einiges mehr.

1 Like

Ich sehe es anders!

… es ist wirklich einfach, sich das Wort 'Moralapostel’auf
die Fahne zu schreiben, wenn man finaziell gut da steht.

Sorry, in meiner VK steht Architekt, nicht dass ich finanziell gut dastehe. Ich denke da bist du nicht mehr ganz auf dem laufenden, meine Berufsgruppe gehört heute keineswegs mehr zu den „Besserverdienenden“. Für meinen persönlichen Fall lies die VK nochmal ganz genau. So viel dazu.

Menschen, wie dieser Jemand (er ist Bauhelfer), sehen nicht
unbedingt die Verbreitung verfassungsfeindlichen Materials im
Vordergrund.

Vielmehr sieht er die Möglichkeit durch den

Verkauf einer Rarität (insofern es eine ist) ein bißchen Geld
zu bekommen.

Da gebe ich dir recht, diese Einstellung ist nicht ungewöhnlich und auch ein wenig zu verstehen. Aber…

Und zwar unabhängig vom Inhalt.

Dieser Inhalt ist, ich habe es mittlerweile quergelesen,
untertrieben ausgedrückt, gequirlte Sch…
Dazu merke ich an, daß ich alle extremen Ausrichtungen (links
wie rechts) ziemlich überlüssig finde.

…willst du wirklich mitverantwortlich sein diese gequirlte Sch… zu verbreiten?

Wenn Du im Archiv ein wenig suchst, stellst Du fest, daß kein
Problem zu sein scheint, dieses Buch als Nachdruck zu lesen.
Wer also wirklich darauf brennt sich diesem Müll auszusetzen,
der hat alle Möglichkeiten.

Das hatte ich stillschweigend vorausgesetzt, gerade das Internet ist da eine hervorragende Plattform. Für mich ist aber nicht entscheidend, wie schwer oder leicht man an verfassungswidriges Material kommt, sondern ob ich mich daran beteilige dieses zu verbreiten.
Das macht einfach den Unterschied. Gerade der Inhalt macht den Unterschied. Da fängt es an spannend zu werden mit der Moral. Wie weit geht sie, wenn es ums Geld geht? Wie können Werte gedehnt, ausgelegt, zu recht gebogen werden?

Bei dem Buch meines Bekannten handelt es sich aber um ein
Original. Und als solches beabsichtigt er es zu verkaufen.
Der Einwand es im www vom Verkauf auszuschliessen kam von mir,
da www kein Verkaufsportal darstellt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Buch wirklich viel Geld einbringt, grade gibt es im Brett Geschichte einen sehr interessanten Artikel zum Thema noch vorhandene Nazisymbole.

Die Idee das Buch einem Museum anzubieten gefällt mir. Auf diese Weise kann dein Jemand vielleicht ein paar Mark verdienen und dabei halbwegs sicher sein das „Werk“ in fachkundige Hände zu geben. Da drängt sich mir der Gedanke auf… was würde passieren, wenn der Staat verfassungsfeindliches Material bei Abgabe richtig gut vergüten würde…?

Wie sagst Du so schön auf Deiner VK?
Ach ja, Leben und leben lassen.

Sicher! Du hattest nach Meinungen gefragt. Von mir hast du eine bekommen, viele hatten brav abgefragt aber keine Stellung bezogen.
Wir können gerne eine Diskussion lostreten, was wegschauen bewirkt.

Ich hoffe ihr denkt noch mal intensiv nach und bitte sehr darum den Ausgang des „Unternehmens“ mitgeteilt zu bekommen,
vielleicht ist das Buch schon verkauft? Kann mir vorstellen, dass es schon diverse Mailanfragen gab…

Nix für ungut,
Gruß
Ima

Danke an Taurus und Michael o.T.

-)

Ein Buch, welches wohl verboten ist, von dem sich der Jemand
disdanziert, das ausdrücklich nicht der www-Gemeinde verkauft
werden soll und und und. Ich fasse es einfach nicht!

Nur mal so nebenbei gefragt; wo steht eigentlich, dass das Buch verboten ist?
Und was heisst in dem Zusammenhang verboten?
Darf ich es nicht haben, nicht kaufen, nicht verkaufen, nicht darüber sprechen, nicht kritisch damit umgehen?
Fragen über Fragen zu einem Verbot, das hier wohl alle als selbstverständlich voraussetzen…

gruß

Die Idee das Buch einem Museum anzubieten gefällt mir. Auf
diese Weise kann dein Jemand vielleicht ein paar Mark
verdienen und dabei halbwegs sicher sein das „Werk“ in
fachkundige Hände zu geben. Da drängt sich mir der Gedanke
auf… was würde passieren, wenn der Staat
verfassungsfeindliches Material bei Abgabe richtig gut
vergüten würde…?

Nette Idee. Würde aber mit Sicherheit am nicht vorhandenen Budget scheitern.

Wir können gerne eine Diskussion lostreten, was wegschauen
bewirkt.

Bitte nicht. Mir reichen die Diskussionen in den Medien voll und
ganz.

Ich hoffe ihr denkt noch mal intensiv nach und bitte sehr
darum den Ausgang des „Unternehmens“ mitgeteilt zu bekommen,
vielleicht ist das Buch schon verkauft? Kann mir vorstellen,
dass es schon diverse Mailanfragen gab…

Nun, ganz ehrlich, nicht eine einzige. Ist, glaub’ ich, auch gut so. Irgendeiner sagte, man sollte es besser wegschmeissen.
Diesen Rat werde ich weitergeben. Das vermeidet Ärger!

Nix für ungut,

Ebenso

Gruß
Ima

Gruß

Tom

verboten?
hab mir die ganze diskusion mal angeschaut, aber noch keine genaue antwort gefunden ob dieses buch den nun wirklich verboten ist?
hat mal nicht franzi v. a. erzählt das sie es gelesen hat (oder sogar gut fand)… ich weiss noch das es damals eine ziemlich lange diskusion in der presse gab. war es nur einfach weil sie es gelesen hat oder weil es verboten war? keine ahnung mehr…
vieleicht könnte ja da erstmal jemand etwas licht ins dunkle bringen???
auserdem glaube ich mich daran erinnern zu können eine reportage über einen kabaretisten (türke) gesehen zu haben der in seiner ganzen show nur aus mein kampf vorliesst, aber durch gestik und betonung alles ins lächerliche zieht… wie kann das sein wenn das buch verboten ist.

ich meinerseits jedenfalls würde es mir nicht kaufen oder explizit danach suchen, aber wenn ich irgendwann mal drüberstosen sollte werde ich es allein aus neugier mit sicherheit lesen (oder zumindest anlesen).

die Frage habe ich mir auch schon gestellt…
und war schon kurz beim Verfassungsschutz im Netz. Leider bisher ohne konkreten Erfolg. Welche Rechtsextremen Vereinigungen verboten sind weiss ich jetzt, Buchlisten o.ä. habe ich noch nicht gefunden.

Vielleicht können andere weiterhelfen?

Gruß Ima

MOD: dazu meine Recherche-Ergebnisse
Dazu (davon ausgehend, dass es auch „Mein Kampf“ ist):

** Quelle: http://www.damaschke.de/marginal/1998/anfrage.htm **

Anfrage des Journalisten Dr. Giesbert Damaschke zur Rechtslage bei „Mein Kampf“ beim Bayeiyschen Staatsministerium der Finanzen - verfasst durch
Bernd Schreiber
Pressesprecher des
Bayerischen Staatsministeriums
der Finanzen

Frage 1: Stimmt die Darstellung wegen Copyright? Und wenn ja: Wie lange gilt das Copyright?

Antwort: Zur Rechtslage bei „Mein Kampf“ kann folgendes gesagt werden:
Der Freistaat Bayern wurde nach dem 2. Weltkrieg im Rahmen von Maßnahmen der alliierten Entnazifizierung Inhaber der Urheber-und Verlagsrechte an Hitlers Buch „Mein Kampf“. Im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt war der Freistaat Bayern seither stets bemüht, Nachdrucke von „Mein Kampf“ und die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts im In- und Ausland zu verhindern.
Gegen unveränderte Nachdrucke von „Mein Kampf“ geht der Freistaat Bayern mit allen rechtlichen Mitteln vor. Dabei ist das Ziel des urheberrechtlichen und (soweit im Ausland entsprechende Straftatbestände bestehen) strafrechtlichen Einschreitens stets die Unterlassung der Publikation von „Mein Kampf“ sowie die Vernichtung bereits auf den Markt geworfener Raubkopien.
Die Schutzdauer des Urheberrechts beträgt in Deutschland und den Staaten der Europäischen Union 70 Jahre nach dem Tod des Autors; im Fall von „Mein Kampf“ läuft die urheberrechtliche Schutzfrist also am 31.12.2015 aus. In einigen Signatarstaaten der Revidierten Berner Übereinkunft (RBÜ), dem wichtigsten multilateralen Staatsvertrag auf dem Gebiet des Urheberrechts, gilt hingegen nur die Mindestschutzdauer des Art. 7 Abs. 1 RBÜ von 50 Jahren post mortem auctoris.

Frage 2: Wenn ja: Erstreckt sich das Nutzungsrecht auch auf den Verkauf der Ausgaben aus der Zeit vor 1945? Ist also z.B. der antiquarische Verkauf alter Ausgaben strafbar? Ist gar der Besitz von „Mein Kampf“ strafbar?

Antwort: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1979 (Urt. v. 25. Juli 1979 – 3 StR 182/79 (S); BGHSt 29, 73 ff.) erfüllt das öffentliche Anbieten einzelner alter Stücke von Hitlers „Mein Kampf“ nicht den Tatbestand des § 86 I Nr. 4, II StGB, da es sich bei dem Buch „um eine vorkonstitutionelle Schrift handelt, aus deren unverändertem Inhalt sich eine Zielrichtung gegen die in der Bundesrepublik Deutschland erst später verwirklichte freiheitliche demokratische Grundordnung noch nicht ergeben konnte.“(BGHSt 29, 73, 75). Hingegen ist der Straftatbestand des § 86 StGB erfüllt, wenn eine Altausgabe oder ein unveränderter Neudruck durch ein Vorwort, durch andere Ergänzungen oder Zusätze in der Weise aktualisiert wird, daß nunmehr aus ihrem Inhalt selbst die Zielrichtung gegen die Verfassung der Bundesrepublik hervorgeht. Das kann auch etwa durch eine entsprechende Umschlaghülle oder Zusammenstellung alter Texte geschehen (BGHSt 29, 73, 78 m.w.N.).
In derselben BGH-Entscheidung wird ausgeführt, daß der antiquarische Handel mit einem einzelnen in der NS-Zeit gedruckten Buch auch dann, wenn auf einem solchen Buch das Hakenkreuz als dessen ursprünglicher Bestandteil vorhanden ist und daher mit diesem zusammen im Rahmen einer üblichen Verkaufspräsentation gezeigt wird, nicht gegen § 86a StGB verstößt (BGHSt 29, 73, 84). Vieles wird jedoch in diesem Bereich von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der „Art der Verkaufspräsentation“, abhängen.
Der bloße Besitz von „Mein Kampf“ ist grundsätzlich nicht strafbar.

Frage 3: Ich kenne den Text nur in Auszügen aus verschiedenen wissenschaftlichen Analysen, glaube aber, daß „Mein Kampf“ auch ohne bayerisches Copyright wegen Volksverhetzung oder ähnliches verboten werden würde – stimmt das?

Antwort: Ein inhaltlich unveränderter Neudruck von „Mein Kampf“ kann – abgesehen von einer Urheberrechtsverletzung – insbesondere einen Verstoß gegen die Straftatbestände der §§ 86 (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 130 (Volksverhetzung) StGB darstellen.

MOD PS: dazu meine eigene Meinung
(soll ja keiner sagen, Mods haben keine :wink:)

Verbote sind sinnlos, das hat die Geschichte seit je her gezeigt - seit Internet ist das Ganze sowieso quark - dann bestellt oder liest mans im Ausland, wos nicht verboten ist - so oft geht der Zoll an Buchsendungen nicht ran und auch dann ists mehr als fraglich, wie man gegen einen Nachdruck von den Fidschi Inseln (oder sonstwo) rechtlich vorgehen soll.
Demokratie heisst vor allem kritische Auseinandersetzung, nicht unter den Tisch kehren - das wird man in Deutschland aber wohl nie begreifen. Das Buch ist inhaltlich schwer, aber zeigt zumindest auszugsweise durchaus die Möglickeit, die damaligen Gedanken zumindest ansatzweise nachvollziehen zu können bzw. sich ein Bild über Hitlers Weltbild zu schaffen. Die Tatsache, dass das Buch selbst zu damaliger Zeit nicht sonderlich begehrt war, spricht da auch eine klare Sprache - irgendwie ist das Buch wohl bei den Anhängern dieses Gedankenguts eher „Kult“ - weniger Philosophie.

Auszüge inbesondere zu dokumentarischen oder pädagogischen Zwecken sind durchaus „verbreitet“ und werden auch seitens der Bayr. Regierung genehmigt

Dirk
weitrechtsentferntaberumweitrechtsenferntseinzukönnenmussmanauchwissenwoundwasrechtsueberhauptist

1 Like

Hallo Tom!
Vielleicht ein Tip:
Kenne jemanden, der dieses Buch vor einigen Jahren in Österreich in einem Antiquariat ohne Probleme verkauft hat.
Liebe Grüße Susanna aus Wien

Danke Susanna (toller Name übrigens) owT

Danke für die Recherche owT

)

Nachdruck gesucht?
Hallo,

in Mexico wird „Mi lucha“ von „Adolfo Hitler“ seit Jahrzehnten überall öffentlich verkauft.

Hat der Freistataat Bayern das nicht bemerkt? :wink:

Damit er nicht bei mir anrufen muss: Erschienen ist es in den „Ediciones modernas“.

Woran man sieht, was in anderen Länder so modern ist. :wink:

Gruß
Lothar