Ich unterliege der Schwerbehinderten-Vertrauensreg

Ich unterliege der Vertrauensschutzregelung (Schwerbehindert 50% vor 2000 bewilligt geboren 21.03.50)
Meine Frage: Ich möchte jetzt über einen Aufhebungsvertrag aus meiner Firma ausscheiden,bekomme ich nach dem Ausscheiden noch Arbeislosengeld.

…aber nicht der Befreiung von FAQ:1129
:wink: