… und möchte gerne einen DJ buchen, der von Berlin nach London gezogen ist. Er kann aber keine deutschen Rechnungen mehr schreiben. Was ist mit seiner englischen Rechnung zu beachten bzw. wohin muss er Geld abführen bzw. wo muss er das melden?
Hallo…
leider kann ich dir das nicht beantworten, Sorry!
Gruß
Frank
Hi
stellt sich doch erstmal die Situation „nach London gezogen“, heißt das, dass er seine unternehmerische Tätigkeit aus London ausüber und mit dieser Tätigkeit bei den britischen Finanzbehörden gemeldet ist?
Es ist so, dass je nach Rechtsform der Tätigkeit wichtig ist zu wissen, wer wofür eine Rechnung schreibt.
Gehen wir von einem einfachen Fall aus: Der DJ ist Engländer, lebt in England und ist bei seinen Steuerbehörden als tätiger Künstler (Freier Beruf) eingetragen und ist von der Nationalität her auch noch Engländer. => Dann erstellt er bei Erbringen einer Export leistung (je nach lokalen Gesetzen des Landes) eine MWST freie Leistung muss dies aber explizit nennen und den Grund angeben.
Bei Leistungserbringung im Ausland (also in D) wird es etwas schwieriger: Der freiberufler ist i.d.R. am Meldewohnsitz steuerpflichtig für sein welteinkommen => weiterhin englische Rechnung ohner MWST an den Deutschen Abnehmer. Unterhält aber ein Freiberufler eine „feste Einrichtung“ (Zweitwohnsitz, oder angemietetes Studio (z.b. für 3 Monate) dann gelten die EInkünfte der festen Einrichtung zugerechnet und sind in Deutschland steuerpflichtig => und damit MWST Pflichtig.
Ergo: Die Frage ist nicht einfach zu beantworten und da muss man dann das Doppelbesteuerungsabkommen Engladn Deutschland auch noch im Detail kennen.
Insofern sind meine Aussagen nur „indizien“ aber keinesfalls richtig und wahr => der DJ muss seinen Steuerberater fragen, wie er es richtig macht.
gruß und viel Spaß auf der Party
Sorry,damit kenne ich mich leider nicht aus!
Hallo oder Hi,
Hat er ein Gewerbe?
Dann kann er Rechnungen in deutscher Sprache oder sonstiger ausstellen.
Der Leistungsort ist abhängig und insbesondere, welche Kategorie UK-Gewerbe er unterhält oder nicht.
Frage ihn mal nach seiner VAT-Registration Number.
Hat er eine, so ist er ein ordentlicher Gewerbetreibender. Kannst die Nummer mit allen Detailangaben auch selbst prüfen über das B-Amt in Saarlouis.
In der Handelsrechnung wird gegenseitig die UID-Nummer angegeben, weil z. B. bei Warenverkehr das für die ZM monatlich erforderlich ist.
In seinem Angebot hat er in der Regel alle Aspekte aufgeführt, oder?
Cheers,
Hallo,
sorry, dass ich nicht geantwortet habe, ich hatte jetzt ein paar Tage lang kein Internet.
Allerdings sind Leistungen von ausländischen Unternehmern auch ein spezielles Feld, wo ich mich auch erst reinlesen müsste, weil ich das aktuell bei meinen Mandanten nicht habe.
Ich hoffe, jemand anders hat bereits eine kompetente Antwort gegeben.
VG Shelly
sorry, daß ich mich jetzt erst melde.
Zu dieser Frage kann ich leider keine Aussage treffen.
mfg
D. Rodatos
Liebes Plasmamonster,
Der DJ ist demnach Englaender und hat seine Leistungen in England zu versteuern. Ab 60.000 GBP Einkommen/jaehrlich muss er auch zusaetzlich VAT (vergleichbar unserer Mehrwertsteuer) von 19,5% an Dich berechnen, was Du auch bezahlen musst. Er muss dann aber seine VAT-ID-No. auf die Rechnung schreiben, damit Du das korrekt beim FA Saarbruecken angeben kannst (falls Du selbst Unternehmer bist). Liegt er drunter, kann er netto berechnen. Seine Einkommensgrenze zu pruefen, ist aber nicht Deine Aufgabe, das muss er selbst wissen.
Gruss
Bernhard