… 2 Monate Elternezeit hat 31.03 Wann kann sie schnellstmöglich kündigen wenn AN Aufhebungsvertrag nicht zustimmt? 3 Monate Kündigungsfrist laut Sonderkündigungsrecht ist ja nicht mehr Zeit!
Ich verstehe die Frage nicht.
… 2 Monate Elternezeit hat 31.03 Wann kann sie
schnellstmöglich kündigen wenn AN Aufhebungsvertrag nicht
zustimmt? 3 Monate Kündigungsfrist laut Sonderkündigungsrecht
ist ja nicht mehr Zeit!
Haben Sie im Arbeitsvertrag nachgeschaut? Dort ist ev. eine kürzere Kündigungsmöglichkeit vorgesehen. Außerdem: Warum wollen Sie kündigen, es gibt doch Schutzfristen, bei Krankheit eine AU-Bescheinigung usw.
… 2 Monate Elternezeit hat 31.03 Wann kann sie
schnellstmöglich kündigen wenn AN Aufhebungsvertrag nicht
zustimmt? 3 Monate Kündigungsfrist laut Sonderkündigungsrecht
ist ja nicht mehr Zeit!
Hallo,
um was genau geht es in Ihrer Frage? Endet die Elternzeit am 31.3.2013? Wer kündigt - der Arbeitnehmer? Dann § 19 BEEG: 3 Monate zum Ende der Elternzeit. Der Arbeitgeber? Er kann nur dann nach den in Frage kommenden Kündigungsfristen (Arbeitvertrag, Tarifvertrag, Gesetz) kündigen, wenn die Elternzeit abgelaufen ist. Beispiel: Kündigungsschreiben wird am 01.04. bei einem Ablauf der Elternzeit am 31.03.2013 zugestellt (übergeben).
VG
… 2 Monate Elternezeit hat 31.03 Wann kann sie
schnellstmöglich kündigen wenn AN Aufhebungsvertrag nicht
zustimmt? 3 Monate Kündigungsfrist laut Sonderkündigungsrecht
ist ja nicht mehr Zeit!
Meine Elternzeit endet am 31.03.13 Ich möchte meinen AV kündigen. Die FRage: Kann ich zum 31.03. kündigen, obwohl ich laut §19 BEEG 3 Monate Künigugsfrist habe? Kann ich eventuell zum 28.02.13 künigen? Kündigungsfrist laut AV = gesetzlich d.h. 4 Wochen zum Monatende.
Ich will so schnell wie möglich aus AV raus weil ich neuen Job habe.
Danke
Meine Elternzeit endet am 31.03.13 Ich möchte meinen AV kündigen. Die FRage: Kann ich zum 31.03. kündigen, obwohl ich laut §19 BEEG 3 Monate Künigugsfrist habe? Kann ich eventuell zum 28.02.13 künigen? Kündigungsfrist laut AV = gesetzlich d.h. 4 Wochen zum Monatende.
Ich will so schnell wie möglich aus AV raus weil ich neuen Job habe.
Danke.
Meine Elternzeit endet am 31.03.13 Ich möchte meinen AV kündigen. Die FRage: Kann ich zum 31.03. kündigen, obwohl ich laut §19 BEEG 3 Monate Künigugsfrist habe? Kann ich eventuell zum 28.02.13 künigen? Kündigungsfrist laut AV = gesetzlich d.h. 4 Wochen zum Monatende.
Ich will so schnell wie möglich aus AV raus weil ich neuen Job habe.
Danke…
Hallo,
§ 19 BEEG ist eindeutig: 3 Monate zum Ende der Elternzeit. Empfehle, sofort an den Arbeitgeber heranzutreten und um eine einvernehmliche Arbeitsvertragsaufhebung zu bitten, wenn Sie eine neue Stelle haben. Sollte er sich nicht darauf einlassen und Ihr neuer Arbeitgeber auf dem mit Ihnen vereinbaten Vertragsbeginn bestehen, müssen Sie gleichwohl sofort kündigen (zum nächst zulässigen Termin). Ich habe schon einmal gehört, dass es in einem vergleichbaren Fall dann wie folgt weiter ging: Das Arbeitsverhältnis endete nicht frsitgerecht, sondern mit Ablauf des 31.03. allein dadurch, dass bei dem neuen Arbeitgeber ab 01.04.2013 gearbeitet wurde. Der alte Arbeitgeber kann jetzt prüfen, ob er gegen den vertragsuntreuen Arbeitnehmer Ansprüche geltend machen kann. Welche? Er kann nicht die Weiterarbeit einfordern. Er kann überlegen, ob er Schadensersatzansprüche geltend machen will. Dann muss aber zunächst überhaupt ein Schaden im Rechtssinne eingetreten sein. Welcher denn? Anzeigenkosten für die Neubesetzung Ihrer Stelle? Die hat er ohnehin? Tätigkeiten, die nur Sie im letzten Monat Ihrer Tätigkeit verrichten können und wenn sie das nicht tun, tritt ein Schadensfallein? Was ist, wenn Sie in diesem Fall krank werden? Dann können Sie auch nicht arbeiten. Wie gesagt, das alles ist im Arbeitnehmerbereich bekannt, entzieht sich aber einer juristischen Empfehlung.
Viel Erfolg!
FKR
Hallo Mamamia80,
für eine Einschätzung brauche ich mehr Informationen. Mein Verständnis ist, dass Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt Ihr Arbeitsverhältnis kündigen möchten.
- Handelt es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis?
- Was ist zur Kündigung im Vertrag geregelt?
- Welches Sonderkündigungsrecht wurde im Rahmen der Elternzeit eingeräumt?
Im Zweifel kündigen Sie Ihr Arbeitsverhältnis noch vor dem 31.01. schriftlich „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ - dann versäumen Sie nicht noch einen weiteren Monat.
Viele Grüße
tinastar
Hallo,
ich kann leider nichts sagen, weil der Sachverhalt nicht eindeutig ist. Normalerweise in Aufhebusvertrag steht auch die Zeitpunkt der Kündigug
Gruß
Marinel
… 2 Monate Elternezeit hat 31.03 Wann kann sie
schnellstmöglich kündigen wenn AN Aufhebungsvertrag nicht
zustimmt? 3 Monate Kündigungsfrist laut Sonderkündigungsrecht
ist ja nicht mehr Zeit!
Die Kündigungsfrist lt. Arbeitsvertrag gem. BGB ist ja in Ordnung. Aber für Elternzeit gilt das Bundeselterngeldgesetz:
"§ 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen."
Eine Abweichung ist nicht per Kündigung, sondern nur per Aufhebungsvertrag möglich. Dafür gibt es keine Frist.
Es gilt die (kürzere) Kündigungsfrist des Arbeitsvertrages.
Gruß
Martin