Ich verstehe §25 aus dem Vereinsrecht nicht

Hallo,
Der §25 lautet:

Ohne die Ausnahme besagt der §: die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird durch die Satzung bestimmt. Wenn sie aber NICHT auf den nachfolgenden Vorschriften beruht (also §§26, 27, 28 ,…isw), wird sie NICHT durch die Satzung bestimmt. Wodurch denn?

Bei einen rechtsfähigen, existierenden e.V. berücksichtigt die Satzung inhaltlich die auf §25 folgenden Vorschriften. Nach §25 wäre das aber nicht zulässig, oder ist das anders zu verstehen?

Gruß
Pauli

Nein, es heißt „soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht“.

Ein Verein hat eine Verfassung. Diese Verfassung beruht auf den „nachfolgenden Vorschriften“ sowie auf der Vereinssatzung. Das „soweit sie nicht…“ besagt, dass diese „nachfolgenden Vorschriften“ Vorrang vor der Vereinssatzung haben.

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Die Verfassung als Grundordnung enthält die Grundentscheidungen, die das Vereinsleben bestimmen.

  • Obere Ebene: Zwingende Vorschriften des Gesetzes, die nicht nach § 40 BGB nachgiebig sind, außerdem §§ 26 Abs. 1 S. 1; 39 BGB sowie der (allerdings ungeschriebene) Gleichbehandlungsgrundsatz.
  • Mittlere Ebene: Satzung
  • Untere Ebene: dispositives Gesetzesrecht, soweit keine Satzung etwas anderes regelt.

Servus,

hier:

hast Du ein -e vergessen.

Wenn Du zum Schmitt gegangen wärst statt zum Schmittchen und das VereinsG in seiner aktuell gültigen Fassung angeschaut hättest, hättest Du dort lesen können:

§§ 22 bis 29 (weggefallen)

So einfach ist das.

Schöne Grüße

MM

Sorry @Aprilfisch ,

auch ich hatte zuerst gestutzt, aber aus dem Zusammenhang und nach Vergleich des Zitats war dann ja nicht nur mir klar, daß es um § 25 BGB geht:

§ 25 BGB - Einzelnorm

@pauli_441 : Bei juristischen Fragen reicht der Paragraph nicht aus, es sollte auch immer das Gesetz dazu geschrieben werden.

&tschüß

Wolfgang

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Servus,

ja, das leuchtet ein - wer sich hier herum mit einer Frage beschäftigt, sollte schon wissen, wie sie - von hinten durch die Brust ins Auge - gemeint sein könnte.

(ist jetzt keine Kritik an Deiner Replik, sondern eher an der Fragestellung. Aber es stimmt schon - wenn ich hier frage, wie ich irgendwas mit excel bearbeiten kann, sollte ich den Unterschied zwischen Software, Anwendung und Äpperäbäbäpp schon auch kennen - tu ich aber nicht…)

Schöne Grüße

MM