Ich verstehe §25 aus dem Vereinsrecht nicht

Hallo,
Der §25 lautet:

Ohne die Ausnahme besagt der §: die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird durch die Satzung bestimmt. Wenn sie aber NICHT auf den nachfolgenden Vorschriften beruht (also §§26, 27, 28 ,…isw), wird sie NICHT durch die Satzung bestimmt. Wodurch denn?

Bei einen rechtsfähigen, existierenden e.V. berücksichtigt die Satzung inhaltlich die auf §25 folgenden Vorschriften. Nach §25 wäre das aber nicht zulässig, oder ist das anders zu verstehen?

Gruß
Pauli

Nein, es heißt „soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht“.

Ein Verein hat eine Verfassung. Diese Verfassung beruht auf den „nachfolgenden Vorschriften“ sowie auf der Vereinssatzung. Das „soweit sie nicht…“ besagt, dass diese „nachfolgenden Vorschriften“ Vorrang vor der Vereinssatzung haben.

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