Hallo, ich habe eine Frage.
Ich will meine Wohnung kündigen und bin mir über einen Passus im Mietvertrag nicht ganz im klaren:
Beide Parteien vereinbaren, dass eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses frühestens zum 01.11.2011 mit gesetzlicher Frist erklärt werden kann. Ein solcher Verzicht kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss des Vertrages mit der Möglichkeit der Kündigung zum Ablauf dieses Zeitraumes erfolgen.
Wir haben nun den 10.10.2011 - meine Frage ist, wann kann ich kündigen?
Liebe Grüße
Mati
Hi
ganz einfach jetzt sofort kannst du kündigen, denn deine Willenserklärung beinnt dannn erst am 01.11. zu laufen. Das bedeutet das deine Kündigungsfrist als Mieter eben 3 Monate beträgt somit ist bei dir zum 31.1.2012 das Mietverhältnis beendet.
Zudem wären alle anderen Abmachungen welche diech als Mieter benachteiligen so wie wenn diese nie erklärt würden. Es sei denn du hast einen festen Zeitvertrag unterschrieben. Dieser jedoch darf insgesamt auch nicht länger als 5 Jahre in einem Stück laufen. sonst sagt der Gesetzgeber bist du benachteilt, da du dich als Mieter und somit nichtsorechtauskennend benachteiligt wirst.
Klar?
Gruß Peter
Sie können nach neuerer Mietrechtsprechung in diesem manst fristgerecht zum 31.1.2012 kündigen. Sie hätten folglich auch bereits im August zum 30.11.2011 kündigen dürfen. Der Termin 01.11.2011 gilt nicht als Kündigungssperrfrist, wie dies vor der Änderung der Mietrechtslage der Fall war…
Hallo, na wie es da steht. Sie können jetzt, zum nächst möglichen Termin, kündigen. Kündigungsfrist ist für den Mieter 3 Monate. Sie können dann zum Ende des übernächsten Monat ausziehen.