Ich versuchs mal hier

Halo Zusammen !

Da mir im Existenzgründer-Forum keiner antwortet, versuche ich es mal hier (sorry, falls das hier OffTopic sein sollte):

Kann mir einer den Unterschied zwischen einem Handelsvertreter nach §84 HGB ff. und einem Makler nach §93 HGB sowie 652 BGB ff. erklären ?

Es geht jeweils um den Bereich Finanzdienstleistungen, also Bausparverträge, Investmentfonds und Sach- sowie Personenversicherungen, das ganze Paket halt. Welche der genannten Formen eignet sich besser für den Aufbau eines zweiten Standbeines (vorerst neben dem Job) ? Gibt es überhaupt Vor- oder Nachteile beider Modelle ?

Die Kosten sind ja in etwa dieselben (Vermögensschaden-Haftpflicht, Erlaubnis 34c GewO etc…)

Gruß, Kristian

Hi,

Kann mir einer den Unterschied zwischen einem Handelsvertreter
nach §84 HGB ff. und einem Makler nach §93 HGB sowie 652 BGB
ff. erklären ?

vergleiche den ersten Satz der beiden HGB-Paragraphen, dann solltest Du den wesentlichen Unterschied erkennen.

Gruß,
Christian

Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann arbeitet der Handelsvertreter §84 HGB meist für EIN Unternehmen, und versucht, dessen Produkte an den Mann zu bringen, während der Makler nach §93 HGB vielmehr im Auftrag seines Kunden die besten Produkte aus vielen Anbietern heraussucht und vergleicht, also auch mit mehreren Instituten bzw. Versicherungen zusammenarbeitet ?!

In dem Fall wäre letzteres wohl mein Ding, da ich das Ganze sowieso erstmal in Verbindung mit einem sog. Maklerpool aufziehen würde, und an diesen sind ja im Normalfall viele Versicherungsunternehmen und Fondsgesellschaften angeschlossen.

Gruß, Kris

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