Ich war bis 11/2009 Selbstständig tätig,habe

… dafür aber keine Förderung vom Staat bekommen.Habe dann mein Gewerbe abgemeldet und war als Angestellter tätig.Nun möchte ich mich wieder Selbstständig machen.Habe ich einen Anspruch auf den Gründungszuschuss ???

Hallo
Wenn Sie wieder lange genug Arbeitnehmer waren um wieder ALG I zu erhalten, und noch 90 Tage Restanspruch ALG I haben, können Sie auch nochmal gründungszuschuß erhalten.
Weitere infos unter www.kreuzer-michael.de

Schöne grüssse aus dem Maintal