Ich war bis zum August 2010 von der GEZ durch

… ALGII befreit. Nun bin ich ab 1. 9. 2010 zusammen mit meinem Freund gezogen und telefonisch meine GEZ abgemeldet. Eine schriftliche Abmeldung folgte, leider nur mit der normalen Post, daher habe ich keinen Nachweiss, was die GEZ natürlich ausnutzt. Ich habe mich aber umgemeldet. Reicht dies als Beweislage nicht? Schliesslich bezahlen wir die GEZ Gebühren weiter hin, nun möchte die GEZ aber doppelt kassieren und das sehe ich nicht ein. Ich habe schriftlichen Kontakt mit der GEZ und die haben über meine Lage Bescheid gewusst und dies schamlos ausgenutzt und sie wollten, dass sich die Summe bedeutend erhöht. Nun sind es über 300 Euro, die ich zahlen sollte. Meine Frage: ich möchte es so weit kommen lassen, dass der Vollstreckbeamte kommt, bei mir ist nichts zu holen. Ich lebe mit meinem Freund zusammen, daher bekomme ich ALGII nicht mehr, ich lebe so zu sagen nur vom Kindergeld in der Höhe etwa 1000 Euro. Was kann alles auf mich zukommen? Kann ich mich mit GEZ irgendwie einigen denn für mich ist es eine ABzocke auch wenn rechtlich vielleicht korrekt aber moralisch unter einer ***!!!

Hallo irgendwie kann ich mir die 300 Euro nicht erklären, klingt nach nicht richtig ab- oder umgemeldet.
oder auf versch. Post der GEZ nicht reagiert.

Wenn dein Freund kein ALG II bekommt und du somit auf seine Kosten mitlebst, könnt ihr ja einen Antrag auf Befreiung stellen.

die Frage selbst kann ich nur beantworten, wenn ich weiß wie die 300 Euro entstanden sind.

Gruß Barbara Natzschka

Hallo, ich danke Ihnen für die prompte Antwort. Ich versuche es zu erklären. Also die 300 Euro sind nach und nach entstanden, und zwar vom September 2010. Bis dort hin habe ich die ALGII bezogen. Ich bin umgezogen und habe in meine Wohngegend die ALGII neu beantragt, was allerdings abgelehnt würde, wegen nicht geringen Einkommen von meinem Freund.
Die GEZ Gebühren liefen weiter. Wie ich bereit erwähnt habe, ich habe sie schriftlich abgemeldet und mit der normalen Post verschickt. Die GEZ habe ich mehrmals angeschrieben um den Sachverhalt zu klären und sie wollten das überprüfen, die GEZ liefen weiter hin und so hat sich das summiert. Dazwischen hat aber mein Freund mit dem ich inzwischen zusammen gelebt habe in einem Haushalt, die Gebühren gezahlt. Also sie werden von uns doppelt verlangt. Die GEZ hat mich zum 1.2. 2012 abgemeldet. DIe GEZ begründet es so, das sie meine Abmeldung nicht vorliegen haben ( wegen keinen Einschreiben Sendung) und daher muss ich sie zahlen. Ist das korrekt? Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. MFG.

Hallo du bist nicht verpflichtet, eine Kündigung per Einschreiben zu verschicken.
So wie du nicht nachweisen kannst, das du es abgeschicket hast, kanndie GEZ nicht nachweisen, das sie tatsächlich deine Kündigung nicht erhalten hat.
Ich denke der Dreh- und Angelpunkt ist die Abmeldung aus deiner alten Wohnung und die Neuanmeldung bei deinem Freund.
Denn ab dort ist die GEZ nachweislich ja durch deinen Freund gezahlt worden.
Alles was vor deinem Umzug in die neuen Wohnung liegt, wirst du wohl zahlen müssen.
Ab dem Zeitpunkt, wo ihr einen gemeinsamen Haushalt geründet habt ist natürlich eine Doppelzahlung unbegründet.
Viel Erfolg - Barbara Natzschka